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(9 Vereine) zwei große Kappensitzungen im Saalbau “Zur Sporkenburg”. Ein tolles Programm bringt Überraschungen am laufenden Band nach dem Motto: Lachen ist die beste Medizin.
Die “Asse” kauern schon in den Startlöchem.
Und damit Sie nicht zu spät kommen sichern Sie sich Ihre Eintrittskarte im Vorverkauf zum Preis von 4 DM im Gasthaus “Zur Sporkenburg” oder im Salon Rosenbach.
Der Erlös der Veranstaltung dient der Finanzierung der Musikkapellen im Rosenmontagszug.
Kirchenchor "Cacilia" Eitelborn
Am Samstag, dem 18.1.1975 halten wir wieder in der Gaststätte “Nassauer Hof” unser Stiftungsfest.
Mit einer Messe um 18 Uhr gefeiert für die lebenden und verstorbenen Mitglieder des Chores wollen wir diese Feier beginnen.
Um 20 Uhr treffen wir uns dann “Beim Edde und Hedwig” zur fröhlichen Runde. Für Unterhaltung sorgen Gesang, Vorträge, Tanz und viele Überraschungen. Auch wird wieder eine große Tombola steigen, die doch stets soviel Freude gebracht hat. •■jAlle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde und Gönner unseres Chores laden wir hiermit herzlich ein.
^Besonders würden wir uns freuen, wenn wir an diesem Abend peinige Leute begrüßen könnten, die in Zukunft aktiv in unserem TChor mitwirken möchten.
Die Preise für die Tombola, gestiftet von allen Mitgliedern, sollen ([bis spätestens Samstag, 18.1.1975 - mittags - abgegeben werden. Und zwar bei:
Frau Wilma Vogt, Unterdorf Frau Irma Kullmann, Wilhelmshöhe Frau Christa Wörresdorf (geb. Ceglar) Oberdorf
KADENBACH
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 23. Januar 1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
t 'l. Beratung und Beschlußfassung über die Herrichtung des neuen Teiles des Friedhofes [ 2 . Bereitstellung von Mitteln:
a) Fertigstellung des Kinderspielplatzes
b) Standortänderung einer Straßenleuchte
|3. Anschaffung eines neuen Bekanntmachungskastens (4. Verschiedenes ,'H. Nichtöffentliche Sitzung:
I.L Vergabe von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet “Am Krämer I - IV”
12. Verschiedenes |5411 Kadenbach, 10.1.1975
gez. Karbach, Ortsbürgermeister
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
|Zu unserem diesjährigen Maskenball am 18. Januar 1975 um ' |20.11 Uhr im Vereinslokal Fries, Inhaber H. Knorr, laden wir [herzlich ein.
jleichzeitig möchten wir alle unsere Mitglieder auf die Generalversammlung am 31. Januar 1975 aufmerksam machen und um leine rege Beteiligung bitten, da wichtige Dinge besprochen wer- Iden müssen und u.a. auch Neuwahlen anstehen.
[Großer Preismaskenball in Kadenbach
|am Samstag, dem 18.1.1975 um 20 Uhr im Saalbau “Fries”.
|Es ladet ein: Die Freiw. Feuerwehr Kadenbach
SIMMERN
Amtl. Bekanntmachung
-8 K12/74- Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Simmem, Band 17, Blatt 662 eingetragene, nachstehend be- zeichnete Grundstück
AM DIENSTAG, DEM 11. MÄRZ 1975 - 14.00 UHR an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr.
6, versteigert werden.
Lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 26, Grünland im Rest, 47,51 ar.
Der Versteigerungsvermerk ist am 14. Februar 1974 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals der Erich Nebgen, Schreiner, in Urbar, Hauptstr. 94, eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Verkehrswert: 190.000 DM.
543 Montabaur, den 30. Dezember 1974 Das Amtsgericht
(Siegel) gez. Fischer, Rechtspfleger
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs in der Gemeinde Simmern - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. I 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.1970 (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d. MdI vom 31.7.1970 - 520-11-1/0 - MinBl. Sp. 561) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Simmem, einschließlich ihrer Gemarkung, wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anoidnung.
§2
1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

