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(9 Vereine) zwei große Kappensitzungen im SaalbauZur Sporkenburg. Ein tolles Programm bringt Überraschungen am laufenden Band nach dem Motto: Lachen ist die beste Medizin.

DieAsse kauern schon in den Startlöchem.

Und damit Sie nicht zu spät kommen sichern Sie sich Ihre Eintrittskarte im Vorverkauf zum Preis von 4 DM im Gasthaus Zur Sporkenburg oder im Salon Rosenbach.

Der Erlös der Veranstaltung dient der Finanzierung der Musik­kapellen im Rosenmontagszug.

Kirchenchor "Cacilia" Eitelborn

Am Samstag, dem 18.1.1975 halten wir wieder in der Gaststätte Nassauer Hof unser Stiftungsfest.

Mit einer Messe um 18 Uhr gefeiert für die lebenden und ver­storbenen Mitglieder des Chores wollen wir diese Feier begin­nen.

Um 20 Uhr treffen wir uns dannBeim Edde und Hedwig zur fröhlichen Runde. Für Unterhaltung sorgen Gesang, Vorträge, Tanz und viele Überraschungen. Auch wird wieder eine große Tombola steigen, die doch stets soviel Freude gebracht hat. jAlle aktiven und passiven Mitglieder sowie Freunde und Gön­ner unseres Chores laden wir hiermit herzlich ein.

^Besonders würden wir uns freuen, wenn wir an diesem Abend peinige Leute begrüßen könnten, die in Zukunft aktiv in unserem TChor mitwirken möchten.

Die Preise für die Tombola, gestiftet von allen Mitgliedern, sollen ([bis spätestens Samstag, 18.1.1975 - mittags - abgegeben werden. Und zwar bei:

Frau Wilma Vogt, Unterdorf Frau Irma Kullmann, Wilhelmshöhe Frau Christa Wörresdorf (geb. Ceglar) Oberdorf

KADENBACH

Amtl. Bekanntmachung - Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 23. Januar 1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal des Bürgermei­steramtes statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung:

t 'l. Beratung und Beschlußfassung über die Herrichtung des neuen Teiles des Friedhofes [ 2 . Bereitstellung von Mitteln:

a) Fertigstellung des Kinderspielplatzes

b) Standortänderung einer Straßenleuchte

|3. Anschaffung eines neuen Bekanntmachungskastens (4. Verschiedenes ,'H. Nichtöffentliche Sitzung:

I.L Vergabe von Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet Am Krämer I - IV

12. Verschiedenes |5411 Kadenbach, 10.1.1975

gez. Karbach, Ortsbürgermeister

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910

|Zu unserem diesjährigen Maskenball am 18. Januar 1975 um ' |20.11 Uhr im Vereinslokal Fries, Inhaber H. Knorr, laden wir [herzlich ein.

jleichzeitig möchten wir alle unsere Mitglieder auf die General­versammlung am 31. Januar 1975 aufmerksam machen und um leine rege Beteiligung bitten, da wichtige Dinge besprochen wer- Iden müssen und u.a. auch Neuwahlen anstehen.

[Großer Preismaskenball in Kadenbach

|am Samstag, dem 18.1.1975 um 20 Uhr im SaalbauFries.

|Es ladet ein: Die Freiw. Feuerwehr Kadenbach

SIMMERN

Amtl. Bekanntmachung

-8 K12/74- Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Simmem, Band 17, Blatt 662 eingetragene, nachstehend be- zeichnete Grundstück

AM DIENSTAG, DEM 11. MÄRZ 1975 - 14.00 UHR an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr.

6, versteigert werden.

Lfd. Nr. 2, Flur 1, Flurstück 26, Grünland im Rest, 47,51 ar.

Der Versteigerungsvermerk ist am 14. Februar 1974 in das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals der Erich Nebgen, Schreiner, in Urbar, Hauptstr. 94, eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grund­stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstwei­lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes.

Verkehrswert: 190.000 DM.

543 Montabaur, den 30. Dezember 1974 Das Amtsgericht

(Siegel) gez. Fischer, Rechtspfleger

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs in der Gemeinde Simmern - Wester­waldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. I 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 13.3.1970 (BGBl. I S. 289) in Verbindung mit der dazu­gehörigen Durchführungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d. MdI vom 31.7.1970 - 520-11-1/0 - MinBl. Sp. 561) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinde Simmem, einschließlich ihrer Gemarkung, wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfol­gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anoidnung.

§2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der ge­schlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.