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der Ortsteile Dies und Kirchähr zu erkennen und dadurch zwangsläufig zu Mißverständnissen fuhrt.

Aus den o.a. Gründen forderte der Gemeinderat die Zuord­nung der beiden Ortsteile zur Poststelle Gackenbach, um eine übersichtliche und geordnete Abgrenzung zu wahren.

Der Gemeinderat vertrat die Überzeugung, daß die vom Postamt Montabaur angeregte Neuordnung (Poststelle 1) den Be * langen der Ortsgemeinde Gackenbach unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse eher Rechnung trägt und daß dieser Regelung wirtschaftliche Gesichtspunkte der Deutschen Bundespost nicht entgegenstehen.

Dagegen stell die von der Deutschen Bundespost angeregte Organisation einen Vorgriff auf künftige kommunale Reform­maßnahmen dar und benachteilige einzelne Gemeinden in nicht vertretbarem Maße,

Verhandlungen über den freiwilligen Zusammenschluß der Ge­meinden des Buchfinkenlandes würden hierdurch für die Zu­kunft ausgeschlossen.

Maßnahmen im Naturpark Nassau - Aufstellung einer Schutz- Hütte -

Der Ortsgemeinderat genehmigte den Sonderplan über Maß- nahmen im Naturpark Nassau, der die Aufstellung einer Schutz­hütte am Trimm-Dich-Pfad und die Unterhaltung der ge­samten Anlage vorsieht.

Die Genehmigung erfolgte unter der Bedingung, daß die auf­zubringenden Eigenmittel von 2.95o,oo DM vom Kultur- und VerkehrsvereinBuchfinkenland bereitgestellt werden, da es sich um eine Anlage dieses Vereins handelt.

Die für den Bau der Hütte erforderliche Holzmenge stellt die Ortsgemeinde zur Verfügung.

Flurhereinigungsverfahren

Der Ortsgemeinderat nahm die Niederschrift des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom 26.2.1975 zur Kenntnis.

Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Bewertung von Bauland und Bauerwartungsland:

1.1. Für das BaulandIm Boden undAuf dem Feldchen (nördlich derNeuen Hohl) sowie für das Baugebiet Hinter der Ölmühle undOber Heggenborn (1. Ge­wann) wird eine Entschädigung für Rohbauland (ohne Abzug des Wegebeitrages von 15 %) von 6,oo DM/qm festgesetzt.

Die Entschädigung für Nettobauland beträgt 7,oo DM/qm.

1.2. Die Bewertung des weiteren Bauerwartungslandes Flur 5, 6, 37 (5. Gewann sowie 3. und 4. Gewann), Flur 3 (Parzellen 223 - 228) erfolgt nach dem kapitalisierten Schätzwert (Wertzahl 23 x lo = 2,3o DM / qm).

2. Anfallendes Umland wird die Ortsgemeinde zum Preis von 2,5o DM je Nass. Rute übernehmen.

3- Flächen innerhalb der Ortslage, die zur Straßenverbreiterung benötigt werden, werden gern, dem Nettobaulandpreis (7,oo DM/qm) entschädigt. Dabei werden getroffene Ver­einbarungen berücksichtigt.

4. Die Wildparkstraße soll als Maßnahme im Flurbereinigungs­verfahren abgewickelt werden, weil der Bau dieser Straße durch die Teilnehmergemeinschaft bereits im Jahre 1938 durchgeführt worden ist und diese Angelegenheit somit Sache der Teilnehmergemeinschaft ist.

3- Das Kulturamt wurde gebeten, zu prüfen, welche Rechtsan­sprüche der Ortsgemeinde Gackenbach gegen die Ortsgemein­de Hübingen aus dem Flurbereinigungsverfahren Horbach im Jahre 1938/39 noch bestehen.

Weitere Beschlüsse des Ortsgemeinderates

1. Das Schneiden der Friedhofshecke wird bis zum Jahre 1976 zurückgestellt.

2. Die Aufschüttung von Erdmassen auf dem früheren Müll­platz soll jetzt vom oberen Steinbruchrand erfolgen, weil eine Anfuhr in den Steinbruch nicht mehr möglich ist.

3. Der Landschaftsrahmenplan und die agrarstrukturelle Vor­planung für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wurde zur Kenntnis genommen.

4. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Rechnungsjahr 1974 in Höhe von 1.996,oo DM.

5. Vergabe des Zeltplatzes an die Deutsche Pfadfinderschaft, 439 Gladbeck, für die Zeit vom 21.7. bis 9.8.1975.

HORBACH

Stollen auf dem Gemeindegebiet von Horbach

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, daß das Begehen oder Ver­weilen in den auf dem Gemeindegebiet befindlichen Stollen verboten ist.

Das Schließen der Stollen (vermauern) erfolgt in Kürze. Hinweisschilder werden von der Ortspolizeibehörde ange­bracht.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Ortsbürgermeister legt Gemeinderatsmandat nieder

Ortsbürgermeister Meuer hat sein Gemeinderatsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 36 Abs. 3 GO ist er als Vorsitzender des Gemeinde­rates stimmberechtigt. Sein Stimmrecht ruht bei Wahlen, bei allen Beschlüssen, die sich auf die Vorbereitung der Wahl des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten beziehen, bei Be­schlüssen über die Abwahl von Bürgermeistern und Beige­ordneten sowie bei der Festsetzung der Bezüge der Ortsbürger­meister und Ortsbeigeordneten.

Von der Verbandsgemeindeverwaltung wird ein nachfolgendes Gemeinderatsmitglied gemäß dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl berufen.

Die Zahl der stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder er­höht sich damit von 7 auf 8.

gez. Meuer. Ortsbürgermeister

Kinderspielplatz "Vorm Tor"

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, daß das Fußballspielen auf vorgen. Spielplatz verboten ist.

Dieser Platz ist ausschließlich den kleineren Kindern Vorbehal­ten. Auf das Hinweisschild wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Es wurde festgestellt, daß an dem Nachbargrundstück Dau­bach verursacht durch das Fußballspielen die Grundstücks­einfriedigung stark beschädigt wurde.

Außerdem wurden auf dem Grundstück stehende Obstbäume in Mitleidenschaft gezogen.

Wir weisen hiermit darauf hin, daß die Gemeindeverwaltung in Zukunft Zuwiderhandlungen bestrafen muß.

Außerdem werden die Eltern an die Schadenersatzpflicht erinnert in der Hoffnung, daß sie die nötige Einsicht haben und ihre Kinder auf die Folgen aufmerksam machen.

Es kann nicht geduldet werden, daß die Anwesen Dritter be­schädigt werden

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden"

Die Gemeindeverwaltung weist auf vorgen. Wettbewerb noch­mals hin und erinnert an die früher ergangenen Bekannt­machungen.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister