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Montabaur - 3

unterschriebenen Stimmschein so rechtzeitig dem Kreisab­stimmungsleiter übersenden, daß er dort spätestens am Abstim­mungstage bis 18 Uhr eingeht. Er kann den Stimmbrief auch in der Dienststelle des Kreisabstimmungsleiters abgeben.

543 Montabaur, den 7. Januar 1975

Verband sgem eind everwal tung M ontabaur Mangels, Bürgermeister

Volksentscheid, Briefabstimmung

Jeder Stimmberechtigte kann unter Angabe wichtiger Gründe schriftlich oder mündlich einen Stimmschein mit den Abstim­mungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Rat­haus) beantragen.

Letzter Termin: 17.1.1975 - 18 Uhr Er erhält:

den Stimmschein (mit Dienstsiegel und Unterschrift)

den Stimmzettel

den blauen Briefumschlag

die Siegelmarke und

den roten Stimmumschlag.

Der Stimmzettel wird angekreuzt und in den blauen Brief­umschlag gesteckt.

Der blaue Briefumschlag wird dann mit der Siegelmarke ver­klebt.

Den versiegelten blauen Briefumschlag auf dem vorher die Eidesstattliche Erklärung unterschrieben und mit Ort und Datum versehen wurde, steckt man in den roten Stimm­umschlag.

Der rote Stimmumschlag darf in jeden Briefkasten gegeben werden.

Er wird von der Post dem Kreisabstimmungsleiter in Monta­baur zugestellt.

Kauf von Miillgebührenmarken für das Rechnungsjahr 1975

Wie im vergangenen Jahr können die Anschlußpflichtigen die Müllgebührenmarke bei einer Bank oder Sparkasse ab dem 6. Januar 1975 zum Preis von 50 DM erwerben.

Die Farbe der Marke ist grün.

Die Marke muß bis spätestens 15.2.1975 auf dem Deckel des Müllgefäßes angebracht sein. Nach diesem Zeitpunkt werden nach Mitteilung des Müllbeseitigungsverbandes nur noch Gefäße mit der gültigen Gebührenmarke entleert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß beim Kauf der Marke eine Quittung ausgegeben wird. Für spätere Reklama­tionen (wie Diebstahl usw.) ist die Vorlage der Quittung un­bedingt erforderlich. Die Anschlußpflichtigen werden daher gebeten, diese Quittung gut aufzuheben.

Montabaur, den 6.1.1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Manöver der Bundeswehr in der Zeit vom Z7.1. bis 28.1.1975

Das Raketenartilleriebataillon 11/350 in Montabaur beabsich­tigt in der Zeit vom 27.1. bis 28.1.1975 ein Manöver in ei­nem größeren Raume, in den auch ein Teil unseres Verbands­gemeindegebietes einbezogen ist, durchzuführen.

An der Übungsveranstaltung nehmen ca. 70 Soldaten teil. Voraussichtlich werden 25 Radfahrzeuge eingesetzt.

Mit Verkehrsstörungen ist nicht zu rechnen.

Die Verwaltung informiert

Einheitliches Satzungsrecht für die Wasserversorgung im Be­reich der Verbandsgemeinde

In seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 1974 befaßte sich der Verbandsgemeinderat mit den Fragen der Wasserversor­

gung.

Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses gehen zum 1. Januar 1975 die vorhandenen Wasserversorgungsanlagen ün Bereich der Verbandsgemeinde in den EigenbetriebWasserwerk der Verbandsgemeinde Montabaur über.

Für die Durchführung des Wasseranschlusses, für die Abgabe von Wasser und für die zu zahlenden Entgelte gelten ab 1.1. 1975 die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz der Verbandsgemeinde Montabaur. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und den Anschlußnehmern auf privat­rechtlicher Grundlage.

Das Wassergeld setzt sich in Zukunft aus einem Jahresgrund­preis und aus dem Wasserpreis zusammen. Der Jahresgrund­preis richtet sich nach der Größe der Wasserzähler und beträgt bei Zählern mit einer Verbrauchsleistung bis 5 cbm/Std. = 24 DM bis 10 cbm/Std. = 48 DM.

Der Wasserpreis beträgt 1,20 DM je cbm Wasser. Das Bauwas­ser kostet zukünftig den Bürger 0,10 DM je cbm umbauten Raumes.

Vor der erstmaligen Herstellung eines unmittelbaren oder mit­telbaren Anschlusses an die Versorgungsleitung ist von dem An­schlußnehmer ein Baukostenzuschuß zu zahlen.

Der Baukostenzuschuß beträgt

a) 0,50 DM je qm Grundstücksfläche

b) 0,80 DM je cbm umbauten Raumes.

Neues Verbandsgemeinderatsmitglied

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18. Dezember 1974 wurde Herr Alfons Gei.Harz, wohnhaft in 543 Montabaur, Lahnstr. , als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied Herrn Jürgen Vogel,von Bürgermeister Mangels per Handschlag verpflichtet.

Das neue Ratsmitglied versprach in einer kurzen Antrittsrede, seine Kraft für das Wohl der Einwohner der Verbandsge­meinde einzusetzen.

Zuvor wurde Herr Jürgen Vogel von dem Vorsitzenden namens der Mitglieder des Verbandsgemeinderates verabschiedet. Herr Vogel hatte nach der Wahl zum 1. Beigeordneten der Stadt Montabaur sein Amt im Verbandsgemeinderat zur Verfügung gestellt.

Verbandsgemeinderat für Beibehaltung der Abendsprechstun­den bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Durch die neue Arbeitszeitverordnung für die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung - in Kraft getreten am 1. Okto­ber 1974 - ist die regelmäßige Arbeitszeit gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen.

Das würde bedeuten, daß die Abendsprechstunden bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung dienstags von 16 bis 18.30 Uhr in Zukunft entfallen müßten.

Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, daß die Verwaltung alle möglichen Schrit­te unternimmt, um die Beibehaltung dieser Abendsprechstun­den zu gewährleisten. Von seiten des Verbandsgemeinderates wurde es bedauert, daß die für den Bürger geschaffene Einrich­tung durch diese neue Verordnung des Gesetzgebers infrage gestellt ist.

Guter Tip für alle die Englisch sprechen müssen!

Die VHS der Verbandsgemeinde Montabaur plant einen inter­essanten Diskussionskurs für Englisch

Der Kurs besteht aus 10 Doppelstunden und wird von 5 ver­schiedenen englisch-sprechenden Dozenten (-innen) aus Groß­britannien und Nordamerika geleitet. Auf diese Weise haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die vielfältigen Aspekte