Montabaur -2-
dic Teilnchmcrgemeinschaft der Zusammenlegung Niederelbert als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter /u wählen. Die Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter wird von der Flurbereinigungsbehörde (Kulturamt) bestimmt.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern mit der Mehrheit dev abgegebenen Stimmen gewählt.
Kommt eine Wahl nicht zustande und verspricht ein neuer Termin keinen Erfolg, so kann die Flurbcreinigungsbehürdc nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung die Mitglieder des Vorstandes sowie ihre Stellvertreter bestellen.
Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich daher gemäß § 21 FlurbG Termin anberaumt auf
Dienstag, den 11. November 1975, vormittags 9.oo Uhr in der Gastwirtschaft „Münchener Löwenbräu“ Inh. Fl.Heidger, in Niederelbert.
Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Zusammenlegungsverfahrens geladen. Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke. Jeder anwesende Teilnehmer hat eine Stimme.
Eigentümer zur gesamten Hand (z.B. eine Erbengemeinschaft) haben nur eine Stimme, während bei Eigentum nach Bruchteilen jeder Miteigentümer wählen kann.
Die Einleitung der Grundstücksschätzung findet am 12.11.1975 statt.
Montabaur, den 13.Io. 1975 Der Kulturamtsvorstcher :
gez. Dr. Nickolay Ltd. Regicrungsdirektor.
Amtsgericht Montabaur
5 (' 141 / 15 . AUFGEBOT
Frau Hildegard Gerlach geh. Nerlich, 543 Montabaur, Aloys- Jäger-Platz 5 hat das Aufgebot des verlorenen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Montabaur, Band 5o, Blatt 21 54 in Abt. III lfd. Nr. 2 für den Tongrubenbesitzer Otto Kun- termann, in Montabaur eingetragene, mit 5 % verzinsliche Briefgrundschuld von lo.ooo,- DM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. Mai 1976. 9.oo Uhr anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkliirung der Urkunde erfolgen wird.
543 Montabaur, den 8.1o.l975
Das Amtsgericht
Siege! gez. Friedrich, Rechtspfleger
Ausgefertigt als Urkundsbeamtin
.Iusti7angestellt.e der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Nahbereichsuntersuchung in der Diskussion
ln der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.lo.1975 war zentrales Thema die Nahbereichsuntersuchung für die Verbandsge- meinuc Montabaur. Aus diesem Grund war der Planverfasser Di. Scholz in der Ratssitzung anwesend und stand den Mitgliedern des Verbandsgemcinderates Rede und Antwort. Inseiner ein- iührenden Rede erinnerte Bürgermeister Mangels daran, wie intensiv man sich bisher auf Verbandsgemeinde- und Ortsgemeindeebene mit dem Planwerk befaßt habe. Für die Ortsgemeinden hatten Orlshiirgermeister bzw. Ortsgemeinderäte Stellungnahmen zur Nalihereichsuntersuchung abgegeben, die vom Verbandsgemeinde
rat diskutiert wurden. Die Bedenken und Anregungen der Ortsgemeinden wurden mit einer Stellungnahme des Ver bandsgemeinderates dem Planverfasser zugeleitet.
Zu Beginn seines Sachvortrages bezeichnete Dr. Scholz die vorliegende Nahbereichsuntersuchung als gutachtliche Stellu nähme, die Grundlage der noch zu erstellenden gemeinsamen™ Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde sei und u.a. die Aufgabe habe, deren Erstellung zu erleichtern. Die Fortschreibungsbedürftigkeit einer solchen Planung wurde besonders deutlich, als Dr. Scholz einen Erlaß erläuterte nachdem von veränderten Voraussetzungen bei Bevölkerungsprognosen auszugehen ist. Während der Nahbereichs- Untersuchung die Annahmen des Jahres 197o zugrunde liegen sind nunmehr bei der Ausweisung neuer Baugebiete die neuen Erkenntnisse über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerungszahlen anzuwenden. Eine von Dr. Scholz erstellte Bevölkerungsprognose für die Verbandsgemeinde Montabaur die auf das Jahr 199o abzielt, verdeutlichte, daß die Bevölkc- rungszahlen voraussichtlich wesentlich weniger steigen, als 197o angenommen. Trotzdem ergibt sich für die Verbandsgemeinde Montabaur ein positives Bild, da in den einzelnen Ortsgemeinden nach der von Dr. Scholz angestellten medialen und maximalen Annahme noch eine leichte Steigerung der Bevölkerungszahlen zu erwarten ist. Damit sei die Verbandsgemeinde Montabaur eine der wenigen Verbandsgemeinden des Landes Rheinland-Pfalz mit positiver Bevölkerungsentwicklung. Trotzdem rechtfertigt der zu erwartende Bevölkerungszuwachs nicht mehr die Ausweisung neuer Baugebiete in größerem Umfang. Daraus restultiere die Notwendigkeit, neue Überlegungen anzustellen und Gründe dafür zu finden, Baugebiete über den reinen Bedarf hinaus auszuweisen, der durch den Bevölkerungszuwachs entsteht. Dr. Schob; nannte einige Kriterien dazu und sprach sich dafür aus, die Bevölkerungszahlen der Verbandsgemeinde Montabaur alle drei bis fünf Jahre einer Prüfung zu unterziehen und in Zusammenhang zu bringen mit den von ihm genannten Kriterien.
Außerdem erklärte Dr. Scholz, daß die Zweckbestimmung der! Ortsgemeinden in Wohngebieten Gewerbegebiete, Erholungsgebiete usw.
aufgrund eines Erlasses vom Mai 1975 zu ändern sei.
Anschließend kam der Planer auf die Eingaben der Ortsgemeii den und der Stadt Montabaur zu sprechen. Die Wünsche des Stadtrates hinsichtlich der Ergänzung des Prioritätenkatalogs werden voll berücksichtigt. Dr. Scholz versprach, auch diel weise und Änderungswünsche der Ortsgemeinden soweit wie möglich zu berücksichtigen. Einige Wünsche könnten jedoch nicht realisiert werden, so sei zum Beispiel nicht möglich,» unmittelbarer Nähe von Sportplätzen reine Wohngebiete ausui weisen, weil der von den Sportplätzen ausgehende Lärm zu hoch sei.
Hier sei allenfalls die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten zulässig.
Zu den Zielvorstellungen der Stadt Montabaur, mit den Stadt-! teilen Horressen und Eigendorf zusammenzuwachsen, sagte Dr. Scholz, daß in Anbetracht der stagnierenden Bevölkerung) zahlen die Ausweisung eines solch großen Baugebietes wohl nur phasenhaft möglich sei. Im übrigen empfahl er, größere Flächen als öffentliches Grün in diesem Bereich auszuweisen, um so den Wohnwert erheblich zu erhöhen. Die Aussagen einiger Ortsgemeinden konnten nicht berücksichtigt werden, weil sie so detailliert sind, daß sie nicht in den Rahmen einer | Nahbereichsuntersuchung passen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Becker, dankte zunäcli^ den Ortsgemeinden für ihre Bemühungen bei der Ahgabe der Stellungnahmen zu der Nahbereichsuntersuchung.
Es wurde im einzelnen auf die Stellungnahme der jeweiligen Ortsgemeinden eingegangen, wobei angesprochen wurde, z.B. der Wunsch der Ortsgemeinde Girod auf Ausweisung
Hei.uisgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Oberamtsrat Piwowarsky^ rill dm übrigen Teil. Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendort, P»™' T-det.*-- ; : Ul- Erschcinungslolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Ha
der Vfiib.nulsgemeiride. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

