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Montabaur 6

4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be­wirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt wer­den.

Sind entgegen den Vorschriften zu Ziff. 1 und 2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Zusammenlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zu­stand gemäß § 137 FlurbG wieder hersteilen lassen, wenn dies der Zusammenlegung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Ziffer 3 vor­genommen worden, so muß die Flurbereinigungsbehörde Er­satzpflanzungen anordnen.

Sind Holzeinschläge entgegen den Vorschriften zu Ziffer 4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abge­holzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forst­aufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu brin­gen hat.

Wer den Vorschriften zu Ziffer 2 - 4 zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Die Befugnis der Forstbehörde, Verstöße gegen forstrechtliche Bestimmungen zu ahnden, bleibt unberührt.

GRÜNDE:

Die Zuziehung der genannten Grundstücke, erfolgt um Besitz­austausche zwischen den Gemarkungen Eschelbach und Staudt zu ermöglichen, und aus vermessungstechnischen Gründen. Insgesamt wird durch die Zuziehung ein größerer Erfolg der Zusammenlegungsmaßnahme erzielt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Eschelbach wurde über die Änderung des Verfahrensgebietes angehört und hat dieser mit Beschluß vom 13.12.1974 zugestimmt.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwie­genden Interesse der Beteiligten, weil andernfalls die für das Jahr 1975 vorgesehene Ausführung des Zusammenlegungs­planes in Frage gestellt und damit die Auswirkungen der Zusammenlegung zum Nachteil der Beteiligten verzögert wür­de. Da aber auch die Allgemeinheit im Hinblick auf den ge­meinsamen Markt (EWG) und die in die Zusammenlegung investierten erheblichen öffentlichen Mittel ein Interesse an der möglichst schnellen Herbeiführung dieser Auswirkungen hat, liegt die sofortige Vollziehung auch im öffentlichen Interesse (§ 8o Abs, 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsord­nung VwGO vom 21.1.196o BGBl. IS. 17)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tage der Zustellung bzw. öffent­lichen Bekanntmachung Beschwerde erhoben werden. Die Be­schwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt in Montabaur, Limburger Straße 11 oder wahlweise bei der Bezirksregierung in Koblenz (Obere Flurbereinigungsbehörde)

54 Koblenz, Stresemannstr. 4-6 einzulegen.

Die Beschwerdeschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Montabaur, den 11.4.1975

Der Kulturamtsvorsteher

I.V. gez. Braun, Vermessungsdirektor.

Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert:

Ein Gespräch in der Gruppe kann gelingen, wenn man die entsprechenden Spielregeln beherrscht.Und die kann man lernen. Dazu dient ein Kurs zum Thema GESPRÄCHS FÜH­RUNG, den das Kath. Bildungswerk über vier Abende veran­staltet. Im einzelnen werden behandelt: Gründe für die Nicht­beteiligung, Strukturen des Gruppengespräches, der Gesprächs­leiter, technische Hilfsmittel. Der Kurs ist offen für alle, die

hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Gesprächsgruppen zu tun haben.

Beginn : Mittwoch, 23.4.1975, 2o.oo Uhr, Kath.Plärrzentrum

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Anmeldung: Kath. Bezirksamt, Montabaur, Auf dem Kalk Tel. 2o51

Einige interessierte Eltern oder Großeltern können noch min ihren Kindern/Enkeln (3-8 Jahre) an dem Seminar WIE BEKOMMT MEIN KIND PHANTASIE? teilnehmen. Im gemeinsamen Tun lernen die Teilnehmer mit allerlei Krimskrams und Farben spielerisches Gestalten.

Zeit: dienstags, 15.3o Uhr, Pfadfinderheim /Kath.Pfarrzen- trum. Leitung: Frau Brigitte Stück.

ELGENDORF:

BASTELN FÜR FRAUEN. Unter diesem Thema läuft ein Kurs, der sich an interessierte Frauen aus Eigendorf und Horressen wendet. Unter Leitung von Frau Berta Görg wird Tisch- und Wandschmuck aus verschiedenen Materialien Leder, Peddig-Rohr u a. hergestellt.

Zeit: dienstags, 2o.oo Uhr, im Kath.Jugendheim, Eigendorf, SCHACH-TRAINING:

Seit einem Monat gibt es auch in Montabaur eine Schach- Arbeitsgemeinschaft. Zum regelmäßigen Spielen treffen sich die interessierten Damen und Herren jeweils dienstags,

19.3o Uhr, im Kath. Bezirkszentrum.

Hausfrauenbund Montabaur

Die Mitglieder des Hausfrauen-Bundes treffen sich wieder am Dienstag, dem 22. April um 2o Uhr im Strandbad- Cafe zu einem Vortrag Marokko gesehen mit den Augen einer Frau, von Frfr. v.Sobeck-Werder.

Beitragszahlungen werden erbeten auf das Konto loo 549 161 bei der Kreissparkasse Montabaur.

Alte Herren, Montabaur

Die ALTEN HERREN des TuS bestreiten am kommenden Samstag ihr fälliges Freundschaftsspiel gegen die Altherren- mannschaft aus Großholbach. Das Spiel beginnt um 17 Uhr | im Stadion Mons Tabor. Schiedsrichter dieses Spiels ist Sportfreund Obert.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Im Verhinderungsfälle bitte rechtzeitige Absage und Ab­gabe des Trikots etc.

Kirmesgesellschaft Horressen 1975

Die Kirmesgesellschaft bittet die Bevölkerung zur Gestal­tung des Kirmesbaumes bzw. Eierkranzes, Eier auszubla­sen und zu sammeln. Die ausgeblasenen Eier werden ab Mai in regelmäßigen Abständen abgeholt.

BODEN:

Neue Erschließungsbeitragssatzung beschlossen

Der Ortsgemeinderat Boden beschloß in seiner Sitzung am lo.4.1975 eine neue Satzung über die Erhebung von Beitra­gen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla gen (Erschließungsbeiträgen). Nach dieser Satzung trägt die Ortsgemeinde einen Anteil von lo v.H. des beitrags­fähigen Erschließungsaufwandes.

Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht-

Ausbau von Straßen und Bürgersteigen im Baugebiet Beul"

Der Gemeinderat beschloß den Ausbau der Straßen und

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