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15.oo Uhr D Jugend Ahrbach - Horressen/E C Jugend spielfrei.

lo.oo Uhr B Jugend Feldkirchen I/H - Ahrbach A Jugend. Spiel fällt aus 13.00 Uhr Hilgert - Ahrbach II Ahrbach I spielfrei.

BODEN:

Amtliche Bekanntmachung

ln letzter Zeit wurde festgestellt, daß die an den Friedhofs­ausgängen angebrachten Abfallkörbe nicht im Sinne des von der Ortsgemeinde und dem Pfleger der Friedhofsanlage zuge­dachten Zweckes benutzt werden.

Vor Anbringung der Abfallkörbe war es immer wieder vorgekom- men daß besonders eilige oder bequeme Friedhofsbesucher die verwelkten Blumen oder sonstige Abfälle an den Ausgängen bzw. hinter der aufgestellten Ruhebank in der Hecke ablegten, obwohl unterhalb des Friedhofes am Parkplatz hierfür eigens eine Abfallgrube erbaut wurde.

Um diesen Zustand zu beseitigen und den älteren Friedhofsbesu- chem die Möglichkeit zu geben, beim Verlassen des Friedhofes am oberen Ausgang bzw. bei der Rast auf der Bank am Seiten­ausgang ihren Abfall abzulegen, wurden diese Abfallkörbe angebracht. Dieses wurde jedoch von verschiedenen Personen offensichtlich mißverstanden, die inzwischen ihren gesamten Abfall von den Gräbern in und um diese Abfallkörbe ablagern.

Wir bitten hiermit nochmals alle Friedhofsbesucher oder Unterhaltungspflichtigen von Grabstätten, die Abfallgrube am Parkplatz zu benutzen. Die wenigen Meter zu dieser Grube dürf­ten in der heutigen bewegungsarmen Zeit manchem Friedhofs­besucher nützlich sein.

(Solltesich dieser Zustand nicht ändern, ist die Ortsgemeinde (gezwungen, andere Maßnahmen zu ergreifen.

Da der Friedhof auch ein gutes Aushängeschild der Ortsgemeinde (sein kann, sollte man doch versuchen, sich dort so zu verhalten, (wie es im eigenen Heim geschieht.

(in diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß die Ortsge- Imeinde noch in diesem Jahr den Parkplatz unterhalb des Fried- Ihofes mit einer Teerdecke befestigt. Gleichzeitig wird am oberen (Ausgang ein Fußweg für die Benutzer des Parkplatzes an der (Bundesstraße (ehemalige Fahrbahn der B 255) angelegt, um zu (vermeiden, daß Besucher des Friedhofes über die stark befahrene | Bundesstraße zu ihren Autos müssen.

gez. Eulberg, Ortsbürgermeister.

IHEILIGENROTH:

[Amtl. Bekanntmachung

IBebauungsplanÄnderung und Erweiterung des Industriegebie­tes in der Ortsgemeinde Heiligenroth: hier: Offenlage gern. §

|2 Abs. 6 BBauG.

iDer Ortsgemeinderat hat die Änderung und Erweiterung des llndustriegebietes beschlossen.

|Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke :

Flur 46

Ihm 7/1°, 7/12 > 7/13 > 7 / 14 > 7 / 15 > 7 / 16 > 9 /i, 9/2, lo/2,11/3, r /4,11/6, 18/2, 2o/4, 21/1,22 teilw, 26/3, 26/7, 27, 28/1, t /18, 7/17. plur47:

fsmV 6> 7> 8/1 > 8/2 9 > lo > 11 > 12 > 13 > 14 /1 > l 4 /2,15,16,17,

hm 22 > 23 > 24 > 25 > 26 > 27 > 28 < 29/1,29/2, 3o, 31/1,

P /3,31/4,31/5, 32, 33, 34, 35, 36/1,36/2, 37, 38, 39, 4o,

Pi> r ° 4 -1°5, lo6, lo7, lo8, lo9, llo/l, llo/2, 111,123/3,

[23/7 123 l 128/5 135/26> 135 / 28 > 136 / 9 >

Hir 48

PU8/1,88/2, 88/3, 89, 9o, 91,136,137,138,139,14o, 141.

per Entwurf dieses Planes mit Text und Begründung liegt gern.

$ 4 Abs. 6 BBauG in der Zeit

> vom l 3, Oktober 1975 bis 13. November 1975 eweils während der Dienststunden bei der Verbandsgemeinde- lini Ung ^ onta t )aur > 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) r Wer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Orts­

bürgermeisters in 5431 Heiligenroth (Gemeindeverwaltung) während den ortsüblichen Dienststunden dienstags und don­nerstags von 19.oo bis 2o.oo Uhr und samstags von 9 .00 bis 11 .00 Uhr öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit münd­lich oder schriftlich vorgebracht werden.

Heiligenroth, den 29.9.1975

gez. Manns, Ortsbürgermeister.

AUGST

EITELBORN:

MGV Eitelborn 1866

Wie schon angekündigt, machen wir am Samstag, dem 11. Okto­ber 1975 unseren alljährlichen Herbst-Ausflug (Trimm-Dich- Wanderung). Abmarsch ist um 14 Uhr ab Trift. Dauer der Wande­rung 2 Stunden.

Für Erfrischungen unterwegs wird gesorgt. Den Abschluß machen wir in Arzbach (Restaurant Dom).

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit Frauen sind herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wollen sich die Teil­nehmer spätestens bis zur Chorprobe am Donnerstag (9.1 o.) bei den Aktiven anmelden.

Vormerken: Samstag, den 8. November 1975 Konzert in Eigen­dorf.

Freiw. Feuerwehr Eitelborn

Die nächste Übung halten wir am Freitag, dem 3. Okt. um 19.3o Uhr am Gerätehaus.

Die Abfahrt der aktiven und inaktiven Wehrleute erfolgt am Samstag, dem 4. Okt. 1975 um 13 .00 Uhr ab Triftstraße.

SPD Ortsverein Eitelborn

Am Dienstag, dem 7. Okt. 1975, 2o.oo Uhr, findet im Gasthaus Zur Sporkenburg eine Vorstandssitzung statt, zu der alle Mitglieder herzlich eingeladen sind.

KADENBACH:

Amtliche Bekanntmachung

Am Samstag, dem 4. Okt. 1975 findet um 16 .00 Uhr eine nicht­öffentliche Bauausschußsitzung und am Freitag, dem lo. Okt. 1975 um 2o.oo Uhr eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Gegenstand der Tagesordnung sind in beiden Sitzungen Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachung

Vorab sei allen Einwohnern unserer Gemeinde der Hinweis gegeben, daß der neue Kinderspiel- und Bolzplaiz nur für Kin­der bis einschl. des 14. Lebensjahres für die Benutzung da ist. Darüber hinaus ist die Benutzung des Bolzplatzes nur bis 19 .00 Uhr freigegeben. Wir bitten um Verständnis dafür, daß diese Einschränkung gemacht werden mußte, da sonst unsere Kinder in der Benutzung des Platzes nicht immer zu ihrem Recht kom­men.

Nachdem die Schilder, die in Kürze geliefert und aufgestellt wer­den da sind, dürfte eine weitere Handhabung zur Aufrechter­haltung der Ordnung gegeben sein.

Alle Hundebesitzer

werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die Tiere insbesondere innerhalb der bebauten Ortslage an der Leine zu führen sind. Wird dies von den Hundehaltern beachtet, kann ihnen Ärger oder sogar eine Anzeige erspart bleiben, wenn die Tiere gemeindeeigene Anlagen insbesondere die Sand­kisten auf den Kinderspielplätzen verunreinigen. Es sei in aller Deutlichkeit nochmals gesagt, daß wir, sollten uns derartige Fälle bekanntwerden, Anzeige erstatten und ggf. Schadenersatz­ansprüche geltend machen werden.

ie aus-