Einzelbild herunterladen

Montabaur 8

BUCHFINKENLAND

Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Zum vereinbarten Arbeitsdienst am Waldsport- und Lehrpfad treffen sich die Vorstandsmitglieder am kommenden Samstag­vormittag. Freiwillige Helfer sind gern gesehene Gäste.

Weiterhin werden alle Mitwirkende der Fastnachtsveranstaltung zur Besprechung des abgelaufenen Programmes ebenfalls am kommenden Samstag, abends 2o.oo Uhr in die Gastwirtschaft Knopp, Hübingen, eingeladen.

GACKENBACH Wir gratulieren !

Am 6. März 1975 wird Herr Josef Wilhelmi in Gackenbach 85 Jahre alt.

Die Gemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht für den wei­teren Lebensabend alles Gute und weiterhin Gesundheit.

gez. Haberstock, I.Ortsbeigeordneter.

HORBACH

Änderung der Gemeindegrenzen

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach am 27.2.1975 wurde beschlossen, aus Gründen des Gemeinwohls folgende Gebietsänderungen gern. § lo Ziff. 4 GemO für Rheinland-Pfalz zu beantragen.

j Das Flurstück 1/1 in der Flur 7 ''Kreisstraße 73 - o,12 ar) soll aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Gackenbach ausgeglie­dert und in das Gebiet der Ortsgemeinde Horbach eingeglie­dert werden.

2. Aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Horbach sollen folgende Grundstücke in das Gebiet der Ortsgemeinde Gackenbach

umgemeindet werden :

Flurstück 66/1 in Flur 5.Kreisstraße 73 o,26 ar

Flurstück 65/1 in Flur 5Weg o,65 ar

Flurstück 9o/l in Flur 5Weg 1,14 ar

Flurstück 65/2 in Flur 5Bauplatz 11,68 ar.

Beide Ortsgemeinden wollen auf einen gegenseitigen Ausgleich verzichten. Die Wegparzellen sollen in das Eigentum der Orts­gemeinde Gackenbach übergehen. Eine Entschädigung dafür soll nicht gezahlt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, bei der Kreisverwaltung Montabaur den Antrag auf Änderung der Ge­meindegrenzen zu stellen.

Neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Abgesehen von geringfügigen Änderungen beschloß der Ge­meinderat die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen in der Form, wie sie im Entwurf den Gemeinderatsmit­gliedern in der Sitzung am 27.2.1975 vorlag.

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen

Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Be­stattungswesen wurde ebenfalls beschlossen. Auch hier nahm der Gemeinderat nur kleinere Änderungen am Entwurf der Ver­bandsgemeindeverwaltung vor, der den Gemeinderatsmitgliedern in der Sitzung vorlag. Wir weisen darauf hin, daß die beiden Satzungen in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht werden.

Omnibuslinie zur Arztsitzgemeinde Welschneudorf

Daneben stand auf der Tagesordnung der Sitzung die Einrichtung einer Buslinie zwischen den Gemeinden des Buchfinkenlandes (Horbach, Gackenbach, Hübingen ) und Welschneudorf als Arztsitzgemeinde. Der Ortsgemeinderat erklärte sich damit ein­verstanden, daß sich die Ortsgemeinde Horbach mit den Orts­gemeinden Hübingen und Gackenbach an einer Ausfallgarantie

in Höhe von 2o,- DM wöchentlich beteiligt, wenn die Deutsche Bundespost im Einvernehmen mit dem in Welschneudorf prak­tizierenden Arzt eine Buslinie zwischen den Gemeinden des Buchfinkenlandes und Welschneudorf einrichtet. Der Orts­gemeinderat legt besonderen Wert darauf, daß eine Linie eingerichtet wird, die eine direkte Hin- und Rückfahrt ermög­licht. Sofern die neu einzurichtende Buslinie nicht ausreichend von der Bevölkerung genutzt wird, kann sie nach Rücksprache mit den beteiligten Gemeinden wieder eingestellt werden.

Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindever­waltung, weitere Verhandlungen mit dem in Welschneudorf praktizierenden Arzt und der Deutschen Bundespost wegen der Einrichtung der Buslinie zu führen.

Daneben stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinde' rates

1. die agrarstrukturelle Vorplanung und der Landschaftsrah­menplan für das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur: Der Ortsgemeinderat nahm von den Teilen des Planes Kennt-1 nis, der die Ortsgemeinde Horbach betrifft. Es wurden keint| Einwände oder Änderungsvorschläge vorgebracht.

2. Hinzuziehung von Flurstücken der Gemarkung Horbach zum| Flurbereinigungsverfahren Gackenbach und deren Umge­meindung :

Aufgrund der Vereinbarungen, die im Flurbereinigungsver­fahren der Gemeinde Horbach im Jahre 1939 zwischen denI Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach getroffen wurden! beschloß der Ortsgemeinderat, die Flurstücke 54, 55, 91,92 [ in Flur 5, Gemarkung Horbach, zum Flurbereinigungsverfali J ren Gackenbach hinzuzuziehen und ihre Umgemeindung f zu beantragen.

HÜBINGEN:

Letzte Warnung an Hundebesitzer

Wir weisen heute letztmalig darauf hin, daß Hunde nicht herreirl los umherlaufen dürfen. Einigen Bürgern sind bereits erheblichtl Schäden an Haustüren, Vorgärten usw.. entstanden. Diesen Bürl gern stellen wir es frei, über die Ortsgemeindeverwaltung gegen I die betreffenden Hundebesitzer Anzeige zu erstatten. Bei wei­teren Vergehen wird die Ortsgemeindeverwaltung unwiderruf­lich strafrechtliche Schritte unternehmen.

Bildung einer Forstbetriebsgemeinschaft

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen sprach sich in seiner Sitzung am 27.2.1975 für die Bildung einer Forstbe­triebsgemeinschaft für die dem Forstamt Montabaur zugehön- gen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur aus.

Stellungnahme zur Auflösung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland"

In der gleichen Sitzung nahm der Gemeinderat zustimmend von der Auflösung des WasserzweckverbandesBuchfinken­land und von der Aufgabenübernahme durch die Verbands­gemeinde gern, den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Aufgaben-Übergangs-Verordnung

Kenntnis. Die Aufgaben gingen bereits am 1.1.1975 von dem Zweckverband auf die Verbandsgemeinde über.

Mont,-

Agrar für dii

DerG und d Monts schaft |reger 1 freie I Wohn geeign Der St Bäumt Für de I mitten I belegt. I In der I Landw Iz.T. se I Sozial!

I festzus

I Feuern

I Es wur ITorzu I vergebt I Unter 1 leiner G

Verstopfung der Kanalschächte

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, daß Kehricht nicht in die Kanalschächte gefegt werden darf, da dies immer wieder zu Verstopfungen führt.

Bei verschiedenen Kontrollen haben wir festgestellt, daß es sich| fast ausschließlich um Personen handelt, die in unser Dorf eingeheiratet bzw. zugezogen sind, und sich offensichtlich nicht an die Ordnung und Sauberkeit des Ortes gewöhnen können. Wir sind sicher, daß wir auch dieser Schlamperei ein Ende setzen werden, indem wir den Betreffenden im Wieder­holungsfälle einen entsprechenden Denkzettel in Form einer empfindlichen Geldbuße verpassen.

gez. Loring, Ortsbürgermeister.

I Girod: Iflurbei Iholbacl

Der Ge. Jam 24.1 Gemarl de Anti

[Bildung

[ln der g (gemein: neindei Beschlu beschlo:

(Errichti

ler Ger i Ortsi veise ai Inter P Ne Inf der Deu

erzlich

IeiJ< ie Gei abei

lern

heilbe

Holzvers

Sam

Pistrikt

fum Ve:

polz.