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Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;

II 3 die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Er­werb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt;

4. die Gemeinde Daubach.

Die unter Nr. 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs­ausschuß zugeht.

Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsver­fahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger (§ 49 BBauG) in dieses Ver­fahren in dem Zustande ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.

Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht er­sichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Daubach - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) anzumelden. Dies gilt auch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ab­lauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer gemäß § 48 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom Umlegungsausschuß ge­setzten Frist glaubhaft gemacht, so muß ein Berechtigter die bis­herigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wir­kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungssstelle dem Anmeldenden unverzüg­lich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftma­chung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen).

III. Verfügungs- und Veränderungssperre

Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungs­beschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1 Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen wer­den, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Be­bauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;

3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geän­dert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- "nd Veränderungssperre nicht berührt.

IV- JVprbereitende Maßnahmen_

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterwor­fenen Grundstücke zu betretenem Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.

Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt,daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie deren Ausführungen zu dulden haben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß­nahmen kann inerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Daubach - Umlegungsausschuß- (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur ) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Daubach, den 25. März 1975

Gemeindeverwaltung Daubach Umlegungsausschuß

Siegel gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.

STAHLHOFEN:

Wir gratulieren !

Am 3.4.1975 wurde Frau Anna Hübinger 71 Jahre alt.

Die Gemeinde überbringt hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend. Pehl, Ortsbürgermeister.

Amtl. Bekanntmachungen An alle Hundehalter I

In letzter Zeit wurde erneut Klage geführt, daß einige Hundehal­ter ihre Hunde zwecks Verrichtung der Notdurft auf die Bür­gersteige und auf fremde Grundstücke führen bzw. ihre Hunde frei herumlaufen lassen.

An alle Hundehalter ergeht daher nochmals die Bitte dies zu unterlassen. Pehl, Ortsbürgermeister.

Autowäschen am Brunnen

Zur allgemeinen Kenntnisnahme wird hiermit nochmals bekanntgemacht, daß das Autowäschen an der Brunnenanlage verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Pehl, Ortsbürgermeister._

Vereine u.Verbände berichten

Wieder Familien-Wanderung

Besonders Familien mit und ohne Kinder, aber auch Einzel­wanderer ob Mitglieder oder nicht, lädt der Westerwaldverein, Zweigverein Montabaur, wieder zu einer gemeinsamen Wande­rung ein.

Treffpunkt ist der Parkplatz neben dem Abenteuerspielplatz am Waldrand in Welschneudorf, Arzbacher Straße. Termin: Weißer Sonntag, 6. April 1975,14.oo Uhr. Wanderstrecke : Welschneudorf - Weißer Stein - Limes - Teufelsköpfe - Römer­brunnen - Welschneudorf. Etwa 8 km. Rastmöglichkeit in der nicht bewirtschafteten Schutzhütte zwischen den Teufelsköpfen.

Kirchliche Nachrichten

Kath. Pfarrkirche "St Peter in Ketten" Montabaur

Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse - JA. Carl Kalb und ++ Angeh.

- J. A. Heinrich Kaiser und gef. Sohn Theo So. o7.00 Uhr Hl. Messe Leonhard Runkel So. o8.45 Abholung der Kommunionkinder an der Altentages­stätte

So. o9.00 Uhr Erstkommunionfeier in der Pfarrkirche So. 11.30 Uhr Amt Maria Skatulla, v.Jahrgang 1896 bestellt - So. 15.00 Uhr Dankandacht d. Kommunionkinder und ihrer Angehörigen

So. 18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Dankamt nach Meinung- Mo. o8.15 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder für die Leb. und +++ Angehörigen Die.19.30 Uhr Abendmesse - J.A. Katharina Stahl

J.A. Josef Bahl und ++ Ehel. Johann Leusch