Montabaur 4
Arzt und Apotheke
Ärzte-So nntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 28./29.6.1975:
Dr. Noll, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. o26o2/3232
Notfalldienst Augst
28./29.6.1975: Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. o2624/7288
Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf
28./29.6.1975: Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. o26o2/3441
Wallmerod-Nentershausen
28./29.6.1975: Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. o6435/8252
Zahnärzte -Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 28./29.6.1975
Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57, Tel. o26o2/3837
ZA. Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schubertstr. 9,
Tel. 02624/7694
Apothekendienst
von Samstag, dem 28.6. bis 5.7.1975
Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt, Tel.o26o2/5o61
mittwochs von 13 bis 18 Uhr
Rathaus- und Schloß-Apotheke Montabaür.
Krankenwagen
28./29.6.1975:
DRK-Rettungswache Montabaur Tel. o26o2/3777
DRK-Rettungswache Herschbach Tel. o2626/5166
DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. o2624/7olo
Notrufe:
Polizei Tel. llo
Schutzpolizei-Inspektion Tel. 5oll-13
Bahnhofstr. 32
Feuerwehr Montabaur Tel. 5oll/2o42
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelbom, Simmem, Kadenbach) Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auslösen Feuerwehr Nentershausen Tel. o6485/261 und 849
Schutzpolizei-Inspektion Montabaur Tel. o26o2/5oll-12-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaften : 28./29.6.1975
Schwester Edith, Montabaur, Tel. o26o2/3891
Schwester Waldtraud, Niederahr, Tel. o26o2/2289
Sozialstation Ransbach-Baumbach
Rufbereitschaften - gültig nur für die Ortsgemeinde Simmem- 28./29.6.1975: Schwester Waldtraud Schneider, 5419 Leuterod, Hauptstr. 4o, Tel, o26o2/2883.
Aus den Gemeinden
Veranstaltungskalender
So. 29. Juni 75 Kirchweihfest Ruppach-Goldhausen
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MONTABAUR
14*11
Die Friedhofsverwaltung hat an festen Standplätzen innerhalb des Friedhofsgeländes Gießkannen bereitgestellt. Den Besuchern soll dadurch erspart bleiben, eigene Gießkannen von der Wohnung aus mitzubringen und wieder heimzutragen.
Leider muß festgestellt werden, daß einige Personen die Gießkannen zwar benutzen, jedoch zu bequem sind, diese wieder an ihren Standplatz zurückzubringen. Die Gefäße liegen dann, wahllos weggeworfen, auf den Grabfeldern.
Wer so handelt stört die Friedhofsordnung erheblich und macht sich strafbar. Außerdem wird durch solch rücksichtsloses Verhalten, wenn es nicht ab sofort unterbleibt, zum Nachteil ordnungsliebender Friedhofsbesucher die Verwaltu gezwungen sein, die Gießkannen wieder einzuziehen. 8 Montabaur, den 24. Juni 1975
Verbandsgemeindeverwaltung - Friedhofsamt
Aus der Sitzung des Stadtrates
KOMPROMISS IN DER DEBATTE UM KINDERSPIELPLATZ IN DER TAUNUSSTRASSE GEFUNDEN In der letzten Stadtratssitzung am 12.6.1975 nahm der Punkt 1 der Tagesordnung ,, Änderung des Bebauungsplanes Wassergraben V“ einen breiten Raum ein.
Der Bebauungsplan „Wassergräben V“ weist ca. 1.85o qm als Kinderspielplatz und Grünfläche in der Taunusstraße aus.
Da jedoch nur ein paar hundert Meter entfernt der Modellspiel, platz „Fröschpfort“ errichtet werden soll, war beabsichtigt, durch eine Änderung des Bebauungsplanes die für den Kinderspielplatz ausgewiesene Fläche der Bebauung zuzuführen. Dadurch sollte nicht zuletzt das knappe Angebot an Bauplätzen erhöht werden. Gegen dieses Vorhaben hatten zahlreiche Bewohner der Taunusstraße Einspruch eingelegt.
Die CDU-Fraktion machte deutlich, daß sie keine Konfrontation mit den betroffenen Bürgern wolle, vielmehr sei es im Interesse des Allgemeinwohles erforderlich, diese Planänderung vorzunehmen. Es solle verhindert werden, daß doppelt und über Bedarf investiert werde. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die beträchtlichen Folgekosten (Unterhaltungskosten) verwiesen, die der Allgemeinheit nicht zugemutet werden könnten.
Die CDU-Fraktion machte folgenden Kompromißvorschlag: j Es sollen zwei Bauplätze (Größe 6oo und 8oo qm) für 1-ge- i schossige Bauweise ausgewiesen werden. Die restliche Fläche von 45o qm soll als Grünfläche bzw. Kleinkinderspielplatz J freigehalten werden. fl
Die SPD-Fraktion forderte, nur einen Bauplatz vorzuschen.Natl Meinung der SPD soll eine Fläche von ca. 9oo qm als Kleinkinderspielplatz ausgewiesen und von der Bebauung freigehalten werden.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Sitzung I unterbrochen. Aber auch eine Beratung in den Fraktionen, diel länger als eine halbe Stunde dauerte, konnte keine ÜbereinstinJ mung herbeiführen. I
Die CDU änderte ihren Vorschlag noch dahingehend ab, daß I die als Kinderspielplatz auszuweisende Fläche von 45o auf I 54o qm vergrößert werden soll. Im übrigen blieb sie bei ihrer I Meinung, es sollten zwei Bauplätze geschaffen werden. I Die SPD beharrte auf ihrer Forderung auf Ausweisung von nnrl einem Bauplatz und entsprechend großem Kinderspielplatz. I Der Vorschlag der CDU erhielt 15 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstinl men und war damit angenommen. I
Der Beschluß beinhaltet auch eine Regelung über eine Ent- 1 Schädigung der Anlieger, die seinerzeit im Umlegungsverfahren! Flächen für den Kinderspielplatz abgegeben haben. Einmütig 1 war der Stadtrat der Meinung, daß diese Anlieger bei entsprt ■ ehender Verzinsung so gestellt werden sollen, als wäre die I nunmehr zur Bebauung freigegebene Fläche damals überhaup» nicht als öffentliche Bedarfsfläche eingezogen worden. I
NEUE BAUPLÄTZE FÜR DEN STADTTEIL ETTERSDÜRl Da im Stadtteil Ettersdorf keine Bauplätze mehr zur Vcrfü- I gung stehen, soll nach dem Willen des Stadtrates ein Bebaut»® plan aufgestellt werden. In dem Plangebiet entstehen ca. 12 1 bis 14 Bauplätze. In der Beratung war man sich darüber einig® daß diese Planungsmaßnahme notwendig ist, um dem Stadtte* die erforderliche Eigenentwicklung zu ermöglichen. I
GERICHTSMÄNNER FÜR DIE STADTTEILE ESCHELBAl UND RECKENTHAL I
Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher für Ettersdorf ■ Unter diesem Tagesordnungspunkt hatte der Stadtrat Besc V se zu fassen, die ein Gesetz von 1899 vorschreibt. ■
Durch Tod oder Amtsniederlegung der früheren Ccricü® ■ ner und Ortsgerichtsvorsteher ergibt sich die Notwendig ,■

