Montabaur 2
Für alle, die sich nach der Urlaubsfahrt nicht ärgern wollen, hier 3 Tips von der Post.
Die Post reist in den Urlaub nach
An jedem Postschalter ist ein Nachsendungsantrag zu erhalten, der ausgefüllt in den nächsten Briefkasten eingeworfen oder dem Briefträger übergeben werden kann. Am Reisetag selbst sollte man das aber nicht erst erledigen. Spätestens 3 Werktage vor dem ersten Nachsendetag sollte das Postamt den Antrag schon bekommen. Plant man eine Fahrt ins Blaue, so nimmt man den Nachsendungsantrag mit und schickt ihn erst vom Urlaubsort ab, wenn das Domizil näher bezeichnet werden kann. Die Nachsendung ist im allgemeinen gebührenfrei. Für Pakete werden jedoch Gebühren erhoben. Bei der Nachsendung ins Ausland muß man in jedem Fall mit Gebühren rechnen. Wenn Inlandspost über die Grenzen nachgesandt wird, kostet das in der Regel auch einen zusätzlichen Obulus. Einzelheiten darüber erklärt das Postamt gern. Bei Fahrten ins Ausland sollte darüber hinaus berücksichtigt werden, daß die Post länger läuft und deshalb der Nachsendungsantrag so befristet werden muß, daß etwa eine Woche vor der Rückkehr nichts mehr nachgesandt wird.
Zeitungen, die von der Post zugestellt werden , können ebenfalls an den Urlaubsort nachreisen. Dazu ist ein besonderer Antrag nötig, der am Postschalter bereitgehalten wird. Die Zeitungen bringen zudem gute Ratschläge zu dieser Frage, die man beachten sollte.
UNBESCHWERTER URLAUB MIT DER POSTVOLLMACHT Wer sich im Urlaub mit der Alltagspost nicht belasten will, der sollte dafür sorgen, daß sie sich nicht in seinem Briefkasten ansammelt und schließlich herausquillt. Meist wird sich ein Hausmitbewohner finden, dem man für die Urlaubszeit seinen Briefkastenschlüssel anvertrauen kann. Man sollte ihm allerdings zusätzlich noch Postvollmacht erteilen. Es könnte nämlich sein, daß er einen Benachrichtigungsschein, z.B. über einen Einschreibebrief vorfindet, der am Ausgabeschalter des Postamts abzuholen ist.
Formblätter für die Vollmacht gibt es an jedem Postschalter.
Die Unterschrift des Ausstellers der Postvollmacht muß allerdings beglaubigt werden. Das kann auch beim Postamt geschehen.
In Ausnahmefällen kann eine Postvollmacht auch für Personen ausgestellt werden, die zwar nicht im Hause des Empfängers, aber im selben Zustellbereich wohnen.
ALS LETZTER AUSWEG: LAGERN LASSEN Wenn die räumlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird das zuständige Postamt auch einen Antrag auf Lagerung der Postsendungen bis zur Rückkehr entgegennehmen.
Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. Es werden dann gewöhnliche Briefsendungen ohne Nachnahme längstens einen Monat beim Postamt aufbewahrt und zur Abholung bereitgehalten.
Viele Postämter sind allerdings so beengt untergebracht,daß sie solchen Anträgen nicht nachkommen können.
Nun ist nur noch zu hoffen, daß durch die Gedanken an die Post nicht andere, wichtige Punkte vergessen werden und es bleibt noch übrig, gute Erholung und viel Sonnnenschein zu wünschen.
Landespflanzenschutzdienst Rheinland - Pfalz Achtet auf den Feuerbrand
BEFALLSLAGE:
Auch im vergangenen Jahr konnte die Feuerbrandkrankheit nicht zurückgedrängt werden sondern breitete sich sogar n och noch weiter aus. Neben Crataegus-Arten und Birnen werden in zunehmendem Umfang Ziergehölze wie Cotoneaster salicifolius var. floccosus, C. Watereri-Hybriden (z.B C.comubia) Pyracantha coccinea und Sorbus aria als befallen gemeldet.
KRANKHEITSBII.D:
Befall an Kemobstbäumen und anderen Wirtspflanzen
3u 15ert sich durch su^cstorbcnc iCwci^c und Aste, än den die braun bis schwarz gefärbten Blätter und Blüten hängen
Sofern noch Früchte gebildet wurden, sind diese gleichfall dunkel gefärbt und mumienhaft eingetrocknet. *
Bei keiner anderen Obstbaumkrankheit haften die wie ver brannt aussehenden Blätter, Blüten und Früchte so lest an den toten Zweigen. Charakteristisch ist auch das U-förmW Krümmen der jüngsten Teile befallener Triebspitzen. 8
BEKÄMPFUNG:
Chemische Pflanzenschutzmittel wirken nicht gegen den Erreger des Feuerbrands! Gegenwärtig kann nur sofortige ug restlose Vernichtung befallener Pflanzen das Umsichgrcifr dieser den Kemobstbau in Frage stellenden Seuche verhin dem.
ANBAUSTOP UND RODUNG VON WEISS- UND ROT DORN.
Weiß- und Rotdorn (Crataegus-Arten) sind die Hauptwirtspflanzen des Feuerbranderregers. Keine andere Pflanzen- gattung kann so leicht infiziert werden.
In befallenen Crataegus-Pflanzen vermehren sich die Bakterien so schnell, daß diese Pflanzen eine gefährliche Infektionsquelle darstellen. Nach dänischen und schleswigholsteinischen Erfahrungen ist die Infektion der Kernobst bäume stets von benachbarten Weißdornhecken ausgegangen,i Daher keine Anpflanzung von Crataegus mehr.
Keine Obstanlagen in der Nähe von Weiß- oder Rotdorn - hecken erstellen oder Wirtspflanzen vorher vernichten. Der Landespflanzenschutzdienst Rheinland Pfalz empfiehlt .alle in der Nähe von Baumschulbeständen und wertvollen Kern- Obstanlagen stehende Weiß- oder Rotdompflanzen zu roden
AUFRUF:
Die Bevölkerung wird erneut aufgerufen, auf das Krankheit!- bild des Feuerbrands zu achten und Befall oder Befallsvcr- dacht sofort an die nächste Ortspolizeibehörde oder an die zuständigen Pflanzenschutzdienststellen zu melden. Der! Telefonanschluß (o6131) 34ool ist Tag und Nacht aufnahme-j bereit. gez. Dr. Hanuß
ERLÄUTERUNG:
Crataegus-Arten = Dornarten
ZIERGEHÖLZE:
Cotoneaster salicifolius var.floccosus = Felsenmispel
Zwergmispel
C.Watereri - Hybriden (z.B. C.comubia) = Zwergmispel
Pyracantha coccinea = Feuerdom
Sorbus aria = Eberesche, Mehlbeere,Elsbeere
Achtung , Landwirte
KAMPF DER HEU-SELBSTENTZÜNDUNG In der Zeit der Heuernte besteht aktueller Anlaß auf die Gi fahren der Heu-Selbstentzündung nach dem Einbringen in d Scheune hinzuweisen.
Ein sicheres Mittel zur Verhütung von Heubränden ist das Beschaffen und der Einsatz von Heumeßsonden.
Die Anschaffung von Heumeßsonden wird durch die zuständige Brandversichcrungsanstalten bezuschußt. Beihilfen '"-toi jedoch nur für DLG-anerkannte Heumeßsonden und für IN meßsonden des „Systems Aurich“ gewährt.
Der zweite Schritt den Heustapel vor Selbstentzündung zu 11 wahren ist der Einsatz des Heuwehrgerätes. Mit diesem nea-j artigen Gerät, das bei der Freiw. Feuerwehr in Mont.ibaui stationiert ist, kann der Heustapel ausgekühlt werden.
Bei Temperaturen über 7o Grad Celsius besteht akute Brandgefahr.
Auskünfte über Fragen der Heu-Selbstentzündung erteilt die Freiw. Feuerwehr Montabaur, Tel.Nr. 5oll oder 2o42.
Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversiche- rungen im Juli 1975
Die Überwachungsbeamten der Landesvcrsicherung' 1 ' 1 ' T
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt’: Amtsrat Piwowa: ky
Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Lin» Wittid, WeUersburq IW. p 1 " '
Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge; wöchentlich. Bezugsnio^.ic.iKeii unu w ... a
der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

