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i Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einling des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen ■ besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. . kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Iderspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhe- |ng vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmög- war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfallunterblieben ist.
: Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten, iniuß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand zeichnen.
■se Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemein- Simmern vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amts- Itt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsange- [rigen Gemeinden bekanntgegeben. imern, den 9.12.1974 Gemeinde Simmern gez. Schneider, Ortsbürgermeister
ntl. Bekanntmachung
ir Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 1974 Ifgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.
160 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhe- Ing von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlie- Ingsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Simmern Im 9.11.1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter lil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Auf- End der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschlie- [ngsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
[Zeichnung verlaufend von bis
Klassifizierung
[rblenzer Str. Hauptstr. K 2 bis Schloßstr. Fahrbahn i Altegarten Koblenzer Str. bis einschl. Fahrbahn Wendehammer u. Sackgasse bßweg Schloßstr. bis Wendehammer Fahrbahn *
|s Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs- |lage der 19.8.1974. imern, den 9.12.1974 Ortsgemeinde Simmern gez. Schneider, Ortsbürgermeister
lortklub 1946 Simmern
Samstag, dem 21.12.1974 findet im Vereinslokal Walter Wir- |s unsere diesjährige Weihnachtsfeier statt, lermit laden wir alle Vereinsmitglieder zu dieser Feier recht [rzlich ein.
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Regifricht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde
rrkund| ac kBnbach am 6.12.1974
[er Gemeinderat hat beschlossen aus Gründen des öffentlichen «ohles gern. § 10 Ziff. 4 GemO Gebietsänderungen zu beantra-
iformationsveranstaltung der Jungsozialisten
|m 18. Dezember spricht im Jugendclub Horbach Paul Widner >er die Ziele und Vorstellungen der Jungsozialisten in Rhein- id-Pfalz.
iginn: 19.30 Uhr
gen. Demzufolge soll ein Flurstück aus der Gemeinde Gackenbach in die Gemeinde Horbach und 4 Flurstücke aus der Gemeinde Horbach in die Gemeinde Gackenbach um gemeindet werden. Auf einen finanziellen Ausgleich wurde in einem gegenseitigen Einvernehmen verzichtet. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde aufgefordert, bei der Kreisverwaltung den Antrag auf Änderung der Gemeindegrenze zu stellen.
Der Gemeinderat nahm von der Nahbereichsuntersuchung des Planungsinstitutes Dr. Scholz Kenntnis und stimmte dieser Planung zu. Es wurde festgestellt, daß es sehr zu begrüßen wäre, wenn die aufgezeigten Maßnahmen im Bereich der Ortsgemeinde Gackenbach bald verwirklicht würden.
Für den Ausbau des Trimm-Dich-Pfades wurde dem Kultur- und Verkehrsverein “Buchfinkenland” ein Lerchenstamm im Wert von 100 bis 150 DM aus dem Gemeindewald zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat befaßte sich nun mit dem weiteren Ausbau von Ortsstraßen (Neubaugebiete) im Jahre 1975 und beschloß, im kommenden Jahr die Bürgersteige und Straßen im Bereich des Neubaugebietes “Bienenstück” fertig auszubauen soweit diese Arbeiten nicht schon im Rahmen des Ausbaues der L 326 vergeben sind. Hierzu hat die Firma, die den Ausbau der Ortsdurchfahrt der K 73 und den Ausbau dieser Bürgersteige vorgenommen hat, mitgeteilt, daß die Arbeiten zu den gleichen Konditionen durchgeführt werden können. Lediglich für die Teerarbeiten sind Preiserhöhungen zu erwarten, die von der Gemeinde Gackenbach zu übernehmen sind. Folgende Straßenbauarbeiten sollen im Bereich des Neubaugebietes “Bienenstück” im Jahre 1975 durchgeführt werden:
a) Anlegung des Bürgersteiges vom Anschluß der L 326 am Hause Alfons Weidenfeiler bis an die Straße “Im Boden” und in dieser Straße bis an den Fußweg am Hause Paul Born,
b) Anlegung des Bürgersteiges nach Umgemeindung des Geländes entlang des künftigen Bauplatzes Berthold Hassenteufel bis zum Hause Erb,
c) Fertigstellung der Straße “Im Boden” vom Hause Keller bis zum Fußweg am Hause Paul Born,
d) Anlegung der Baustraße “Im Boden” vom Hausgrundstück Werner Born bis zum Hausgrundstück Hermann Jung (Freilegung der Straßentrasse und Anlegung der Schotterstraße mit abgesandeter Decke),
e) Teeren des Fußweges vom Hausgrundstück Paul Born bis zur L 326 einschließlich der Einfassung mit Rasenbordsteinen.
Die Arbeiten werden auf einen Gesamtkostenbetrag von 45.000 DM geschätzt. Dieser Betrag sowie die anfallenden Erschließungskostenbeiträge sind im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1975 zu veranschlagen.
Zu den Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan “Hinter der Ölmühle” faßte der Gemeinderat folgenden Beschluß:
a) die Anregung des Landesamtes für Landschaftspflege , im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Flachdächer zuzulassen, mit der Begründung zurückzuweisen, daß in dem Planbereich bereits ein Gebäude mit Flachdach erstellt worden ist.
Um alle Bauinteressenten gleichzustellen, soll die Errichtung von Flachdächern auch künftig möglich sein.
b) die Bedenken des Naturparks Nassau zurückzuweisen, weil
1. der Bedarf der ausgewiesenen Bauflächen für den Ortsteil Dies gegeben ist,
2. daß die Erschließungsanlagen bei dieser Planung wirtschaftlicher gestaltet werden können,
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