Montabaur 8
L
HOLLER:
Achtung Landwirte
Wie wir wiederholt festgestellt haben, sind die Feldwege und Straßen des öfteren sehr verschmutzt.
Die Landwirte der Ortsgemeinde Holler werden nochmals gebeten, die durch sie verschmutzten Feldwege und Straßen nach beendeter Feldarbeit zu reinigen. Andernfalls müssen die Reinigungsarbeiten auf Kosten der Verursacher durchgeführt werden.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN
Fußball in Holler
Im Spitzenspiel der III. Kreisklasse Westerwald-Wied erwartet der Tabellenführer S.G. Mons-Tabor II den Tabellenzweiten S.V. Ahrbach.
Spielbeginn bereits am Samstag, dem 5.4. um 15.oo Uhr in Holler. Anschließend erwarten die Alten Herren der Fortuna Holler die Gäste vom Rhein den S.V. Osterspay. Spielbeginn 16.45 Uhr.
DAUBACH:
Amtl. Bekanntmachung
Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung zweier Ferngasleitungen von Bergisch Gladbach nach Rüsselsheim zugunsten der Mittelrheinischen Erdgastransport GmbH, Essen und einer Äthylengasleitung von Wesseling nach Höchst zugunsten der Farbwerke Höchst, in der Gemarkung Daubach, hat die bevollmächtigte Ruhrgas-AG, Essen, aufgrund des § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1451) in Verbindung mit den §§ 11 und 31 des Landesenteignungsgesetzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. lo3) zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Änderung des Landesenteignungsgesetzes vom 27.6.1974 (GVB1. S. 29o) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung und zugleich gemäß § 38 LEnteigG den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung in die für die Maßnahme benötigten Grundstücksflächen gestellt.
Von der Maßnahme wird folgendes Grundstück berührt: GEMARKUNG DAUBACH:
Flur 11, Flurstück-Nr. 1278, lo92 qm groß, benötigte Teilfläche 47 qm,
eingetragen im Grundbuch von Daubach, Band 3, Blatt 144. EIGENTÜMER: Nacherben nach dem verstorbenen Johann Brühl, 5431 Daubach :
a) Maria Gerhards, geborene Heuser, 5432 Wirges, Dresdner Straße 13,
b) Heinrich Paffhausen, 5412 Ransbach-Baumbach, Im Gebück 2,
c) Werner Paffhausen, 5412 Ransbach-Baumbach, Hubertusstr.lo
d) Hildegard Reusch geb. Paffhausen, 5412 Ransbach-Baumbach, Desperweg 18,
e) Gerhard Paffhausen, 5419 Wölferlingen, Ortsstraße 3o,
f) Werner Paffhausen, 5412 Ransbach-Baumbach, Dedinsburger Straße
g) Katharina Melitta Paffhausen geb. Beck, 5412 Ransbach-Baumbach, Dedinsburger Straße 13
h) Martha Braun, geb. Dommermuth, 5431 Niederelbert, Äußerer Weg 25.
Gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit den §§31 und 38 LEnteigG ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag, sowie der Termin zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen auf
Dienstag, den 29. April 1975, vormittags um lo.oo Uhr
im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, 543o Monta- baur, Rathaus, anberaumt worden.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäß § 31 Abs. 4 LEnteigG aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, daß auch bei Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Fahrt- und Versäumniskosten für die Teilnahme am Termin können nicht erstattet werden.
Az.:411-lo 2/75 54oo Koblenz, den 21. März 1975
Bezirksregierung Koblenz Im Auftrag: gez. Wirtz
Gemeindeverwaltung Daubach, Umlegungsausschuß
Amtl. Bekanntmachung
I. Umlegungsbeschluß
Der Gemeinderat Daubach hat in seiner Sitzung am 8.11.1974 folgenden Beschluß gefaßt:
Der Gemeinderat beschließt für das Baugebiet „Auf dem Neu- feldchen II “ gern. § 47 BBauG vom 23.6.196o in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der 1. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 2o. 1.1961, sowie der LandesverordnunjJ vom 8.4.1964 und 11.10.1966 zur Änderung der 1.Landesverordnung, die Umlegung einzuleiten.
Das Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Flurkarte, die ein Bestandteil des Beschlusses ist, durch rote Umrandung besonders kenntlich gemacht.
In das Umlegungsverfahren sind folgende Grundstücke einbezo-J gen :
GEMARKUNG DAUBACH:
Flur
13
13
Flurstück
Grundbuchbezeichnung
Band
Blatt
1494
lo
414 A
1495
11
432
1497/2
1
44
1499
3
143
15oo
1
44
1 Sol
1
44
15o2
5
21o
15o3
lo
413
15o4
11
441
15o5
6
256
15o6
12
452
1547
11
436
1549
11
436
1548
1
16 A
155o
6
281
1557
11
436
1558
6
261
1559
5
223
1743
1
44
1741 tlw.
1
44
1746 tlw.
1
44
1747 tlw.
1
44
1497/4 tlw.
1
44
i 5o Abs. 1 des Bundesbaugesetzes wird dieser Be-
Schluß hiermit bekanntgegeben.
II.Beteiligte am Umlegungsverfahren
Nach § 48 BBauG sind in dem Umlegungsverfahren Beteilig!
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundf stücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durcj Eintragung gesicherten Rechtes an einem im
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