jungen ahme des V et . et.
• Scholz dn> Juiiche Stellung gemeinsamen
e sei und chtern. Die uing wurde erläuterte, Bevöiice- ahbereichs- ugrunde liegen alete die neuen lung der Bevöl- lz erstellte Je Montabaui li die Bevölke- steigen, als : Verbandsge- einzelnen Orts-; i medialen igerung der lie Verbands- Isgemeinden Ikerungsent- nde
ng neuer iere die Not- I Gründe dafür inaus auszuwei- ht. Dr. Scholz für aus, die ntabauralle
und in
lannten Krite-
estimmung der •"e, Erholungs-
t sei.
der Ortsgemeinj Wünsche des tätenkatalogs i, auch die Hin) :n soweit wie inten jedoch t möglich, in mgebiete auszt de Lärm zu
en
Wohngebiet
ankte zunäch^ • Abgabe :hung.
;r jeweilige" n wurde, sweisung
awarsky Posltaoh :he Haushalt«
Montabaur -3-
ines Industriegebietes, der Ortsgemeinde Kadenbach auf die Sanierung im Ortsbereich und der Ortsgemeinde Niederelbert auf Ausweisung eines Mischgebietes. Zu den Wünschen der Ortsgemeinden Nentershausen und Neuhäusel auf Bau eines Schwimmbades vertrat man die Auffassung, daß in Anbetracht der leeren Kassen in den nächsten lo -15 Jahren eine solche Maßnahme nicht realisierbar sei. Auch die Wünsche I versc hiedener Ortsgemeinden in der Nahbereichsuntersuchung den Bau von Mehrzweckhallen in ihrem Ortsbereich zu erwähnen, fanden keine Zustimmung.
Vielmehr wurde die Auffassung vertreten, daß von Fall zu Fall eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan erfolgen sollte, wenn sich die Notwendigkeit ergibt.
Die Wünsche der Ortsgemeinde Niedererbach, auf Bau einer i Kläranlage, Nomborn auf die Errichtung des Eisenbachstausees Ruppach-Goldhausen auf die Rekultivierung der Tonabbauflächen, Stahlhofen auf die rasche Durchführung des Flurbe- reinigungsverfahrens, den Ausbau der K 68 sowie Welschneudorf auf Ausweisung eines Mischgebietes und eines Sondernutzungsgebietes wurden positiv gewertet.
Mit Bedauern stellte man fest, daß in der Nahbereichsuntersuchung keine Aussage über die Stadtteile, speziell über die Gelbachtalgemeinden, getroffen wurde. Auch die Aussagen über den Fremdenverkehr fanden nicht die Zustimmung des Rates.
So soll nach Auffassung der CDU-Fraktion im Gelbachtal kein Campingplatz errichtet werden, um das Landschaftsbild nicht zu zerstören. Ein solcher Campingplatz passe sich besser ein im Stelzenbachtal oder in Daubach unterhalb der Häusges- Miihle. Außerdem vermißte man, daß die Nahbereichsuntersuchung nicht darauf eingeht, daß für die Umlandgemeinden, wie Niederelbert und Heiligenroth keine Rad- und Fußwege zum Mittelpunkt Montabaur bestehen. Auch der schlechte Zustand der B 49 und der B 255 hätten in der Nahbereichsuntersuchung erwähnt werden müssen. Trotz der vorgetragenen Kritik bezeichnete der Sprecher der CDU-Fraktion die Nahbereichsuntersuchung als eine Bestandsaufnahme, die zu allen wesentlichen Punkten Stellung nimmt.
Der SPD-Sprecher, Herr Witte, wies erneut auf die unrichtigen statistischen Zahlen hin, die z.T. darauf zurückzuführen sind, daß in der Zwischenzeit veränderte Tatsachen vorliegen.
So wurde bemängelt, daß die Nahbereichsuntersuchung falsche Angaben über das Gesundheitswesen enthält, daß nicht alle Kindergärten aufgeführt sind und daß insbesondere die Schülerzahlen und das Verhältnis der Schüler aus Montabaur zu den auswärtigen Schulen, die die weiterführenden Schulen in Montabaur besuchen, unrichtig angegeben wurde. Dabei wurde auf die Gefahr hingewiesen, daß falsche Daten zu falschen Schlußfolgerungen führen können.
Obwohl man grundsätzlich für Planung sei, warnte der SPD- Vertreter davor, einen Planungsperfektionismus zu betreiben, der später den Handlungsspielraum einenge.
Nachdem noch eine allgemeine Diskussion über Angelegenheiten jwm örtlicher Bedeutung abgeschlossen war, kam man dann zur Abstimmung. Diese zeigte, daß trotz der vorgetragenen Kritik P Nahbereichsuntersuchung im Verbandsgemeinderat ihre pstimmung fand. Bei nur zwei Stimmenthaltungen wurde der [ on Bürgermeister Mangels formulierte Beschluß Vorschlag angenommen, in dem die grundsätzliche Zustimmung zur Nahbereichs- "tersuchung mit ihren planerischen Folgerungen für die gemein- iame Flächennutzungsplanung zum Ausdruck gebracht wurde. Gleichzeitig wurde der Planer beauftragt, in Zusammenarbeit M der Verwaltung die wesentlichen Anregungen der Orts- Meinden und Fraktionen des Verbandsgemeinderates in einem erblatt zur Nahbereichsuntersuchung aufzunehmen und die ^gewiesenen unrichtigen Daten zu berichtigen sowie die not- endigen Änderungen vorzunehmen.
pat und Verwaltung kritisierten, daß offensichtlich keine aus- I lohende Abstimmung zwischen dem Planverfasser der Nah- Jpichsuntersuchung und den Planern der agrarstrukturellen V or Planung und des Landschaftsrahmenplanes erfolgt ist.
® Tagesordnung der Verbandsgemeinderatssitzung sah eigent- VOr > daß auch eine Aussprache über die agrarstrukturelle Vor
planung und den Landschaftsrahmenplan erfolgen sollte.
Dieser Punkt wurde jedoch in die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates verwiesen, da infolge organisatorischer Mängel der Vertreter der Landsiedlung keine konkreten Aussagen zu den Änderungswünschen und Anregungen der Ortsgemeinden bezüglich der agrarstrukturellen Vorpla- nung und des Landschaftsrahmenplanes machen konnte.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wallmerod
Der Verbandsgemeinderat beschloß eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wallmerod, in der die Übernahme der Schulträgerschaft für die Volksschule Girod durch die Verbandsgemeinde Montabaur geregelt ist. Durch Erlaß der Bezirksregierung war die Verbandsgemeinde Montabaur als Schulträger für die Volksschule Girod bestimmt worden. Da die Schule in Girod von Kindern der Klassenstufen 7 - 9 aus den Ortsgemeinden Weroth und Steinefrenz besucht wird, war nach den Vorschriften des Schulgesetzes eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung gemeinsamer Jahrgangsklassen der Hauptschuljahrgänge 7 - 9 für die Orts- gemeinden Girod, Weroth und Steinefrenz, wobei sich die Verbandsgemeinde Montabaur verpflichtet, die bereits verfügbaren Schulgebäude in Girod und Großholbach bereitzustellen. Außerdem ist eine Aufteilung der sächlichen Kosten nach Zahl der Kinder aus den beteiligten Verbandsgemeinden vorgesehen.
Mittel für den Ausbau eines Wanderweges in Heilberscheid freigegeben
Bei der Beschlußfassung des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde durch den Verbandsgemeinderat war für den Haushaltsansatz über lo.ooo,- DM zum Ausbau eines Rundwanderweges in der Ortsgemeinde Heilbescheid ein Sperrvermerk angebracht worden. Nachdem nunmehr der Naturpark Nassau und der Westerwaldkreis ihrerseits Zuschüsse gewährt haben, sprach sich der Verbandsgemeinderat dafür aus, den Anteil der Verbandsgemeinde in Höhe von lo.ooo,- DM an den Kosten zum Ausbau des Wanderweges freizugeben. Die Übernahme der Kosten wurde damit begründet, daß es sich um einen überörtlichen Weg handelt, der an der Peripherie von Heilberscheid liegt.
Daneben genehmigte der Verbandsgemeinderat unabweisbare überplanmäßige Haushaltsausgaben, die bei der Erstellung des Haushaltsplanes nicht voraussehbar waren.
Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Schlüsselzahlen für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der Einkommens- und Lohnsteuer; hier: RÜCKLAUF DER LOHNSTEUERKARTEN 1974 AN DAS FINANZAMT.
Zur Zeit sind die Finanzämter dabei, die Einkommensteuerveranlagung und den Lohnsteuerjahresausgleich 1974 abzuschließen. Deren Ergebnisse werden in die Einkommensteuerstatistik 1974 einfließen und Grundlage sein für die Berechnung des Gemeindeanteiles an der
Einkommen - bzw. Lohnsteuer für die Jahre 1978 -198o
Es ist weithin unbekannt, wie wichtig diese Zuweisungen für die Haushalte der Gemeinden und damit zur FINANZIERUNG VON WICHTIGEN VORHABEN der Daseinsvorsorge sind.
Diese Mittel kommen praktisch jedem Bürger in Form von kommunalen Leistungen der verschiedensten Art zugute.
Voraussetzung für die richtige Errechnung und Ausschöpfung des jeder Gemeinde zustehenden Anteiles ist die VOLLSTÄNDIGE RÜCKGABE ALLER LOHNSTEUERKARTEN, die für das Jahr 1974 ausgestellt wurden, an die Finanzämter. Diese sammeln die Lohnsteuerkarten und leiten sie an das Statistische Landesamt in Bad-Ems weiter.
Aufgerufen zur Mitarbeit sind in erster Linie die Arbeitgeber, soweit sie die Lohnsteuerkarten 1974 nicht ihren Arbeitnehmern ausgehändigt haben. An sie ergeht die höfliche Bitte, die in ihren Händen befindlichen Lohnsteuerkarten

