Montabaur - 6
3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.
4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.
§3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten sowie die Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
§4
An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Simmem sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen sind Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift
“Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk” gut sichtbar anzubringen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.
1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.1970 mit einer Geldbuße bis zu 30.000 DM geahndet.
§6
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Montabaur, den 3. Januar 1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur In Vertretung: gez. Dünnes
Bericht aus der Gemeinderatssitzung
In seiner letzten Sitzung des abgelaufenen Jahres hatte der Gemeinderat, trotz Absetzung von 2 Tagesordnungspunkten, eine umfangreiche Tagesordnung zu erledigen.
1. Das Forstamt wurde bevollmächtigt, bei der Verwertung der Walderzeugnisse (Holzverkauf) aus dem Gemeindewald,
die Gemeinde Simmem gemäß Landesforstgesetz vom 19.3.1971 zu vertreten.
Es bleibt somit bei der bisherigen Regelung, die sich seit vielen Jahren zur vollsten Zufriedenheit der Gemeinde bewährt hat.
2. Die Schulträgerschaft für die hiesige Grundschule - 1. - 4. Schuljahr wurde zum 1.1.1975 der Verbandsgemeinde übertragen. Gemäß dem neuen Schulgesetz hatte die Gemeinde die Möglichkeit, die Trägerschaft für 1975 noch zu behalten. Der Gemeinderat lehnte dieses, bei 1 Gegenstimme, ab, um auf Verbandsgemeindeebene bereits ab diesem Jahr eine einheitliche Regelung herbeizuführen.
Das Schulgrundstück und Schulgebäude bleibt im Eigentum der Gemeinde, da das Grundstück noch für andere nichtschuli- sche Zwecke benötigt wird (Kinderspielplatz und Kindergarten) und das Schulgebäude später dem Kindergarten zugegliedert werden soll.
■ Monti
Über die Benutzung (Kosten und Lasten) ist mit der VerbandJ gemeinde eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
4. Für die Gemeinde soll in Anbindung an das jetzige Feuer-I wehrgerätehaus ein Lagerraum und für die Freiw. Feuerwehr J eine Toilettenanlage errichtet werden. Baugenehmigung für diese Maßnahme liegt bereits vor; die Arbeiten wurden aber bisher zurückgestellt, da ein Zuschuß beantragt und noch nic| genehmigt ist.
In diesem Jahr sollen die Arbeiten aber ausgeführt werden, auj wenn der beantragte Zuschuß nicht gewährt wird.
Da ab 1.1.1975 die Aufgaben der Feuerwehr von der Verband gemeinde wahrgenommen werden, wurde der Ortsbürgermei-[ ster beauftragt, mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, daß diese Maßnahme gemeinsam durchgeführt wird.
5. Die Erschließung des Neubaugebietes “Im Altegarten” soll in diesem Jahr weitergeführt werden, und zwar sollen im 2. Bauabschnitt folgende Arbeiten ausgeführt werden: 1. Verrohrung des Vorfluters, 2. Verlegung des Entwässerungskanall mit Hausanschlüssen für alle Grundstücke in der Sackgasse zul Wald und den Ausbau dieser Straße sowie des Fußweges zum* Wald. Das Ingenieurbüro J. Diewald, Arenberg, soll nach Absl mung mit der Verbandsgemeinde, da diese für Vorfluter und f Ortskanal ab 1.1.1975 zuständig ist, mit der Ausschreibung und Bauleitung beauftragt werden. Es wird erwartet, daß die jj Verbandsgemeinde diesenArbeiten ebenfalls zustimmt und di| Mittel im RJ 1975 bereitstellt.
Die Erschließung wird erforderlich, da bereits einige Bauintel essenten in diesem Jahr mit der Errichtung von Eigenheimen | ginnen möchten.
6. Ein Investitionsprogramm für die Jahre 1975 bis 1978 wail aufzustellen. In diesem Zeitraum sollen in unserer Gemeinde,! sofern die Finanzierung gesichert ist, durchgeführt werden:
a) Restfinanzierung des Kindergartens und Mehrzweckraumes, falls dieses erforderlich wird. Die Endabrechnung hierüber liegt noch nicht vor.
b) Erschließung des Neubaugebietes ‘Im Altegarten’einschl. der Straßenbeleuchtung (II. Bauabschnitt) - bereits beschlossen;
c) Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zwecks Schaffungi eines Lagerraumes für die Gemeinde und einer Toilettenanlage für die Freiw. Feuerwehr; - (bereits beschlossen)
d) Erweiterung des Friedhofes; I. Bauabschnitt: Planierung des vorhandenen Grundstückes und Einzäunung durch Anpflanzung;
e) Errichtung einer Schutzhütte im oberen Steinbruch (Grillplatz);
Ausbau von Bürgersteigen im alten Ortsbereich, vorrangig an der Ortsdurchfahrt - Hauptstraße K 2 - und Ausbau dei| Siebenbornstraße mit Bürgersteigen, wenn in diesen Straß vorweg der Ortskanal verlegt wird;
Ausbau von Bürgersteigen in den Neubaugebieten Kurfürstenwiese/Klering und Waldstraße soweit dieses von den Grundstückseigentümern nicht selbst vorgenommen wurdi
h) Errichtung einer 2. Omnibuswartehalle im oberen Ortsteilj
i) Waldkinderspielplatz als 2. Kinderspielplatz;
f)
g)
j)
3. Der genehmigte Bebauungsplan “Im Altegarten” soll geän-iy dert werden. Für das Grundstück 252 wird die Baugrenze bislf auf 5 m an die westliche Grundstücksgrenze heranrücken. Diel Trafostation, die nach den jetzigen Festsetzungen an die west| liehe Grundstücksgrenze kommen soll, wird an die östliche Grundstücksgrenze, zum Flurstück 253 hin, verlegt. Die Kevaj ist mit dieser Änderung einverstanden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Änd| rungsverfahren (vereinfachtes) in die Wege zu leiten.
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