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Montabaur -2-

Steilenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung stellt zum nächstmoghchen Zeitpunkt

EINEN MITARBEITER FÜR DIE VERWALTUNG DES EIGENBETRIEBS WASSERWERK

ein. . ..

Wir suchen einen männlichen Angestellten mit kaufmännischen

Kenntnissen (Buchhalter usw.)

Die Eingruppierung erfolgt nach Vergütungsgruppe IX bzw.

VIII BAT je nach Ausbildungsstand. Bei Bewährung wird Höher­gruppierung garantiert.

Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Anschluß an die Zusatzversorgungskasse, Beihilfen, Umzugskosten, Essens­zuschüsse usw.) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun, gen gewährt.

Ihre Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Licht­bild) richten Sie bitte bis zum 1. September 1975 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur PERSONALAMT 543 Montabaur, Postfach 14o

Das Personalamt erteilt auf persönliche und telefonische Anfra­gen unverbindlich nähere Auskünfte.

Amtl. Bekanntmachungen

Straßenreinigung im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur

Durch Veröffentlichungen im Amtsblatt haben einzelne Orts­gemeinden schon häufig darauf hingewiesen, daß ein Teil der Bevölkerung die Straßenreinigung überhaupt nicht oder nur sehr mangelhaft und sehr unregelmäßig ausführt. Von Nachbarn und Anliegern werden dieserhalb der Ortspolizeibehörde gegen­über oft Klagen und Beschwerden vorgetragen.

Wenn alle bisherigen Ermahnungen ohne Erfolg bleiben, müssen die Grundstückseigentümer damit rechnen, daß bei künftigen Kontrollen oder Anzeigen Bußgelder gegen sie festgesetzt werden.

Damit über den Umfang und die Art der Reinigungsverpflichtung keine Zweifel entstehen können, weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, daß vor Sonn- und Feiertagen und außerdem bei außergewöhnlicher Verschmutzung unverzüglich die Straßen­reinigung durchzuführen ist. Gereinigt werden die Bürgersteige und die Straßenrinnen. Zu dieser Reinigungsverpflichtung zählt auch das Entfernen von Gras und Unkraut auf diesen Flächen.

Die Reinigungspflicht umfaßt in der Winterzeit das Bestreuen der Gehwege zur Vermeidung von Gefahren. Reinigungsverpflich­tet sind :

a) der Grundstückseigentümer

b) die Mieter eines Hauses, wenn dies im Mietvertrag so verein­bart ist,

c) Wohnungsbaugesellschaften, die keine besonderen Abmachun­gen wegen der Straßenreinigung getroffen haben.

Für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken und von aus­wärts wohnenden Personen gilt die Reinigungsverpflichtung ent­sprechend.

In Fällen, in denen die Straßenreinigung auf Dritte übertragen wird, ist dies zur Vermeidung von Anzeigen der Ortspolizeibe­hörde mitzuteilen.

Montabaur, den 26.8.1975

Verbandsgemeindeverwaltung -als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels, Bürgermeister.

Beschränkung der Wasserentnahme aufgehoben

Die ausgesprochene Beschränkung der Wasserentnahme für die Ortsgemeinden Heilberscheid, Niederelbert und Niedererbach wird hiermit aufgehoben. -Wasserwerk der Verb.Gemeinde

Montabaur

Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer

Die Verwaltung hat bereits mehrmals auf die Meldepflichtigen des Hundehalters zur Hundesteuer sowie auf die Folgen der Nichtbeachtung dieser Pflichten hingewiesen.

Trotz dieser Hinweise sind der Verwaltung Hundehalter bekannt die noch keine Anmeldung vorgenommen haben.

Wir weisen daher nochmals darauf hin, daß bei Neuanschaffung eines Hundes oder bei Zuzug in eine Gemeinde mit einem ? Hund dieser sofort beim Ortsbürgermeister oder bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung - Steueramt - anzumelden ist.

Bevor die Verwaltung von der Festsetzung von Geldstrafen Gebrauch macht, wird hiermit letztmalig allen Hundehaltern die ihrer Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind die Möglichkeit gegeben, ihren Hund bis zum lo. September 1975

anzumelden.

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 3o. August 1975, vorm, lo.oo Uhr, soll in der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meist­bietend gegen Barzahlung (keine Schecks) versteigert werden:

1 HerrenarmbanduhrJunghans-electronic

(Weißgold mit Ansatzband585, 14 Karat, Mindestgebot 9oo,- DM). gez. Kauth,Obergerichtsvollzieher.

Manöver der Bundeswehr

Das Instandsetzungskommando 3 in Koblenz führt in der Zeit vom 7. bis 19. September 1975 eine Feldeinsatzübung von Instandsetzungsverbänden in einem größeren Raume, in den auch der südwestliche und südliche Teil der Verbandsgemeinde Montabaur einbezogen ist, durch.

An der Übung nehmen 1.1 oo Soldaten teil. Voraussichtlich sollen 3oo Räder, 3 Kettenfahr- und 1 - 3 Luftfahrzeuge ein­gesetzt werden.

Die Bevölkerung wjrd um Verständnis gebeten.

Amtl.Bekanntmacnung

Erste Bekanntmachung des Hauptwahlleiters zur Durchführung der Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 26. Oktober 1975

Gemäß § 2 der Landesverordnung für die Wahl zur Landwirt­schaftskammer Rheinland-Pfalz vom 18. September 197o gebe ich folgendes bekannt :

LWAHLTAG_

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung wird am Sonntag, dem 26. Oktober 1975, durchgeführt.

n^GESETZLICHE^R_U_NDLAGj;N_

Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Wahl zw 1 Landwirtschaftskammer sind

das Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rhein­land-Pfalz (LwKG) vom 28. Juli 197o (GVB1. S. 3o9) geän­dert durch Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 31. Oktober 1974 (GVB1. S. 464) und I

die Landesverordnung für die Wahl zur Landwirtschaftskani- mer Rheinland-Pfalz (Landwirtschaftskammerwahlordnung- WO-LwKG) vom 18. September 197o.

VOLLVERSAMMLUNG

Die Vollversammlung besteht aus 8o Mitgliedern. Hiervon sind am Wahltag

48 Vertreter der Inhaber der land - und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wahlgang I

9 Vertreter der voll mitarbeitenden Familienangehörigen der Betriebsinhaber im Wahlgang II

7 Vertreter der ständig hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer in den Betrie­ben im Wahlgang III

zu wählen.

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt': Amtsrat Piwowarsky Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 1# Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haush«» 1 der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.