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Montabaur -7-
2 Beratung und Beschlußfassung der Haushaltssatzung mit dem -plan für das Haushaltsjahr 1975.
3 Beratung und Beschlußfassung über die Art der Befestigung
der Bürgersteige in dem Neubaugebiet,.. Im Altegarten“ sowie im alten Ortsbereich, insbesondere in der Ortsdurchfahrt. Nochmalige Beratung und Beschlußfassung über die Erweite- rung des Bebauungsplanes „Saure Wiesen“ zwecks Errichtung eines Waldkinderspielplatzes.
|5 Beratung und Beschlußfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Altegarten“
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974
|7. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses für den Schullandheimaufenthalt in Sonnenhof 1976 für Schüler des 8. Schuljahres.
Antrag des Karnevalsclub SK auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Uniformen.
|9. Wahl von 2 Mitgliedern für die Bildung eines Ausschusses zur Ermittlung der Baukosten, getrennt nach Kindergarten und Mehrzweckraum.
Io. Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes.
5411 Simmern, den 13.Io.1975
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
IWirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 1976 verabschiedet
■Verbunden mit einer Waldbegehung am vergangenen Samstag, ■verabschiedete der Gemeinderat den Hauungs- und Kulturplan "Kür das Forstwirtschaftsjahr 1976, das bereits am l.lo.l975 |begonnen hat.
4n der Waldbegehung und Gemeinderatssitzung nahm auch der [zuständige Revierbeamte, Herr Revierförster Kern teil, der die iPläne erläuterte.
[im Forstwirtschaftsjahr 1976 ist insgesamt ein Holzeinschlag von 3oo fm o.R. vorgesehen, und zwar 15o fm Eiche, 8o fm Buche, fto fm Fichte und 3o fm Kiefer.
\n Einnahmen werden, vorbehaltlich der zu erwartenden Schwankungen auf dem Holzmarkt, 17.25o DM erwartet, einschl. der [anteiligen Jagdpacht und Nebennutzungen.
Die geschätzten Ausgaben belaufen sich auf DM 17.65o,~, so daß 11976 nicht mit einem Überschuß zu rechnen ist.
Bei den Ausgaben ist zu erwähnen, daß die Betriebskosten für J976 um DM 1.6oo,- niedriger liegen als 1974 und DM 3.ooo,- petragen.
Durch die Neugliederung der Forstreviere konnten die Betriebskosten für unsere Gemeinde erheblich herabgesetzt werden. Bekanntlich wurden die Forstreviere Neuhäusel und Simmern psammengelegt. Das neue Revier umfaßt ca. l.ooo ha.
P u dem Holzeinschlag ist noch zu erwähnen, daß in 1976 kein Kahlschlag vorgenommen wird. Ein Kahlschlag würde neue Aufforstungen mit sich bringen und somit weitere Folge kosten.
die Aufforstungen in den vergangenen Jahren muß die Ge- neinde auch in den kommenden Jahren noch größere Beträge ür Kulturpflege bereitstellen.
Im weiteren Ablauf der Gemeinderatssitzung wurde auch das endgültige Betriebsergebnis für das Forst Wirtschaftsjahr 1974 bekanntgegeben. Es wurde ein Überschuß von DM 3.8oo,~ $rwirtschaftet.
Ijtei dem vorläufigen Ergebnis für 1975 werden sich die Einnahmen und Ausgaben die Waage halten.
ÜjORBACH:
Beantragung der Winter- und Weihnachfsbeihilfe
' öst ^S ^ )ne • n, ^ eren monatliches Einkommen nicht wesentlich höher | , a s die für Sozialhilfeempfänger zu gewährende Hilfe zum Le- ~erhalt (HLU) können einen Antrag auf Winter- und Weih- tsbeihilfe bei der hiesigen Ortsgemeindeverwaltung stellen.
Die Anträge können am
SAMSTAG, dem 18. Oktober 1975, lo.oo Uhr,
1 o.oo - 12.oo Uhr im Bürgermeisteramt gestellt werden. An Unterlagen sind mitzubringen : Nachweis der monatlichen Einnahmen (Rentenbescheinigung oder -bescheid etc.) und fixen Ausgaben (Vers.-Beiträge, Miete, Hausbrand, Stromkosten, Gebühren, Steuern, Hauslasten) 1NSITZRECPITVER- TRAG. Antragsberechtigte, die nicht selbst zur Antragstellung kommen können, werden gebeten, einen Familienangehörigen zu beauftragen.
Gräber geschändet (Bek. vom 3.Io.75, Amtsblatt Nr. 4o)
In vorgen. Angelegenheit bittet die Ortsgemeindeverwaltung nochmals um Mithilfe der Bevölkerung. Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Tollwutverdächtige Tiere melden !
Die Ortsgemeindeverwaltung weist darauf hin, daß tollwutverdächtige Tiere (Wild) der Forstverwaltung (Ofö Henkes) zu melden sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß das freie Umherlaufen von Haustieren (Hunde, Katzen) verboten ist. Auf eine besonddre Bekanntmachung des Kreistierarztes wird hingewiesen.
Bauinteressenten melden
Interessenten an Baugrundstücke werden gebeten, ihr Kaufinteresse dem Ortsbürgermeister mitzuteilen. Im Dezember 1975 wird der Ortsgemeinderat voraussichtlich darüber beraten, ob eine Teilerschließung des Neubaugebietes „Kleines Hühfeld“ im Jahre 1976 erfolgen soll, oder ob diese erst im Jahre 1977 vorgesehen wird. Kriterium bei der GR- Entscheidung wird auch die Zahl der vorhandenen Bauinteressenten sein.
Sprechstunden beachten!
Der Ortsbürgermeister bittet darum, daß die angesetzten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung mehr Beachtung finden.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß der Ortsbürgerm ei- ster zu Hause aufgesucht wird.
Er bittet die „Kunden der Gemeindeverwaltung“ von Besuchen des Ortsbürgermeisters in dessen Wohnung abzusehen. SPRECHZEITEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS: donnerstags von 19.oo Uhr bis 2o.oo Uhr, samstags von lo.oo Uhr bis 12.oo Uhr im Bürgermeisteramt.
Jugendclub Horbach lädt ein
Am Mittwoch, 15.1o.7 < ' veranstaltet der JC Horbach einen Diskussionsabend mit dem Thema: „Jugend und Kirche“. Teilnehmer wird Jugendpfarrer Lippert aus Montabaur sein. Angesichts der Tatsache, daß dieses Thema, gerade in der heutigen Zeit, von besonderem Interesse ist, hofft der JC Horbach viele Interessenten, selbstverständlich auch Nichtmitglieder begrüßen zu können.
GACKENBACH:
Kulturamt Montabaur
Amtl. Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Schätzung gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7.1953 (BGBl. I S.591)
In der Flurbereinigungssache Gackenbach, Westerwaldkreis, werden hiermit die Ergebnisse der Schätzung, wie sie in der Zeit vom 4. bis 5. August 1975 in der Gastwirtschaft „Zum Wiesengrund“ (Weidenfeiler) in Gackenbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen habenund im Termin am Mittwoch, dem 6. August 1975 in der Gastwirtschaft „Zum Wiesengrund” in Gackenbach vom Kulturamtsvorsteher erläutert worden sind, als verbindliche Grundlage für die Berechnung
a) des Abfindungsanspruches,
b) der Land- und Geldabfindung,
c) der Geld- und Sachbeiträge gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.
GRÜNDE:_
Die Schätzung des Flurbereinigungsgebietes ist in der Zeit vom

