Montabaur - 3
unterschriebenen Stimmschein so rechtzeitig dem Kreisabstimmungsleiter übersenden, daß er dort spätestens am Abstimmungstage bis 18 Uhr eingeht. Er kann den Stimmbrief auch in der Dienststelle des Kreisabstimmungsleiters abgeben.
543 Montabaur, den 7. Januar 1975
Verband sgem eind everwal tung M ontabaur Mangels, Bürgermeister
Volksentscheid, Briefabstimmung
Jeder Stimmberechtigte kann unter Angabe wichtiger Gründe schriftlich oder mündlich einen Stimmschein mit den Abstimmungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus) beantragen.
Letzter Termin: 17.1.1975 - 18 Uhr Er erhält:
den Stimmschein (mit Dienstsiegel und Unterschrift)
den Stimmzettel
den blauen Briefumschlag
die Siegelmarke und
den roten Stimmumschlag.
Der Stimmzettel wird angekreuzt und in den blauen Briefumschlag gesteckt.
Der blaue Briefumschlag wird dann mit der Siegelmarke verklebt.
Den versiegelten blauen Briefumschlag auf dem vorher die “Eidesstattliche Erklärung” unterschrieben und mit Ort und Datum versehen wurde, steckt man in den roten Stimmumschlag.
Der rote Stimmumschlag darf in jeden Briefkasten gegeben werden.
Er wird von der Post dem Kreisabstimmungsleiter in Montabaur zugestellt.
Kauf von Miillgebührenmarken für das Rechnungsjahr 1975
Wie im vergangenen Jahr können die Anschlußpflichtigen die Müllgebührenmarke bei einer Bank oder Sparkasse ab dem 6. Januar 1975 zum Preis von 50 DM erwerben.
Die Farbe der Marke ist grün.
Die Marke muß bis spätestens 15.2.1975 auf dem Deckel des Müllgefäßes angebracht sein. Nach diesem Zeitpunkt werden nach Mitteilung des Müllbeseitigungsverbandes nur noch Gefäße mit der gültigen Gebührenmarke entleert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß beim Kauf der Marke eine Quittung ausgegeben wird. Für spätere Reklamationen (wie Diebstahl usw.) ist die Vorlage der Quittung unbedingt erforderlich. Die Anschlußpflichtigen werden daher gebeten, diese Quittung gut aufzuheben.
Montabaur, den 6.1.1975
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Manöver der Bundeswehr in der Zeit vom Z7.1. bis 28.1.1975
Das Raketenartilleriebataillon 11/350 in Montabaur beabsichtigt in der Zeit vom 27.1. bis 28.1.1975 ein Manöver in einem größeren Raume, in den auch ein Teil unseres Verbandsgemeindegebietes einbezogen ist, durchzuführen.
An der Übungsveranstaltung nehmen ca. 70 Soldaten teil. Voraussichtlich werden 25 Radfahrzeuge eingesetzt.
Mit Verkehrsstörungen ist nicht zu rechnen.
Die Verwaltung informiert
Einheitliches Satzungsrecht für die Wasserversorgung im Bereich der Verbandsgemeinde
In seiner letzten Sitzung am 18. Dezember 1974 befaßte sich der Verbandsgemeinderat mit den Fragen der Wasserversor
gung.
Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses gehen zum 1. Januar 1975 die vorhandenen Wasserversorgungsanlagen ün Bereich der Verbandsgemeinde in den Eigenbetrieb “Wasserwerk der Verbandsgemeinde Montabaur” über.
Für die Durchführung des Wasseranschlusses, für die Abgabe von Wasser und für die zu zahlenden Entgelte gelten ab 1.1. 1975 die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz der Verbandsgemeinde Montabaur. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Verbandsgemeinde und den Anschlußnehmern auf privatrechtlicher Grundlage.
Das Wassergeld setzt sich in Zukunft aus einem Jahresgrundpreis und aus dem Wasserpreis zusammen. Der Jahresgrundpreis richtet sich nach der Größe der Wasserzähler und beträgt bei Zählern mit einer Verbrauchsleistung bis 5 cbm/Std. = 24 DM bis 10 cbm/Std. = 48 DM.
Der Wasserpreis beträgt 1,20 DM je cbm Wasser. Das Bauwasser kostet zukünftig den Bürger 0,10 DM je cbm umbauten Raumes.
Vor der erstmaligen Herstellung eines unmittelbaren oder mittelbaren Anschlusses an die Versorgungsleitung ist von dem Anschlußnehmer ein Baukostenzuschuß zu zahlen.
Der Baukostenzuschuß beträgt
a) 0,50 DM je qm Grundstücksfläche
b) 0,80 DM je cbm umbauten Raumes.
Neues Verbandsgemeinderatsmitglied
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18. Dezember 1974 wurde Herr Alfons Gei.Harz, wohnhaft in 543 Montabaur, Lahnstr. , als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied Herrn Jürgen Vogel,von Bürgermeister Mangels per Handschlag verpflichtet.
Das neue Ratsmitglied versprach in einer kurzen Antrittsrede, seine Kraft für das Wohl der Einwohner der Verbandsgemeinde einzusetzen.
Zuvor wurde Herr Jürgen Vogel von dem Vorsitzenden namens der Mitglieder des Verbandsgemeinderates verabschiedet. Herr Vogel hatte nach der Wahl zum 1. Beigeordneten der Stadt Montabaur sein Amt im Verbandsgemeinderat zur Verfügung gestellt.
Verbandsgemeinderat für Beibehaltung der Abendsprechstunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Durch die neue Arbeitszeitverordnung für die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung - in Kraft getreten am 1. Oktober 1974 - ist die regelmäßige Arbeitszeit gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen.
Das würde bedeuten, daß die Abendsprechstunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung dienstags von 16 bis 18.30 Uhr in Zukunft entfallen müßten.
Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, daß die Verwaltung alle möglichen Schritte unternimmt, um die Beibehaltung dieser Abendsprechstunden zu gewährleisten. Von seiten des Verbandsgemeinderates wurde es bedauert, daß die für den Bürger geschaffene Einrichtung durch diese neue Verordnung des Gesetzgebers infrage gestellt ist.
Guter Tip für alle die Englisch sprechen müssen!
Die VHS der Verbandsgemeinde Montabaur plant einen interessanten Diskussionskurs für Englisch
Der Kurs besteht aus 10 Doppelstunden und wird von 5 verschiedenen englisch-sprechenden Dozenten (-innen) aus Großbritannien und Nordamerika geleitet. Auf diese Weise haben die Teilnehmer die Möglichkeit, die vielfältigen Aspekte

