Montabaur -8-
Die Bauweise, besonders die Höhe der Gebäude, soll in einem Bebauungsplan für dieses Gebiet festgelegt werden.
Aufgrund eines raumplanerischen Verfahrens, welches durch das Priesterwerk bei der Kreisverwaltung beantragt worden ist, wurden ca. 3o Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange hat lediglich die untere Naturschutzbehörde sachliche Bedenken angemeldet. Alle übrigen Stellen haben dem geplanten Bauvorhaben zugestimmt.
Nachdem die Bedenken des Gemeinderates zum großen Teil ausgeräumt waren, wurde in der Sitzung am 25.8.1975 der Bauvor- anfrage zugestimmt (9 gegen 6 Stimmen)
Der Verbandsgemeinderat hat sich am darauffolgenden Tag mit der Bauvoranfrage des Priesterwerkes befaßt und ebenfalls mit großer Mehrheit eine positive Stellungnahme zu dem beabsichtigten Bau des Priesterzentrums abgegeben.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Kreisbauamt beauftragt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Ausarbeitung eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Simmern und dem Priesterwerk beauftragt, damit der Gemeinde Simmern durch die Bebauung der Parzelle 12 in Flur lo keine Erschließungskosten entstehen. In diesem Zusammenhang kann erwähnt werden, daß das vorerwähnte Grundstück bereits an einer ausgebauten Straße liegt. Diese Straße wurde seinerzeit durch die Schönstatt-Säkularpriester ausgebaut, die an der Gemarkungsgrenze ebenfalls« ein Zentrum errichten.
Das Priesterwerk beabsichtigt noch Ende d.J. spätestens im Frühjahr 1976 mit dem ersten Bauwerk zu beginnen. Das Zentrum ist für maximal 2oo Personen vorgesehen und wird in seiner Endgestalt ca. 7 - lo Baukörper umfassen.
Termine:
Am 2o.9.1975,13.15 Uhr,Obstverkauf der Gemeinde unter der Hochspannung.
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Simmern
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz, LStrG vom 15.2.1963 (GVB1, S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der
Verkehrsüberg.
Altewiese Koblenzer Straße bis einschließlich Fußweg und Wendehammer Fahrbahn 1.9.1975
der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Simmern, den 15.9.1975
Ortsgemeinde Simmern
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.8.1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließnngs- anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Simmern vmn 9.11.1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben. Kostenspaltung.
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Altewiese Koblenzer Straße bis
einschließlich Fußweg und Wendehammer Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.9.1975.
Simmern, den 15.9.1975
Gemeinde Simmern.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister.
SPD-Ortsverein Simmern
EINLADUNG
Um möglichst vielen Bürgern die Gelegenheit zu geben, die Konjunkturbeschlüsse der Bundesregierung besser kennenzulernen, laden wir Sie zu einem Informationsfrühschoppen am Sonntag, dem 21.9.75, lo.oo Uhr, in die Gaststätte „Zur Guten Quelle“ recht herzlich ein.
Wir haben für Sie den SPD Bundestagsabgeordneten Willi Peiter nach Simmern gebeten. Über Ihr Erscheinen und Ihren Diskussionsbeitrag freuen wir uns.
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachungen
Wer daran interessiert ist, von Gemeindebäumen Obst zu kaufen (Äpfel verschiedener Sorten) möge sich bei der Ortsgemeindeverwaltung während den Dienststunden melden.
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Montabaur, Gelbachstraße 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Simmern vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt
HORBACH:
Der Jugendclub Horbach lädt ein.
Was kommt nach der Schulentlassung ?
Dies ist das Thema des Clubabends am Donnerstag, 25,9.75, an dem der Leiter der Berufsberatung des Arbeitsamtes Montabaur über die Berufsaussichten für Schulabgänger und das Problem der Jugendarbeitslosigkeit referiert. An der anschließenden Diskussion wird auch ein Vertreter der Arbeitsvermittlung
teilnehmen.
Da dieses Thema z.Zt. besonders interessant ist, hoffen wir, um 2o Uhr im Rathaus viele Jugendliche begrüßen zu können,
GIROD:
EISBACHGEMEINDEN
Umgestaltung des Kinderspielplatzes
In seiner Sitzung am 15.9.1975 beschloß der Ortsgemeinderat die Umgestaltung des Kinderspielplatzes in Girod. Das Baua

