Montabaur - 14
AHRBACHGEMEINDEN
Wasserzweckverband Ruppach-Goldhausen Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen findet am
Freitag, dem 27. Dezember 1974 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Freimühle, Girod-Kleinholbach, statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG: öffentliche Sitzung:
1. Vollzug der Aufgaben-Übergangs-Verordnung
- Anhörung der beteiligten Körperschaften bei der Auflösung von Zweckverbänden -
2. Verschiedenes
Ruppach-Goldhausen, 16. Dezember 1974 gez. Schaaf, Verbandsvorsitzender
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhobei
Montabaur, den 10.12.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: goz. Schmidt
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1.1975
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Boden, den 12.12.1974
Ortsgemeindeverwaltung Boden (L.S.) gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
Schluckimpfung gegen Kinderlähmung
Am Freitag, dem 10. 1.1975 findet die Schluckimpfung
gegen Kinderlähmung in der Schule in Boden statt.
Einverständniserklärungen liegen im Impfraum bzw. sind
beim Ortsbürgermeister erhältlich.
gez. Eulberg, Ortsbürgermeister
BODEN
Amtl. Bekanntmachung
der I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 v (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 5.12.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 92.000-DM Mehreinnahmen (bisher 352.000 DM)
in den Ausgaben auf 92.000 DM Mehrausgaben (bisher 352.000 DM)
AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 55.000 DM Mehreinnahmen (bisher 169.000 DM)
in den Ausgaben auf 55.000 DM Mehrausgaben (bisher 169.000 DM) festgesetzt.
§ 2
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§3
Der Höchstbetrag der Kässenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
HEILIGENR0TH
Hinweis
Dem Weihnachtsbasar der Mädchen des 9. Schuljahres am 8. Dezember war ein außerordentlich guter Erfolg beschiedr Der Reinerlös des Verkaufs betrug 729 DM. Dieser wurde für eine Sozialstation in Indien den Dernbacher Schwestern zur Verfügung gestellt Allen, die zu dieser nachahmenswerten Tat beigetragen haben, sei herzlicher Dank gesagt.
BUCHFINKENLAND
Wasserzweckverband Buchfinkenland Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland findet am
Montag, dem 30. Dezember 1974 um 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft Knopp in Hübingen statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung:
1. Vollzug der Aufgaben-Übergangs-Verordnung
- Anhörung der beteiligten Körperschaften bei der Auflösung von Zweckverbänden -
2. Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Rechnungsjahre 1970- 1972
3. Beratung über Investitionen der nächsten Jahre
4. Verschiedenes, Mitteilungen.
5431 Horbach, 16. Dezember 1974
gez. Noll, Verbandsvorsitzender
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:
Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Schulverbandes Horbach/Gackenbach für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der G meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vor 14.12:1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

