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uerwehr Nentershausen, Telefon 06485/261 und 849 tiutzpolizei-lnspektion Montabaur, Bahnhofstr. 32,
Jjefon 02602/5011 - 12- 13
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Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Bericht über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 4. Dezember 1974
Im weihnachtlich dekorierten Sitzungssaal des Rathauses begrüßte Bürgermeister Mangels die Mitglieder des Stadtrates zur letzten Sitzung des Jahres 1974.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beglückwünschte Bürgermeister Mangels das Ratsmitglied Emil Witte anläßlich der Verleihung der Ereiherr-vom-Stein-Plakette. Der Vorsitzende würdigte die Verdienste, die sich Herr Witte im Laufe seiner kommunalpolilischen Tätigkeit erworben hat.
Herr Witte habe neben vielen anderen Verpflichtungen im politischen Bereich mit viel Energie und Einsatzbereitschaft zum Wohle der Stadt Montabaur im Stadtrat gewirkt. Unter dem Beifall der Mitglieder des Stadtrates überreichte Bürgermeister Mangels als kleines äuberes Zeichen der Dankbarkeit ein Buchgeschenk.
Die insgesamt 10 Punkte umfassende Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde sodann in Angriff genommen. Die von der Verwaltung vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Mit dem Nachtragsplan werden die Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt um 75.855 DM und im auberordcnlliehen Haushalt um 446.595 DM erhöht.
Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte befaßten sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur, des Wasserwerkes und des Hospitalfonds, sowie der ehemaligen Gemeinde Horressen für das Rechnungsjahr 1974. Für den Rech- nungsprüfungsausschub erstattete das Ratsmitglied K inig Bericht. Er bescheinigte sowohl Herrn Bürgermeister Mangels als auch den ehemaligen Bürgermeistern der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen eine einwandfreie Kassenführung.
Der Stadtrat erteilte daraufhin einstimmig Entlastung.
Im Anschluß hieran genehmigte der Stadtrat durch einstimmigen Beschluß überplanmäßige Ausgaben des Hospitalfonds Montabaur in Höhe von 45.500 DM für das Rechnungsjahr 1974. Diese Mehrausgaben sind zum größten Teil durch erhöhte Arbeiterlöhne und Mehrkosten der Gemeinschaftsverpflegung entstanden.
Tagesordnungspunkt 5 sah die Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Wassergraben 5 vor.
Der Stadtrat beschloß einstimmig,de i Bebauungsplan so zu ändern, daß der Kinderspielplatz Flurstück 17 und der Fußweg Flurstück 16 entfallen. Außerdem wird die Grünfläche Flurstück 15 auf ca. 400 qm verringert. Auf dem Flurstück 17, 16 und der Restfläche auf dem Flurstück 15 sollen 2 Baugrundstücke ausgewiesen werden. Durch die Schaffung eines großen zentralen Kinderspielplatzes an der Fröschpfort- straße ist die Anlegung des im Baugebiet Wassergraben 5 ausgewiesenen Kinderspielplatzes nicht mehr erforderlich.
Bei einer Stimmenthaltung faßte der Stadtrat den Beschluß, den Bebauungsplan auf den oberen und unteren Wassergraben so zu ändern, daß aus den bisherigen beiden selbständigen Baugrundslücken in den Par/ellen 4.577 aus 3 und 4.577 aus 4 eine Bauparzelle gebildei wiul. Die Änderung soll im vereinfachten Veil.ihrcn gern. le BBauG durchgeführt werden.

