Montabaur- 10
- Forts, von Seite 9 rechts oben - In seinen einleitenden Worten hat der Ortsbürgermeister neben den bisher geleisteten Vorhaben nochmals auf die in der Zukunft vordringlich anfallenden Maßnahmen hingewiesen.
Er stellte darüber hinaus jedoch fest, daß es die Finanzsituation unserer Gemeinde einfach nicht zuläßt, auf Einnahmen die der Gemeinde nach Gesetz, Satzung usw. zustehen, zu verzichten.
Die anschließende lebhafte Diskussion konzentrierte sich vorwiegend auf die gemeindlichen Bebauungsplanverfahren - hier insbesondere zum Gebiet “Auf der Höll”, und die Abrechnungen nach dem Erschließungsrecht.
Die jederzeit sachlich geführte Unterredung, die gegen 22 Uhr beendet war, hat gezeigt, daß der Gesetzgeber richtig gehandelt hat, indem er die örtlichen Verwaltungen dazu zwingt, diese Bürgerversammlungen jährlich mindestens 1 mal abzuhalten, gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Männergesangverein Mozart Eitelborn
EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG am 14. Dezember 1974 um 20 Uhr im Vereinslokal “Zur Krone”.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Bericht zur letzten Jahreshauptversammlung
4. Tätigkeitsbericht des Jahres 1974
5. Kassenbericht
6. Aussprache zur Tätigkeit des Vorstandes
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
9. Gruppensängerfest am 6., 7. und 8. Juni 1975
10. Verschiedenes
Wir würden uns freuen, wenn sich unsere Mitglieder in großer Zahl an der Gestaltung des Abends beteiligen würden. Hierbei hat jeder die Möglichkeit, seine Anliegen vorzutragen und somit an den Interessen des Vereines aktiv mitzuwirken. Dies gilt insbesondere für das im nächsten Jahr auf uns zukommende Sängerfest.
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
HAMBURG IN SICHT
Vor einigen Wochen hatten wir darauf hingewiesen, daß für Mai 1975 eine mehrtägige Fahrt in Richtung Hamburg geplant werde.
Nun sind wir soweit.
Wir starten am 8. Mai 1975 (Christi Himmelfahrt) mit dem Omnibus . Gegen 17 Uhr werden wir in Hamburg eintreffen.
Der Rest dieses Tages (Abend- und Nachtstunden) steht den Teilnehmern zur freien Verfügung.
Am Freitagvormittag besichtigen wir Hamburg im Rahmen einer Stadtrundfahrt. Nach dem Mittagessen steigen wir auf’s Schiff zur Hafenrundfahrt.
Die Insel Helgoland besuchen wir am Samstag. Nach einem kräftigen Frühstück gehen wir an Bord und schippern zur Insel. Einige Stunden können hier für Besichtigung und Einkaufsbummel genutzt werden.
Zwischen 6 und 9 Uhr am Sonntag können die Hamburgfahrer den Fischmarkt besuchen. Gegen 9.30 Uhr treten wir die Heimreise an.
Der Fahrpreis beträgt 160 DM pro Person, einschließlich drei Übernachtungen mit Frühstück. Ebenfalls im Preis enthalten ist die Fahrt nach Helgoland.
Interessenten melden sich bitte bei Antonius Gilles, Gartenstraße 5.
Anmeldeschluß ist der 15. Januar 1975.
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NEUHÄUSEL
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mit dem 18. Dezember 1974 um 20 Uhr im Sitzungsraum hing meindeverwaltung statt. Hierzu lade ich Sie höflich eii TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung der Satzung überda hofs- und Bestattungswesen
2. Beratung und Beschlußfassung der Gebührensatzun Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
3. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Veranlagung von Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträ
2. Grunderwerb für den Ausbau der Bürgersteige in de Hauptstraße
3. Errichtung eines Einfamilienhauses im Außenbereii Nachbargemeinde mit Anschluß an die Erschließu: gen der Ortsgemeinde Neuhäusel
4. Kostenübernahme durch die Ortsgemeinde in einen verfahren
5. Parkplatzfläche neben dem Gemeindehaus
6. Angelegenheiten des Kindergartens Neuhäusel, den 7.12.1974
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
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Freiw. Feuerwehr Neuhäusel
Für die rege Teilnahme der Bevölkerung an der Verans am Buß- und Bettag bedanken wir uns recht herzlich, werden auch im kommenden Jahr die Wanderung mit ßendem Essen im Wald beibehalten.
Für dieses Jahr wünscht die Freiw. Feuerwehr Neuhäm Bevölkerung ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein ches neues Jahr 1975.
Amtl. Bekanntmachung SIMMERN
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREIC ORTSGEMEINDE SIMMERN Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 5 den die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindes und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem offen! Verkehr gewidmet:
Bezeichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung Tag
l;e
gab
Koblenzer Hauptstr. K 2
Straße bis Schloßstraße
Im Altegarten Koblenzer Str.
bis einschl. Wendehammer und Sackgasse
Fußweg Schloßstr. bis
Wendehammer
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RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden derspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mi m - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder derschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ge beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regi Straße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkund ten der Geschäftsstelle erhoben werden.
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