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rau Maria Noll, o9.o4.1888, 87 Jahre, rau Katharina Klein, o2.o4.1896, 79 Jahre.
wün schen für die Zukunft viel Glück und Gesundheit.
gez. Loring,Ortsbürgerm eister.
EISBACHGEMEINDEN
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[NENTERSHAUSEN UND GÖRGESHAUSEN
■Amtl. Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen ■Liegenschaftskatasters für die Ortsgemeinden Nentershausen ■und Görgeshausen.
IDas aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse laufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Eppen- Irod (Rhein-Lahn-Kreis) wird in der Zeit vom 2. Mai bis 1. iluni 1975 in den Diensträumen des Katasteramts Diez während ■der Dienststunden von 8 bis 12 Uhr , nachmittags von 14 bis |16 Uhr offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten |und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster (übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntge- I geben.
|6egen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch |ist nicht zulässig,
|a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt'
|b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverändert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand;
gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.lo.1934 (RGBl. I S. loöo) übernommenen Schätzungsergebnisse.
[Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 1. Juli |1975 beim Katasteramt in Diez/Lahn entweder schriftlich [eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung des Widerspruches fallen die durch örtliche [Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last,
[der den Widerspruch erhoben hat.
[Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschafts- Ikataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters.
[Diez, den 9. April 1975 [Siegel Der Leiter des Katasteramts
gez. Unterschrift, Vermessungsdirektor.
[ GIROD:
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
[Frau Eva Girmann geb. am 19.4.19oo, wohnhaft im Ortsteil jKleinholbach, Herr Josef Hannappel geb. am 23.4.19oo, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach.
[Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute,vor |allem aber Gesundheit. gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Reiw. Feuerwehr Girod
j Information für alle aktiven Wehrleute
[Nachstehend werden die Termine zu Feuerwehrfesten bekannt- |gegeben, die von unserer Wehr besucht werden:
I ® rt; Tag, Datum Abfahrt
Niederelbert Freitag, 2.5.1975 ca. 19.oo Uhr
Holler, Sonntag, 18.5 1975 ca. 12.3o Uhr
Dahlen Samstag, 7.6.1975 ca. 19.3o Uhr
Breitenau Samstag, 14.6.1975 ca. 19.oo Uhr.
Wir bitten um Vormerkung dieser Termine.
Ferner wird auf die Wehrübungen hingewiesen, die wie folgt abgehalten werden:
Jeden 2. Freitag im Monat für die älteren Wehrleute und jeden 3. Freitag im Monat für die Jungfeuerwehrleute. Eventuelle Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
MGV Concordia I9 o 9 Girod - Einladung -
Der MGV veranstaltet am 19.4.1975, abends 2o.oo Uhr im Vereinslokal einen Familienabend. Alle Sänger, sowie die Mitwirkenden beim Bunten Abend und beim Sommerfest sind mit ihren Frauen bzw. Bräuten herzlich eingeladen.
GROSSHOLBACH:
Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft
Der Rat der Ortsgemeinde Großholbach hat in seiner Sitzung am lo.4.1975 beschlossen, der Forstbetriebsgemeinschaft, der die Gemeinde innerhalb des Verbandsgemeindebereiches angehören, die dem Forstamt Montabaur zugeordnet sind, beizutreten.
Bau und Instandsetzung von Wanderwegen
In der gleichen Sitzung wurde der Ausbau des Holzabfuhrweges entlang den Abt. 2, 4 und 5 unter der Bedingung beschlossen, wenn diese Maßnahme mit mindestens 5o % bezuschußt wird und hierdurch der finanzielle Ausgleich der forstlichen Wirtschaftspläne nicht in Frage gestellt wird. Der Instandsetzung des Wanderweges zur „Bildches-Eich“ wird zugestimmt, wenn die Gesamtkosten 6.5oo,- DM nicht übersteigen und der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß von mindestens 55 % gewährt.
Errichtung der Friedhofshalle noch in diesem Jahre
Die von Architekt Adeneuer geplante Friedhofshalle soll noch in diesem Jahr errichtet werden. Die bisher aufgebrachten Mittel aus Spenden sind im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975 bereitzustellen,
Des weiteren wurde beschlossen,
- für das Gebiet Flur 3 im Langgarten einen Bebauungsplan aufzustellen
- Mittel für die Fertigstellung des Lindenplatzes im Haus
haltsplan für das Rechnungsjahr 1975 bereitzustellen
HEILBERSCHEID:
Ausbau des Rundwanderweges
Zu dem Ausbau des Rundwanderweges in Heilberscheid,der von Nentershausen bis zum Bladernheimer - und Gelbachwanderweg reichen wird, hat nunmehr der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 7o % der Gesamtkosten von und bis zu 95. 000 ,- DM bereitgestellt.
gez. Bendel,, Heilberscheid
NENTERSHAUSEN:
Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nentershausen hat in seiner Sitzung am 8.4.1975 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen) in der vorgelegten Form beschlossen. Die Ortsgemeinde trägt jeweils lo % des beitragsfähigen Aufwandes. Die Satzungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Änderung des Bebauungsplanes „ In der Hasenbitz"
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, für 3 Flurstücke im Bereich des Bebauungsplanes „In der Hasenbitz“ die Giebel bzw. Traufsteilung des Baukörpers freizustellen.

