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Montabaur - 5 -

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom

8.9.1975 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1975 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 791.000,- DM

in der Ausgabe auf 791.000,- DM

Vermögensh aushal t

in der Einnahme auf 234.000,- DM

in der Ausgabe auf 234.000,-- DM festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 40.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 1975 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

b) nach der Lohnsumme 500 v.H.

c) Mindeststeuer

ca) Hausgewerbetreibende 6,~ DM

cb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-- DM.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden: für den ersten Hund 18,- DM für den zweiten Hund 27,- DM für jeden weiteren Hund 36,00 DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen für das Haushaltsjahr 1975 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1.

S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. Montabaur, den 8.9-1975 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. Ia/Az.:029/901.10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.10.1975 bis

22.10.1975 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus in Monta­baur, Zimmer 23 öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, den 26.9.1975

Orts- Gemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Ortsbürgermeister

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EITELBORN Amtl. Bekanntmachung

über Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis für das UmlegungsgebietHelfensteinstraße und Bodenweg, Gemar­kung Eitelborn.

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen die An­gaben des Grundbuches und Liegenschaftskatasters für alle Grund­stücke des Umlegungsgebietes aufgeführt sind, liegen in der Zeit

vom

18. Oktober 1975 bis 17. November 1975

beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbachstraße während den Dienststunden öffentlich aus. Eitelborn, den 3. Oktober 1975 Gemeindeverwaltung Eitelborn - Umlegungsausschuß

(Siegel) gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor

Amtl. Bekanntmachung

BebauungsplanAuf der Höll der Ortsgemeinde Eitelborn hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 30.9,1975 Az.: 610-13 nachstehende Ge­nehmigung erteilt:

Zu dem v.g. Bebauungsplan wird hiermit der Ortsgemeinde Eitel­born gemäß § 11 BBauG (BGBl. IS. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG vom 28.6.1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die 2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG vom 18.4.1974 (GVB1. S. 181) die Genehmigung erteilt:

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen: a) Planurkunde b) Text c) Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Be­kanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während den orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 3:

Flurstücke: 153, 152, 151, 150, 149, 148, 147, 146, 145, 144, 143, 142, 141, 140, 139, 138, 137, 245/136, 244/135, 243/

135, 242/134, 241/134, 133, 132, 131, 130, 129, 128

215 (Weg) 214 (Weg) 213 (Weg)

Flur: 7

Flurstücke: 111, 110, 109, 108, 107, 106, 105, 104, 103, 134 teilweise, 102, 101, 100, 71, 70, 69, 68, 67, 66, 65, 64, 63,

62, 61, 60, 59, 58, 57, 56, 55, 18, 17, 16, 15 teilw.

216 (Weg teilw.) 343 (Weg) 348 (Weg teilw.)

363 (Weg teilw.) 357 (Weg teilw.) 355 (Weg teilw.)

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

KirchenchorCäcilia" Eitelborn

Am Samstag, dem 18. Oktober 1975, 20.00 Uhr, findet im VereinslokalWesterwälder Hof ein gemütlicher Abend statt Hierzu laden wir alle, auch die Nichtmitglieder, die tatkräftig an der Gestaltung unseres 40jährigen Jubiläumsfestes mitge­holfen haben, recht herzlich ein.

Wir bitten Sie, Teller und Eßbesteck mitzubringen.

KADENBACH

Familien-Wandertag

Am 12. Oktober 1975 in Kadenbach ab 9 Uhr Schule (Gemein­dehaus)

ab 9.15 Uhr Römerstr., Brunnenstr.

Verpflegung und Getränke werden mitgeführt.

an 11.00 Uhr Schutzhütte

ab 11.30 Uhr Hollerermarkwald

an 13.00 Uhr Schutzhütte VVKSchauinsland.

Mittagspause.

Wir laden herzlich ein.

Verkehrs-Verein Kadenbach e.V.

NEUHÄUSEL Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 16. Oktober 1975 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Ge­meindeverwaltung statt.

Tagesordnung I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen vom 14.8., 4.9. und 11.9 1975