Montabaur -12- DM 3o.ooo,-geahndet.
§6
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, 17. Okt. 1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Wir gratulieren
Herr Josef Molsberger, Südstr. 19, wird am 4.11.1975, 75 Jahre alt,
Frau Magdalene Strieth, Hauptstr. 7 wird am 4.11.1975, 71 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.
SV Fortuna Holler
Am Sonntag, dem 2.11.1975 stellt sich die erste Mannschaft aus Hilgert in Holler vor.
Spielbeginn: 12.3oUhr Ort: Holler.
Durch den Sieg gegen Ahrbachtal ist der Durchbruch zur Spitze gelungen.
DAUBACH:
Amtl. Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, dem 7. November 1975, um 19.3o Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1976 und den Sonderplan über Neuanlagen und Unter- haltung^- und Instandsetzungsarbeiten im Naturpark Nassau.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Ortsgemeinde Daubach an den Transportkosten zum Kindergarten Niederelbert.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung,
Änderung und Zusammenfassung des Bebauungsplanes „Neufeldchen I und II“
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstüdksangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
5431 Daubach, 28.lo.1975 gez. Frink, Ortsbürgermeister.
DRK-Blasorchester Daubach
Am 22. November 1975 um 2o.oo Uhr veranstaltet das DRK- Blasorchester Daubach im Saale des Gasthofes „HauS Westerwald“ sein diesjähriges Konzert.
Während in den vergangenen Jahren jeweüs Gastvereine am Programm beteiligt waren, wollen die Spielerinnen und Spieler des Orchesters in diesem Jahr alleine versuchen den Abend interessant und abwechslungsreich zu gestalten.
Den Zuhörer erwarten sowohl Vorträge des gesamten Orchesters, das inzwischen die stattliche Zahl von 38 Aktiven erreicht hat, als auch Auftritte des Jugendorchesters, der Damenabteilung und einzelner Sologruppen. Den abschließenden Teil des Programms übernehmen die Senioren des Orchesters mit den beliebtesten Stücken ihres umfangreichen Repertoires.
Alle Freunde guter Blasmusik sind'an diesem Abend herzlich eingeladen. Die Mitglieder des Orchesters würden sich besonders freuen, unter den Gästen möglichst viele der ehemaligen, ven Vereinskameraden begrüßen zu können.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Hilde Klug geb. Mies wird am 2.11. 71 Jahre alt.
Die Gemeinde wünscht weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
gez. Frink, Ortsbürgermeister.
STAHLHOFEN:
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.lo.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Stahlhofen vom 8.4.197o die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Kirchstr. II K 68 bis K 69 Bürgersteige
Kirchstr. I K 68 bis Anwesen Erich Diel und
Jakob Diel Bürgersteige.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanlagen der 1.7.1975.
Stahlhofen, den 24.lo.1975
gez. Pehl, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Kirchstraße I und II in der Ortsgemeinde Stahlhofen
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland Pfalz LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der Ver- bis kehrsüb erg.
Kirchstr. II K 68 bis K 69 Bürgersteige 1.7.1975
Kirchstr. I K 68 bis Anwesen Erich Diel u.
Jakob Diel Bürgersteige 1.7.1975,
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz, in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben. Stahlhofen, den 24.lo.75 gez. Pehl, Ortsbürgermeister.
Wir gratulieren
Neuroth, Rosa Ringstraße, wird am 28.11., 71 Jahre alt, Müller, Karl, Brunnenstraße, wird am 2o.l 1. 73 Jahre alt, Haberstock, Kaspar, Brunnenstraße, wird am 17.11.75 Jahre alt,
Hummer, Franziska , Brunnenstraße wird am 2o.l 1. ,79 Jahre alt,
Veltens, Peter Ringstraße wird am 16.11. 89 Jahre alt.

