Montahaur-12-
liegt gemäß § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 17.1 1.1975 bis 17.12.1975
jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Gackenbach, während den ortsüblichen Dienststunden freitags von 19.oo bis 2o.oo Uhr öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister.
HÜBINGEN:
Amtl. Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 12. November 1975, um 19.3o Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Aufhebung eines Widmungsbeschlusses
2. Beschlußfassung über die Erhebung von Teil-Erschließungsbeiträgen im Rahmen der Kostenspaltung für die Flur-,Mittelund Neue Straße.
3. Verkehrsverbindung Buchfinkenland - Welschneudorf.
4. Wahl eines Schiedsmannes für den Schiedsmannsbezirk Hübingen.
5. Wahl eines stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsmannsbezirk Hübingen.
6. Verschiedenes.
5431 Hübingen, 29.lo.197 5 gez. Loring, Ortsbürgermeister.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Amtl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese“ der Ortsgemeinde Girod:
Öffenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat die Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese“ beschlossen.
Die Änderung bezieht sich darauf, daß auf dem als Verkehrsfläche ausgewiesenen Parkplatz Flur 42, Flurstück 39 eine Trafostation ausgewiesen wird.
Der Änderungsentwurf mit Begründung liegt gern. § 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 17.11.1975 bis 17.12.1975
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt)
Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Girod während den ortsüblichen Dienststunden dienstags und donnerstags von 17.oo bis 19.oo Uhr und samstags von 9.oo bis 12.oo Uhr öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Girod hat am 29. Oktober 1975 für das Umlegungsgebiet „Bornstück und Kappesfeld“ Gemarkung Kleinholbach die Unanfechtbarkeit der folgenden Ordnungsnummern und Flurstücke beschlossen:
Ord.Nr. lmit dem Einlagegrundstück lo81 der Flur 11 Ord.Nr. 2 mit dem Einlagegrundstück 1 o94 der Flur 11 Ord.Nr. 3 mit dem Einlagegrundstück 1 lo4 der Flur 11 Ord.Nr. 4 mit dem Einlagegrundstück lo96 der Flur 11 Ord.Nr. 5 mit dem Einlagegrundstück lo75 der Flur 11 und den Abfindungsgrundstücken lo76/l und lo76/2 Ord.Nr. 6 mit dem Einlagegrundstück lo87 der Flur 11
Ord.Nr. 7 mit dem Einlagegrundstück lo78 und lo79 der Flur 11 und dem Abfindungsgrundstück I080/I Ord.Nr. 8 mit dem Einlagegrundstück lo77 der Flur 11 Ord.Nr. 9 mit dem Einlagegrundstück lo71 der Flur 11 Ord.Nr. Io mit dem Einlagegrundstück 1 lol der FlurTl Ord.Nr. 11 mit dem Einlagegrundstück lo98 und lo99 der Flur 11 und dem Abfindungsgrundstück lo98/l Ord.Nr. 12 mit dem Einlagegrundstück lo89 der Flur 11 Ord.Nr. 13 mit dem Einlagegrundstück lo83 der Flur 11 Ord.Nr. 14 mit dem Einlagegrundstück I080 der Flur 11 Ord.Nr. 15 mit dem Einlagegrundstück lo92 und lo93 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück lo96/l der Flur 11 Ord.Nr. 16 mit dem Einlagegrundstück lo95 und lo97 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück lo94/l der Flur 11 Ord.Nr. 17 mit dem Einlagegrundstück lo85 der Flur 11 Ord.Nr. 18 mit dem Einlagegrundstück lo82,1086 und 11q2 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück 1 o7 2/1 der Flur 11
Ord.Nr. 19 mit dem Einlagegrundstück lo72 der Flur 11 Ord.Nr. 2o mit dem Einlagegrundstück lo76 der Flur 11 Ord.Nr. 22 mit dem Einlagegrundstück 11 o3 der Flur 11 Ord.Nr. 23 mit dem Einlagegrundstück 1088 der Flur 11 Ord.Nr. 24 mit dem Einlagegrundstück lo9o und lo91 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück I088/I der Flur II. Ord.Nr. 25 mit dem Einlagegrundstück lo84 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück lo9o/l der Flur 11 Ord.Nr. 26 mit dem Einlagegrundstück 1 loo der Flur 11 Ord.Nr. 27 mit dem Einlagegrundstück lo73 und lo74 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück lo74/l Ord.Nr. 28 mit dem Zuteilungsgrundstück lo93/l Ord.Nr. 29 mit den Zuteilungsgrundstücken lo84/l, I086/I, lo92/l der Flur 11.
Gemäß § 71 des Bundesbaugesetzes wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter der Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 8. November 1975'in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 12. Novera ber 1975 beim Bürgermeisteramt Girod anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles ztim Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 14.11.1975 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 8o3 000 212 bei der Nass. Sparkasse in Montabaur den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Gemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Girod, den 31. Oktober 1975 Siegel Gemeindeverwaltung
Umlegungsausschuß
gez. Unterschrift,
Vorsitzender des Umlegungsausschusses.
Freiw. Feuerwehr Girod
Die Übungen am 2. und 3. Freitag im Monat Nov. 1975 fallen aus. Als Ersatz findet am kommenden Sonntag, dem 9.11.1975, 10.00 Uhr,für beide Gruppen eine Steigerübung statt. Da diese Übung die letzte vor der Jahresabschlußübung ist, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Der Vorstand.

