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Montabaur 4

Organisation des Rettungsdienstes gefunden, betonte Herr Krem­pel (MdL), der in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Innen­ausschusses im Landtag auch das neue Rettungsdienstgesetz des Landes in seine Ausführungen mit einbezog.

Auf den zu Beginn der Feierstunde von Herrn Direktor von Uslar geprägten Leitspruch: »Tue Gutes und sprich darüber erwiderte Herr Landrat Dr. Heinen :Wohltun bringt Zinsen.

Damit war im wesentlichen die Bedeutung der Feierstunde Um­rissen.

Allzeit gute Fahrt ! wünschten alle dem Fahrzeug und seiner Besatzung im Dienste am Nächsten.

Die Lohnsteuerkarte 1974 wird dringend benötigt!

Alle Lohnsteuerkarten, die für das Kalenderjahr 1974 ausgestellt wurden, sind gemäß des § 29 (2) der Lohnsteuer-Durchführungs­verordnung nach Ablauf des Kalenderjahres 1974 dem Finanzamt zu übersenden. Ebenso wie die Lohnsteuerkarten derjenigen Ar­beitnehmer, die 1974 nur zeitweilig oder kurzfristig in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und deren Arbeitslohn unter der Besteuerungsgrenze lag, sind auch die Lohnsteuerkarten abzuliefem, die nach Ablauf des Jahres 1974 im Besitz des Arbeitnehmers sind, und zwar auch dann, wenn die von der Gemeindebehörde ausgestellte Karte ohne Ein­tragung blieb.

Die vollständige Rückgabe der Lohnsteuerbelege ist von besonders großer Bedeutung, da anhand dieser Erhebungsunterlagen erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt wird.

Ein unvollständiger Rückfluß der Lohnsteuerkarten an die Finanzämter fuhrt nicht nur zu unrichtigen statistischen Ergeb­nissen für alle Lohnsteuerpflichtigen, sondern hat vor allem nachteilige Folgen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch sind die gewonnenen Ergebnisse für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke wichtig ; sie geben auch Aufschluß über die Einkommens­verteilung und Steuerbelastung und liefern damit Unterlagen für künftige steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen.

Staatliches Gymnasium Staatliche Realschule Montabaur Anmeldung für das Schuljahr 1975/76

Anmeldungen für die Klasse 5 (Sexta) der Gemeinsamen Orien­tierungsstufe werden vom 3. - 7. März 1975, täglich von 9.oo bis 12.oo Uhr und von 14.3o - 16.3o Uhr, im Sekretariat der Realschule, Humboldtstraße) entgegengenommen. Nur die Ein­schreibungen für die altsprachliche Sexta des Gymnasiums sind in der vorgenannten Zeit im Sekretariat des Gymnasiums, Wölfchesbitzstraße, vorzunehmen.

Für die Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Schülers (der Schülerin) oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Für auswärtige Schüler müssen die

Schülerfährkarten beantragt werden. Ebenfalls ist der Leiter der zuständigen Grundschule von dem beabsichtigten Übertritt in Kenntnis zu setzen, damit die Gutachten den Direktoraten termingerecht zugesandt werden können.

gez. Baltes, Oberstudiendirektor gez. Gerharz, Realschuldirektor.

Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversiche­rungen im März 1975

Die Uberwachungsbeauftragten der Landesversicherungsanstalt Rheinland Pfalz und der < Bundesversicherungsanstalt für Ange­stellte halten die nächsten Rentenberatungen wie folgt ab :

1. FÜR DIE ARBEITER EINSCHLIESSLICH HANDWERKER: in Montabaur am Dienstag, 4.3. von 8.3o -12.oo Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal

FÜR DIE ANGESTELLTEN:

in Montabaur am Montag, lo.3. von 9.3o bis 12.3o Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal,

am Donnerstag, 2o.3. von 9.3o -12.3o Uhr im Kreishaus, gr. Sitzungssaal.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

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Überprüfung von Handfeuerlöschern !!

Warum werden Handfeuerlöscher von vieldn Menschen als ROTEÜBLEKANNE bezeichnet und in eine Ecke ge­stellt, die kaum zugänglich ist.

Jeder Feuerwehrmann weiß, daß dieses Gerät, um einen Entstehungsbrand zu bekämpfen, besonders wichtig ist. Dar­um sollte er als NOTHELFER und nicht als lästiges ÜBEL angesehen werden.

Die Polizeiverordnung vom 2. August 1956 schreibt vor : Soweit durch Gesetz oder aufgrund gesetzlicher Ermächti­gung die Bereithaltung von Feuerlöschgeräten vorgeschrieben ist, hat sie der Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhal­ten

Nach Vorschrift des DIN-Blattes 144o6 sind Handfeuerlöscher in Zeitabständen, die nicht länger als 2 Jahre betragen, zu überprüfen.

In § 7 der allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen heißt es :

Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, polizeiliche und vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erhalten hat, die Ver­sicherung mit einmonatlicher Frist kündigen.

Er ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Schadens­fall nach der Verletzung eintritt und die Verletzung auf Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruht.

gez. Hermann Solbach,

_ Bezirks-Schomsteinfegermeister. _

Arzt und Apotheke |

Ärzte Sonntagsdienst

Samstag / Sonntag, den 1./2.3.1975 Dr. Eberth, Montabaur, Wallstr. 2, Tel. o26o2/3643 WALLMEROD-MEUDT-NENTERSHAUSEN i

2. März 1975: I

Dr. Mamier, Meudt, Tel. o6435/1594

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Zahnärzte Sonntagsdienst

ZA. Salzmann, Montabaur, Kaiserstr. 2, Tel. o26o2/3119 I Dr. Döhn, Höhr-Grenzhausen, Im Silbertal 15, Tel. o2624/729j

Apothekendienst

von Samstag, dem 1.3.1975 bis Samstag, dem 8.3.1975 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirehstr. Tel. o26o2/429o mittwochs von 13 -18 Uhr I

Amts- und Marien-Apotheke, Montabaur. I

WALLMEROD:

Amtsapotheke Wallmerod I

jeden Sonntag von lo -12 Uhr. I

Krankenwagen

DRK Rettungswache Montabaur Tel. o26o2/3777 I

DRK Rettungswache Herschbach Tel. o2626/5166 I

DRK Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. o2624/7olo I

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