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Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht;
II 3 die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt;
4. die Gemeinde Daubach.
Die unter Nr. 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuß zugeht.
Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger (§ 49 BBauG) in dieses Verfahren in dem Zustande ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.
Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Daubach - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) anzumelden. Dies gilt auch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer gemäß § 48 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungssstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen).
III. Verfügungs- und Veränderungssperre
Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1 Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- "nd Veränderungssperre nicht berührt.
IV- JVprbereitende Maßnahmen_
Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betretenem Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt,daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie deren Ausführungen zu dulden haben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann inerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Daubach - Umlegungsausschuß- (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur ) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Daubach, den 25. März 1975
Gemeindeverwaltung Daubach Umlegungsausschuß
Siegel gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor.
STAHLHOFEN:
Wir gratulieren !
Am 3.4.1975 wurde Frau Anna Hübinger 71 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend. Pehl, Ortsbürgermeister.
Amtl. Bekanntmachungen An alle Hundehalter I
In letzter Zeit wurde erneut Klage geführt, daß einige Hundehalter ihre Hunde zwecks Verrichtung der Notdurft auf die Bürgersteige und auf fremde Grundstücke führen bzw. ihre Hunde frei herumlaufen lassen.
An alle Hundehalter ergeht daher nochmals die Bitte dies zu unterlassen. Pehl, Ortsbürgermeister.
Autowäschen am Brunnen
Zur allgemeinen Kenntnisnahme wird hiermit nochmals bekanntgemacht, daß das Autowäschen an der Brunnenanlage verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Pehl, Ortsbürgermeister._
Vereine u.Verbände berichten
Wieder Familien-Wanderung
Besonders Familien mit und ohne Kinder, aber auch Einzelwanderer ob Mitglieder oder nicht, lädt der Westerwaldverein, Zweigverein Montabaur, wieder zu einer gemeinsamen Wanderung ein.
Treffpunkt ist der Parkplatz neben dem Abenteuerspielplatz am Waldrand in Welschneudorf, Arzbacher Straße. Termin: Weißer Sonntag, 6. April 1975,14.oo Uhr. Wanderstrecke : Welschneudorf - Weißer Stein - Limes - Teufelsköpfe - Römerbrunnen - Welschneudorf. Etwa 8 km. Rastmöglichkeit in der nicht bewirtschafteten Schutzhütte zwischen den Teufelsköpfen.
Kirchliche Nachrichten
Kath. Pfarrkirche "St Peter in Ketten" Montabaur
Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse - JA. Carl Kalb und ++ Angeh.
- J. A. Heinrich Kaiser und gef. Sohn Theo So. o7.00 Uhr Hl. Messe Leonhard Runkel So. o8.45 Abholung der Kommunionkinder an der Altentagesstätte
So. o9.00 Uhr Erstkommunionfeier in der Pfarrkirche So. 11.30 Uhr Amt Maria Skatulla, v.Jahrgang 1896 bestellt - So. 15.00 Uhr Dankandacht d. Kommunionkinder und ihrer Angehörigen
So. 18.15 Uhr Sonntagabendmesse - Dankamt nach Meinung- Mo. o8.15 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder für die Leb. und +++ Angehörigen Die.19.30 Uhr Abendmesse - J.A. Katharina Stahl
J.A. Josef Bahl und ++ Ehel. Johann Leusch

