Montabaur -2-
Steilenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt zum nächstmoghchen Zeitpunkt
EINEN MITARBEITER FÜR DIE VERWALTUNG DES EIGENBETRIEBS WASSERWERK
ein. . ..
Wir suchen einen männlichen Angestellten mit kaufmännischen
Kenntnissen (Buchhalter usw.)
Die Eingruppierung erfolgt nach Vergütungsgruppe IX bzw.
VIII BAT je nach Ausbildungsstand. Bei Bewährung wird Höhergruppierung garantiert.
Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Anschluß an die Zusatzversorgungskasse, Beihilfen, Umzugskosten, Essenszuschüsse usw.) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun, gen gewährt.
Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 1. September 1975 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur PERSONALAMT 543 Montabaur, Postfach 14o
Das Personalamt erteilt auf persönliche und telefonische Anfragen unverbindlich nähere Auskünfte.
Amtl. Bekanntmachungen
Straßenreinigung im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur
Durch Veröffentlichungen im Amtsblatt haben einzelne Ortsgemeinden schon häufig darauf hingewiesen, daß ein Teil der Bevölkerung die Straßenreinigung überhaupt nicht oder nur sehr mangelhaft und sehr unregelmäßig ausführt. Von Nachbarn und Anliegern werden dieserhalb der Ortspolizeibehörde gegenüber oft Klagen und Beschwerden vorgetragen.
Wenn alle bisherigen Ermahnungen ohne Erfolg bleiben, müssen die Grundstückseigentümer damit rechnen, daß bei künftigen Kontrollen oder Anzeigen Bußgelder gegen sie festgesetzt werden.
Damit über den Umfang und die Art der Reinigungsverpflichtung keine Zweifel entstehen können, weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, daß vor Sonn- und Feiertagen und außerdem bei außergewöhnlicher Verschmutzung unverzüglich die Straßenreinigung durchzuführen ist. Gereinigt werden die Bürgersteige und die Straßenrinnen. Zu dieser Reinigungsverpflichtung zählt auch das Entfernen von Gras und Unkraut auf diesen Flächen.
Die Reinigungspflicht umfaßt in der Winterzeit das Bestreuen der Gehwege zur Vermeidung von Gefahren. Reinigungsverpflichtet sind :
a) der Grundstückseigentümer
b) die Mieter eines Hauses, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist,
c) Wohnungsbaugesellschaften, die keine besonderen Abmachungen wegen der Straßenreinigung getroffen haben.
Für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken und von auswärts wohnenden Personen gilt die Reinigungsverpflichtung entsprechend.
In Fällen, in denen die Straßenreinigung auf Dritte übertragen wird, ist dies zur Vermeidung von Anzeigen der Ortspolizeibehörde mitzuteilen.
Montabaur, den 26.8.1975
Verbandsgemeindeverwaltung -als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels, Bürgermeister.
Beschränkung der Wasserentnahme aufgehoben
Die ausgesprochene Beschränkung der Wasserentnahme für die Ortsgemeinden Heilberscheid, Niederelbert und Niedererbach wird hiermit aufgehoben. -Wasserwerk der Verb.Gemeinde
Montabaur
Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer
Die Verwaltung hat bereits mehrmals auf die Meldepflichtigen des Hundehalters zur Hundesteuer sowie auf die Folgen der Nichtbeachtung dieser Pflichten hingewiesen.
Trotz dieser Hinweise sind der Verwaltung Hundehalter bekannt die noch keine Anmeldung vorgenommen haben.
Wir weisen daher nochmals darauf hin, daß bei Neuanschaffung eines Hundes oder bei Zuzug in eine Gemeinde mit einem ? Hund dieser sofort beim Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Steueramt - anzumelden ist.
Bevor die Verwaltung von der Festsetzung von Geldstrafen Gebrauch macht, wird hiermit letztmalig allen Hundehaltern die ihrer Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind die Möglichkeit gegeben, ihren Hund bis zum lo. September 1975
anzumelden.
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 3o. August 1975, vorm, lo.oo Uhr, soll in der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend gegen Barzahlung (keine Schecks) versteigert werden:
1 Herrenarmbanduhr „Junghans-electronic“
(Weißgold mit Ansatzband „585“, 14 Karat, Mindestgebot 9oo,- DM). gez. Kauth,Obergerichtsvollzieher.
Manöver der Bundeswehr
Das Instandsetzungskommando 3 in Koblenz führt in der Zeit vom 7. bis 19. September 1975 eine Feldeinsatzübung von Instandsetzungsverbänden in einem größeren Raume, in den auch der südwestliche und südliche Teil der Verbandsgemeinde Montabaur einbezogen ist, durch.
An der Übung nehmen 1.1 oo Soldaten teil. Voraussichtlich sollen 3oo Räder, 3 Kettenfahr- und 1 - 3 Luftfahrzeuge eingesetzt werden.
Die Bevölkerung wjrd um Verständnis gebeten.
Amtl.Bekanntmacnung
Erste Bekanntmachung des Hauptwahlleiters zur Durchführung der Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 26. Oktober 1975
Gemäß § 2 der Landesverordnung für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 18. September 197o gebe ich folgendes bekannt :
LWAHLTAG_
Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung wird am Sonntag, dem 26. Oktober 1975, durchgeführt.
n^GESETZLICHE^R_U_NDLAGj;N_
Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Wahl zw 1 Landwirtschaftskammer sind
das Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28. Juli 197o (GVB1. S. 3o9) geändert durch Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 31. Oktober 1974 (GVB1. S. 464) und I
die Landesverordnung für die Wahl zur Landwirtschaftskani- mer Rheinland-Pfalz (Landwirtschaftskammerwahlordnung- WO-LwKG) vom 18. September 197o.
VOLLVERSAMMLUNG
Die Vollversammlung besteht aus 8o Mitgliedern. Hiervon sind am Wahltag
48 Vertreter der Inhaber der land - und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wahlgang I
9 Vertreter der voll mitarbeitenden Familienangehörigen der Betriebsinhaber im Wahlgang II
7 Vertreter der ständig hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer in den Betrieben im Wahlgang III
zu wählen.
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 1# Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haush«» 1 der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

