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Montabaur - 6

Das Pinngebiet umfaßt folgende Flurstücke:

I lm .15: Teil aus Wegparzelle 4404

Hur 51: 1,2,3, 4, 5, 6, 7. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38,39,41,42,43,44,45,46,48,49, 50, 51, 52, 53, 54, 55,

56, 57, 58, 59, 60, 61,62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 75 Wegeparzellen: 18, 23, 29, 31,47, 71, 72, 73 Kinderspielplatz: Parzelle 40

Gemäß § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 5 der Hauptsalzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 17.7.1974 liegt der genehmigte Änderungsplan mit Text und Begründung in der Zeit vom

3. Februar 1975 bis 14. Februar 1975 jeweils wiihrend den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Bür­germeisteramtes in 5431 Heiligenroth während den ortsübli­chen Dienststunden, mittwochs von 8 bis 10 Uhr, donnerstags von 19 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 10 Uhr öffentlich aus. gez. Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Frühschoppengespräch

Die CDU hat am Sonntag, 2.2.1975 - 10.15 Uhr - in der Gast­stätte Bergmannsklause ein Frühschoppengespräch.

Bürgermeister Willi Mangels spricht zur Landtagswahl.

Ad

AUGST

Amtl. Bekanntmachung

Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vor­schriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30.3.1933 (RGBl. I S. 180) hat die mit der Prüfung des Wasserzweckverbandes Augst beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell- schafl Koblenz" das Ergebnis ihrer Prüfung der Jahre 1968,

1969 und 1970 wie folgt festgestellt: BFSTÄTIGUNGSVERMERK:

Nach Beendigung unserer Arbeiten erteilen wir dem Wasserzweck­verband Augst nachfolgende Bestätigungsvermerke:

1.Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter­lagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahres­abschluß zum 31.12.1968 außer den fehlenden Bestands­aufnahmen den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesent­liche Beanstandungen nicht ergeben."

2.Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter­lagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresab­schluß zum 31.12.1969 außer den fehlenden Bestandsaufnah­men den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen leiden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes unter nicht ko- slemleckenden Wassergeldtarifen,

3.Naoh dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unter­lagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresab­

schluß zum 31.12.1970 außer den fehlenden Bestands­aufnahmen den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen leiden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes untj nicht kostendeckenden Wassergeldtarifen."

Koblenz, den 2. April 1974

Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungs­gesellschaft

gez. Dr. II. Bremser, Wirtschaftsprüfer Kindergartenverband Simmorn/Neuhöusel Wahl des Elternausschusses

Für den Kindergarten Neuhäusel/Simmern wurde im Monat | Dezember ein Elternausschuß gewühlt.

Der Elternausschuß setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

a) die aus der Mitte der erziehungsberechtigten Eltern oder der an ihrer Stelle sorgeberechtigten Personen (Erziehungsberechtigten) gewühlten Vertreter

b) ein vom Träger des Kindergartens benannter Vertreter.

Beratendes Mitglied ist die Leiterin des Kindergartens.

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Elternaus­schusses beträgt das Doppelte der Gruppenzahl, mindesten«! jedoch fünf.

Somit waren für den Kindergarten Simmern/Neuhüusel mln-| destens fünf Mitglieder zu wühlen. Damit aus jeder Gruppe und aus jeder Ortsgemeinde je ein Mitglied dem Ausschuß angehören, wurde vorgeschlagen, die Zahl der Ausschußmit| glieder auf sechs festzulegen.

Die Wahl erfolgte nach den einzelnen Gruppenrüumen getr«| Gewählt wurden:

MITGLIEDER:

Doris Kilian, Neuhüusel Waltraut Wagner, Simmem Renate Perk, Neuhäusel Maria Fries, Neuhüusel Reinhold Schupp, Simmern Rolf Rosenbaum, Simmern

STELLVERTRETENDE MITGLIEDER: Ingrid Funnekötter, Neuhüusel Elisabeth llepfer, Neuhüusel Sybille F'rles, Neuhüusel Theobuld Sommer, Simmern Norbert Pohl, Simmern Hans Mondorf, Simmern

VERTRETER DES TRÄGERS: Vorsitzender A. Schneider, Simmern

BERATENDES MITGLIED:

Kindergartenleiterin Frau Brunhilde Güllering, Eiteiborn.

Gemäß Landesverordnung konstituiert sich der Ausschuß l nen eines Monats nuch der Wühl,

Alle Ausschußmitglieder sowie die Stellvertretenden wurdcil zur Wahl des Ausschußvorsitzenden bzw. des Stellvertreter«! und eines Schriftführers für Montag, den 6.1.1975 in den Kindergarten Simmern eingeladen.

Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:

Vorsitzende Frau Renate Perk, Neuhüusel stellvertretender Vorsitzender Reinhold Schupp, Simmern Schriftführerin Waltraut Wagner, Simmern.

Elternbeitrag

Ab 1. Januar 1975 wurde der Elternbeitrag durch den Jugetj Wohlfahrtsausschuß des Westerwaldkreises neu festgesetzt.f Derselbe beträgt für das erste Kind 30 DM, für das zweite

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