Einzelbild herunterladen

itcn m

llwulkran-1 Seuchen- i.' sind

nidu mit

tig waren, sieht die fitigung dien,daß 1 kommn I

1 an den utlidien Bezirk

n aufgrund| um 19.12, m Schutze | uße bis

ildkreises

dontabaur 9

IHÜBINGEN:

y Gemeinde Hübingen gratuliert recht herzlich zum Geburts-

ppelfeld"

Sitzung an PELFELD ! aderung

Jrundstück I lsgemeinde- :infachte

erat für 93 und 9o j esen Ausb| sehen, zhaffung ere gemäß j

pag

rau Maria Noll, o9.o4.1888, 87 Jahre, rau Katharina Klein, o2.o4.1896, 79 Jahre.

wün schen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.

gez. Loring,Ortsbürgerm eister.

EISBACHGEMEINDEN

let wegen immlung

[NENTERSHAUSEN UND GÖRGESHAUSEN

Amtl. Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Liegenschaftskatasters für die Ortsgemeinden Nentershausen und Görgeshausen.

IDas aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse laufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Eppen- Irod (Rhein-Lahn-Kreis) wird in der Zeit vom 2. Mai bis 1. iluni 1975 in den Diensträumen des Katasteramts Diez während der Dienststunden von 8 bis 12 Uhr , nachmittags von 14 bis |16 Uhr offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten |und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster (übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntge- I geben.

|6egen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga­ben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberech­tigten, Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch |ist nicht zulässig,

|a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt'

|b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverän­dert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstel­lung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgeben­den Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand;

gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.lo.1934 (RGBl. I S. loöo) übernommenen Schätzungsergebnisse.

[Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 1. Juli |1975 beim Katasteramt in Diez/Lahn entweder schriftlich [eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völli­ger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch örtliche [Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last,

[der den Widerspruch erhoben hat.

[Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts- Ikataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters.

[Diez, den 9. April 1975 [Siegel Der Leiter des Katasteramts

gez. Unterschrift, Vermessungsdirektor.

[ GIROD:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

[Frau Eva Girmann geb. am 19.4.19oo, wohnhaft im Ortsteil jKleinholbach, Herr Josef Hannappel geb. am 23.4.19oo, wohn­haft im Ortsteil Kleinholbach.

[Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute,vor |allem aber Gesundheit. gez. Leber, Ortsbürgermeister.

Reiw. Feuerwehr Girod

j Information für alle aktiven Wehrleute

[Nachstehend werden die Termine zu Feuerwehrfesten bekannt- |gegeben, die von unserer Wehr besucht werden:

I ® rt; Tag, Datum Abfahrt

Niederelbert Freitag, 2.5.1975 ca. 19.oo Uhr

Holler, Sonntag, 18.5 1975 ca. 12.3o Uhr

Dahlen Samstag, 7.6.1975 ca. 19.3o Uhr

Breitenau Samstag, 14.6.1975 ca. 19.oo Uhr.

Wir bitten um Vormerkung dieser Termine.

Ferner wird auf die Wehrübungen hingewiesen, die wie folgt abgehalten werden:

Jeden 2. Freitag im Monat für die älteren Wehrleute und jeden 3. Freitag im Monat für die Jungfeuerwehrleute. Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

MGV Concordia I9 o 9 Girod - Einladung -

Der MGV veranstaltet am 19.4.1975, abends 2o.oo Uhr im Vereinslokal einen Familienabend. Alle Sänger, sowie die Mitwirkenden beim Bunten Abend und beim Sommerfest sind mit ihren Frauen bzw. Bräuten herzlich eingeladen.

GROSSHOLBACH:

Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft

Der Rat der Ortsgemeinde Großholbach hat in seiner Sit­zung am lo.4.1975 beschlossen, der Forstbetriebsgemein­schaft, der die Gemeinde innerhalb des Verbandsgemeinde­bereiches angehören, die dem Forstamt Montabaur zugeord­net sind, beizutreten.

Bau und Instandsetzung von Wanderwegen

In der gleichen Sitzung wurde der Ausbau des Holzabfuhr­weges entlang den Abt. 2, 4 und 5 unter der Bedingung beschlossen, wenn diese Maßnahme mit mindestens 5o % bezuschußt wird und hierdurch der finanzielle Ausgleich der forstlichen Wirtschaftspläne nicht in Frage gestellt wird. Der Instandsetzung des Wanderweges zurBildches-Eich wird zugestimmt, wenn die Gesamtkosten 6.5oo,- DM nicht übersteigen und der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß von mindestens 55 % gewährt.

Errichtung der Friedhofshalle noch in diesem Jahre

Die von Architekt Adeneuer geplante Friedhofshalle soll noch in diesem Jahr errichtet werden. Die bisher aufge­brachten Mittel aus Spenden sind im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975 bereitzustellen,

Des weiteren wurde beschlossen,

- für das Gebiet Flur 3 im Langgarten einen Bebauungsplan aufzustellen

- Mittel für die Fertigstellung des Lindenplatzes im Haus­

haltsplan für das Rechnungsjahr 1975 bereitzustellen

HEILBERSCHEID:

Ausbau des Rundwanderweges

Zu dem Ausbau des Rundwanderweges in Heilberscheid,der von Nentershausen bis zum Bladernheimer - und Gelbach­wanderweg reichen wird, hat nunmehr der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 7o % der Gesamtkosten von und bis zu 95. 000 ,- DM bereitgestellt.

gez. Bendel,, Heilberscheid

NENTERSHAUSEN:

Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nentershausen hat in seiner Sitzung am 8.4.1975 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie­ßungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträgen) in der vorgelegten Form be­schlossen. Die Ortsgemeinde trägt jeweils lo % des beitrags­fähigen Aufwandes. Die Satzungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Änderung des Bebauungsplanes In der Hasenbitz"

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, für 3 Flurstücke im Bereich des BebauungsplanesIn der Hasenbitz die Giebel bzw. Traufsteilung des Baukörpers freizustellen.