Einzelbild herunterladen

jungen ahme des V et . et.

Scholz dn> Juiiche Stellung gemeinsamen

e sei und chtern. Die uing wurde erläuterte, Bevöiice- ahbereichs- ugrunde liegen alete die neuen lung der Bevöl- lz erstellte Je Montabaui li die Bevölke- steigen, als : Verbandsge- einzelnen Orts-; i medialen igerung der lie Verbands- Isgemeinden Ikerungsent- nde

ng neuer iere die Not- I Gründe dafür inaus auszuwei- ht. Dr. Scholz für aus, die ntabauralle

und in

lannten Krite-

estimmung der "e, Erholungs-

t sei.

der Ortsgemeinj Wünsche des tätenkatalogs i, auch die Hin) :n soweit wie inten jedoch t möglich, in mgebiete auszt de Lärm zu

en

Wohngebiet

ankte zunäch^ Abgabe :hung.

;r jeweilige" n wurde, sweisung

awarsky Posltaoh :he Haushalt«

Montabaur -3-

ines Industriegebietes, der Ortsgemeinde Kadenbach auf die Sanierung im Ortsbereich und der Ortsgemeinde Niederelbert auf Ausweisung eines Mischgebietes. Zu den Wün­schen der Ortsgemeinden Nentershausen und Neuhäusel auf Bau eines Schwimmbades vertrat man die Auffassung, daß in Anbetracht der leeren Kassen in den nächsten lo -15 Jahren eine solche Maßnahme nicht realisierbar sei. Auch die Wünsche I versc hiedener Ortsgemeinden in der Nahbereichsuntersuchung den Bau von Mehrzweckhallen in ihrem Ortsbereich zu erwäh­nen, fanden keine Zustimmung.

Vielmehr wurde die Auffassung vertreten, daß von Fall zu Fall eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan erfolgen sollte, wenn sich die Notwendigkeit ergibt.

Die Wünsche der Ortsgemeinde Niedererbach, auf Bau einer i Kläranlage, Nomborn auf die Errichtung des Eisenbachstau­sees Ruppach-Goldhausen auf die Rekultivierung der Tonabbau­flächen, Stahlhofen auf die rasche Durchführung des Flurbe- reinigungsverfahrens, den Ausbau der K 68 sowie Welschneudorf auf Ausweisung eines Mischgebietes und eines Sondernutzungs­gebietes wurden positiv gewertet.

Mit Bedauern stellte man fest, daß in der Nahbereichsuntersu­chung keine Aussage über die Stadtteile, speziell über die Gel­bachtalgemeinden, getroffen wurde. Auch die Aussagen über den Fremdenverkehr fanden nicht die Zustimmung des Rates.

So soll nach Auffassung der CDU-Fraktion im Gelbachtal kein Campingplatz errichtet werden, um das Landschaftsbild nicht zu zerstören. Ein solcher Campingplatz passe sich besser ein im Stelzenbachtal oder in Daubach unterhalb der Häusges- Miihle. Außerdem vermißte man, daß die Nahbereichsuntersu­chung nicht darauf eingeht, daß für die Umlandgemeinden, wie Niederelbert und Heiligenroth keine Rad- und Fußwege zum Mittelpunkt Montabaur bestehen. Auch der schlechte Zustand der B 49 und der B 255 hätten in der Nahbereichsuntersu­chung erwähnt werden müssen. Trotz der vorgetragenen Kritik bezeichnete der Sprecher der CDU-Fraktion die Nahbereichs­untersuchung als eine Bestandsaufnahme, die zu allen wesentli­chen Punkten Stellung nimmt.

Der SPD-Sprecher, Herr Witte, wies erneut auf die unrichtigen statistischen Zahlen hin, die z.T. darauf zurückzuführen sind, daß in der Zwischenzeit veränderte Tatsachen vorliegen.

So wurde bemängelt, daß die Nahbereichsuntersuchung falsche Angaben über das Gesundheitswesen enthält, daß nicht alle Kindergärten aufgeführt sind und daß insbesondere die Schülerzahlen und das Verhältnis der Schüler aus Montabaur zu den auswärtigen Schulen, die die weiterführenden Schulen in Montabaur besuchen, unrichtig angegeben wurde. Dabei wur­de auf die Gefahr hingewiesen, daß falsche Daten zu falschen Schlußfolgerungen führen können.

Obwohl man grundsätzlich für Planung sei, warnte der SPD- Vertreter davor, einen Planungsperfektionismus zu betreiben, der später den Handlungsspielraum einenge.

Nachdem noch eine allgemeine Diskussion über Angelegenheiten jwm örtlicher Bedeutung abgeschlossen war, kam man dann zur Abstimmung. Diese zeigte, daß trotz der vorgetragenen Kritik P Nahbereichsuntersuchung im Verbandsgemeinderat ihre pstimmung fand. Bei nur zwei Stimmenthaltungen wurde der [ on Bürgermeister Mangels formulierte Beschluß Vorschlag ange­nommen, in dem die grundsätzliche Zustimmung zur Nahbereichs- "tersuchung mit ihren planerischen Folgerungen für die gemein- iame Flächennutzungsplanung zum Ausdruck gebracht wurde. Gleichzeitig wurde der Planer beauftragt, in Zusammenarbeit M der Verwaltung die wesentlichen Anregungen der Orts- Meinden und Fraktionen des Verbandsgemeinderates in einem erblatt zur Nahbereichsuntersuchung aufzunehmen und die ^gewiesenen unrichtigen Daten zu berichtigen sowie die not- endigen Änderungen vorzunehmen.

pat und Verwaltung kritisierten, daß offensichtlich keine aus- I lohende Abstimmung zwischen dem Planverfasser der Nah- Jpichsuntersuchung und den Planern der agrarstrukturellen V or Planung und des Landschaftsrahmenplanes erfolgt ist.

® Tagesordnung der Verbandsgemeinderatssitzung sah eigent- VOr > daß auch eine Aussprache über die agrarstrukturelle Vor­

planung und den Landschaftsrahmenplan erfolgen sollte.

Dieser Punkt wurde jedoch in die nächste Sitzung des Ver­bandsgemeinderates verwiesen, da infolge organisatorischer Mängel der Vertreter der Landsiedlung keine konkreten Aus­sagen zu den Änderungswünschen und Anregungen der Ortsgemeinden bezüglich der agrarstrukturellen Vorpla- nung und des Landschaftsrahmenplanes machen konnte.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wallmerod

Der Verbandsgemeinderat beschloß eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wallmerod, in der die Übernahme der Schulträgerschaft für die Volksschule Girod durch die Verbandsgemeinde Montabaur geregelt ist. Durch Erlaß der Bezirksregierung war die Verbandsgemeinde Montabaur als Schulträger für die Volksschule Girod bestimmt worden. Da die Schule in Girod von Kindern der Klassenstu­fen 7 - 9 aus den Ortsgemeinden Weroth und Steinefrenz besucht wird, war nach den Vorschriften des Schulgesetzes eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung gemeinsamer Jahrgangsklassen der Hauptschuljahrgänge 7 - 9 für die Orts- gemeinden Girod, Weroth und Steinefrenz, wobei sich die Verbandsgemeinde Montabaur verpflichtet, die bereits verfüg­baren Schulgebäude in Girod und Großholbach bereitzustellen. Außerdem ist eine Aufteilung der sächlichen Kosten nach Zahl der Kinder aus den beteiligten Verbandsgemeinden vorge­sehen.

Mittel für den Ausbau eines Wanderweges in Heilberscheid freigegeben

Bei der Beschlußfassung des Haushaltsplanes der Verbands­gemeinde durch den Verbandsgemeinderat war für den Haushaltsansatz über lo.ooo,- DM zum Ausbau eines Rund­wanderweges in der Ortsgemeinde Heilbescheid ein Sperr­vermerk angebracht worden. Nachdem nunmehr der Natur­park Nassau und der Westerwaldkreis ihrerseits Zuschüsse gewährt haben, sprach sich der Verbandsgemeinderat dafür aus, den Anteil der Verbandsgemeinde in Höhe von lo.ooo,- DM an den Kosten zum Ausbau des Wanderweges freizugeben. Die Übernahme der Kosten wurde damit begründet, daß es sich um einen überörtlichen Weg handelt, der an der Peripherie von Heilberscheid liegt.

Daneben genehmigte der Verbandsgemeinderat unabweisbare überplanmäßige Haushaltsausgaben, die bei der Erstellung des Haushaltsplanes nicht voraussehbar waren.

Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der Einkommens- und Lohnsteuer; hier: RÜCKLAUF DER LOHNSTEUERKARTEN 1974 AN DAS FINANZAMT.

Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuer­veranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1974 abzu­schließen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuer­statistik 1974 einfließen und Grundlage sein für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der

Einkommen - bzw. Lohnsteuer für die Jahre 1978 -198o

Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur FINANZIERUNG VON WICHTIGEN VORHABEN der Daseinsvorsorge sind.

Diese Mittel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kom­munalen Leistungen der verschiedensten Art zugute.

Voraussetzung für die richtige Errechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die VOLL­STÄNDIGE RÜCKGABE ALLER LOHNSTEUERKARTEN, die für das Jahr 1974 ausgestellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die Lohnsteuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad-Ems weiter.

Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, soweit sie die Lohnsteuerkarten 1974 nicht ihren Arbeitneh­mern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lohnsteuerkarten