Montabaur - 5 -
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom
8.9.1975 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 791.000,- DM
in der Ausgabe auf 791.000,- DM
Vermögensh aushal t
in der Einnahme auf 234.000,- DM
in der Ausgabe auf 234.000,-- DM festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 40.000,- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1975 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme 500 v.H.
c) Mindeststeuer
ca) Hausgewerbetreibende 6,~ DM
cb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-- DM.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 18,- DM für den zweiten Hund 27,- DM für jeden weiteren Hund 36,00 DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1975 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.
S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Montabaur, den 8.9-1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. Ia/Az.:029/901.10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.10.1975 bis
22.10.1975 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, den 26.9.1975
Orts- Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Ortsbürgermeister
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EITELBORN Amtl. Bekanntmachung
über Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis für das Umlegungsgebiet „Helfensteinstraße und Bodenweg”, Gemarkung Eitelborn.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen die Angaben des Grundbuches und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt sind, liegen in der Zeit
vom
18. Oktober 1975 bis 17. November 1975
beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbachstraße während den Dienststunden öffentlich aus. Eitelborn, den 3. Oktober 1975 Gemeindeverwaltung Eitelborn - Umlegungsausschuß —
(Siegel) gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor
Amtl. Bekanntmachung
Bebauungsplan „Auf der Höll” der Ortsgemeinde Eitelborn hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 30.9,1975 Az.: 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem v.g. Bebauungsplan wird hiermit der Ortsgemeinde Eitelborn gemäß § 11 BBauG (BGBl. IS. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG vom 28.6.1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt:
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen: a) Planurkunde b) Text c) Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 3:
Flurstücke: 153, 152, 151, 150, 149, 148, 147, 146, 145, 144, 143, 142, 141, 140, 139, 138, 137, 245/136, 244/135, 243/
135, 242/134, 241/134, 133, 132, 131, 130, 129, 128
215 (Weg) 214 (Weg) 213 (Weg)
Flur: 7
Flurstücke: 111, 110, 109, 108, 107, 106, 105, 104, 103, 134 teilweise, 102, 101, 100, 71, 70, 69, 68, 67, 66, 65, 64, 63,
62, 61, 60, 59, 58, 57, 56, 55, 18, 17, 16, 15 teilw.
216 (Weg teilw.) 343 (Weg) 348 (Weg teilw.)
363 (Weg teilw.) 357 (Weg teilw.) 355 (Weg teilw.)
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kirchenchor „Cäcilia" Eitelborn
Am Samstag, dem 18. Oktober 1975, 20.00 Uhr, findet im Vereinslokal „Westerwälder Hof” ein gemütlicher Abend statt Hierzu laden wir alle, auch die Nichtmitglieder, die tatkräftig an der Gestaltung unseres 40jährigen Jubiläumsfestes mitgeholfen haben, recht herzlich ein.
Wir bitten Sie, Teller und Eßbesteck mitzubringen.
KADENBACH
Familien-Wandertag
Am 12. Oktober 1975 in Kadenbach ab 9 Uhr Schule (Gemeindehaus)
ab 9.15 Uhr Römerstr., Brunnenstr.
Verpflegung und Getränke werden mitgeführt.
an 11.00 Uhr Schutzhütte
ab 11.30 Uhr Hollerermarkwald
an 13.00 Uhr Schutzhütte VVK „Schauinsland”.
Mittagspause.
Wir laden herzlich ein.
Verkehrs-Verein Kadenbach e.V.
NEUHÄUSEL Amtl. Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 16. Oktober 1975 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung statt.
Tagesordnung I. öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen vom 14.8., 4.9. und 11.9 1975

