Montabaur 2
Wahlbekanntmachung
I.
Am 9. März 1975 findet die Wahl zum Landtag von Rheinland- Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 .oo Uhr bis I 8.00 Uhr.
II.
a) Die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nombom, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf bilden jeweils einen Stimmbezirk.
b) Die Stadt Montabaur ist in elf allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 6 . Februar 1975 zugestellt worden sind, sind
der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
III.
Ein Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen.
IV.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie liegen im Wahlraum bereit.
V.
Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes den amtlichen Stimmzettel und den amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung sowie die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge. Der Wähler hat eine Stimme; er kennzeichnet durch ein Kreuz in dem hierfür vorgesehen Kreis auf dem Stimmzettel den Kreiswahlvorschlag derjenigen Partei oder Wählervereinigung, welcher er seine Stimme geben will. Der Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in den Umschlag gelegt werden.
VI.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
VII.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises 1 oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und seiner eidesstattlichen Versicherung (auf dem Wahlschein) so rechtzeitig dem Landrat übersenden, daß er dort spätestens am Wahltag bis I 8.00 Uhr
vorliegt. Nähere Hinweise, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat, sind auf der Rückseite des Wahlscheines angegeben.
Montabaur, den 28. Februar 1975
Verbandsgemeindeverwaltung gez. Mangels, Bürgermeister.
Bekanntmachung des Bez.-Schornsteinfegermeisters HermaJ Solbach, 543 Montabaur 3, Mühlenweg Io, Tel.Nr. o2Bo2/5|j||
Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11 . Dezembol 1972, werden ab März 1975 in folgenden Gemeinden der Vet f bandsgemeinde Montabaur alle Ölheizungen überprüft: Bladernheim - Wirzenborn - Reckental - Ettersdorf Heilberscheid - Stahlhofen.
Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlagt vorher von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen laJ sen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt, | Montabaur-Elgendorf, den 22. Februar 1975
gez. Solbach, Bez.-Schornsteinfeger I meister.
Die Verwaltung informiert
Shaw nennt dieses Stück Komödie. Komödie wohl deshalb,» es offenbar ein Happy-End gibt, obwohl dieses Happy-Endi| den bitterbösen Schlüssen eines Nestroy entspricht.
Denn wie die Ehe des Dr.Trench mit Blanche, der Tochterl Herrn Sartorius, aussehen wird, läßt viele Möglichkeiten off«
Um die Zeitlosigkeit dieses Problems zu unterstreichen, verla te der Regisseur die Zeit, in der das Stück spielt, aus Shaws [ Epoche (189o) zwar nicht in die Gegenwart, sondern nach 11 einer Zeit, die dem Zuschauer noch gegenwärtiger ist und so| schiedene Seiten des Stückes deutlicher hervortreten läßt. Regie: Matthias Oelrich Bühnenbild : Hasso Klein EINTRITTSPREIS : 2,lo - 5,lo DM KARTENVORVERKAUF: ab sofort im Rathaus, Zimmer 1|
Telefon : o26o2/2o41/29
Fragen zur Landtagswahl am 9. März 1975
Wer kann an der Briefwahl teilnehmen ?
Der Gesetzgeber hat für diejenigen Bürger, denen es nicht zugemutet werden kann, am Wahltage persönlich das Wahl-j lokal aufzusuchen, die Möglichkeit geschaffen, per Briefwal das Wahlrecht auszuüben. Unter diesen Personenkreis fällt
a) wer sich am Wahltag aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält,
b) wer nach dem 7. Febr. 1975 seine Wohnung in einen an# ren Stimmbezirk verlegt hat,
ÜMaufgaber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwowaiitll Für den übrigen Teil: Robert Degen. Dmak und Verlag: Verlag + Druok Linus Wittiah, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Fostfaoh Telefon (02622) 4055/56. Ersohelnungsfolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche HauihalKl der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.
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DIE HAUSER DES HERRN SARTORIUS Komödie von Bernhard Shaw zu sehen am Donnerstag, dem 6. März 1975,2o.oo Uhr im Festsaal der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur,, als 6. Abonnement-Vorstellung der Landesbühne Rheinland- Pfalz
Der Angriff in diesem Stück gilt dem reichen Herrn SartoriuJ der mit skrupelloser Besitzgier und durchaus nicht legalen Mitteln aus Wohnungen, die diese Bezeichnung wahrlich nicij verdienen, Profit bis an die Grenzen des Möglichen heraus schlägt. Doch nicht anders als heute, gelingt es ihm, seinen iJ künftigen Schwiegerwohn Dr. Trench gegenüber beinahe nodf als Wohltäter dazustehen. Denn wenn man heute „Wohnunj Vermietern“ die Gastarbeiter in Löchern zu horrenden Mietal hausen lassen, Vorwürfe macht, so muß man erfahren, daß ei| denesn zu Haus ja noch viel schlechter ginge.
So gelingt es auch Herrn Sartorius, aus dem empörten Streite! für Gerechtigkeit, Dr. Trench, schließlich sogar einen Mittil ter zu machen.
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