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Montabaur - 2

II.

5. Verschiedenes , Bekanntgaben, Anfragen 543 Montabaur, 10. Dezember 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Monta­baur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit § 101 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Verbandsgemeindevertretung vom 21.11.1974 und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses vom 4.12.1974, Az.: 029-900 für das Rechnungsjahr 1974 folgende I. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragsplan werden:

IM ORDENTLICHEN HAUSHALT

die Einnahmen um 154.050 DM erhöht, und damit der Gesamt­betrag des Haushaltes eihschl. des N achtrages gegenüber bisher 4.541.560 DM auf nunmehr 4.695.610 DM festgesetzt, die Ausgaben erhöht um 154.050 DM und damit der Gesamt­betrag des Haushaltes einschl. d. Nachtrages gegenüber bisher 4.541.560 DM auf nunmehr 4.695.610 DM festgesetzt.

IM AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALT die Einnahmen erhöht um 30.000 DM und damit der Gesamt­betrag des Haushaltes einschl. d. Nachtrages gegenüber bisher 60.000 DM auf nunmehr 90.000 DM festgesetzt, die Ausgaben erhöht um 30.000 DM und damit der Gesamt­betrag des Haushaltes einschl. d. Nachtrages gegenüber bisher 60.000 DM auf nunmehr 90.000 DM festgesetzt.

§2

Die Verbandsgemeindeumlage für das Rechnungsjahr 1974 wird durch den Nachtragshaushaltsplan um 32.350 DM auf insge­samt 1.919.440 DM (bisher 1.951.790 DM) vermindert; das sind 27,92% der unveränderten Steuerkraftzahlen und 21% der anteiligen Schlüsselzuweisungen (70%) der verbandsangehöri­gen Gemeinden für das Rechnungsjahr 1974 (bisher 23%).

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird um 30.000 DM erhöht und auf nunmehr 90.000 DM festgesetzt. Der Mehrbetrag soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Aufnahme und Weitergabe eines ZVK-Dar- lehens für den Wohnungsbau

30.000 DM

STELLENPLAN

Der dem Haushaltsplan beigefügte Nachtrag zum Stellenplan 1974 wurde von der Verbandsgemeindevertretung am 21.11. 1974 beschlossen.

GENEHMIGUNG DER I. NACHTRAGSHAUSHAl] SATZUNG

Die nach § 11 des Landesgesetzes zur Einführung dJ deordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in VerJ mit § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz] Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderlichf migung zu folgenden Teilen der I. Nachtragshaushall für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

I.

zu der Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage vol verbandsangehörigen Gemeinden in Höhe von 1.9 19 ] und zwar

der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer Ertrag und Kapital

27,92 v.H. der Steuerkraftzahl des Gemeindeanteils| Einkommensteuer der Schlüsselzuweisungen (70%)

27,92 v.H. 27,92 v.H. 27,92 v.H.

21,00 v.H.

II.

für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitij Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bei sind, in Höhe von 30.000 DM.

Die Genehmigung zu II gilt vorbehaltlich der Geneh zur rechtswirksamen Aufnahme des Darlehens.

Montabaur, den 4.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Az.: la, 029-900 In Vertretung:

(L.S.) gez. Unterschrift, Regierungsrat z.A.

III.

Der Nachtragsplan liegt in der Zeit vom 13.12. bis 23| 1974 während der Dienststunden montags bis donnel von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr und freitl von 8 bis 13.30 Uhr im Hauptgebäude der Verbands« deverwaltung (Rathaus), Zimmer 21, öffentlich aus. f

5430 Montabaur, den 10.12.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (L.S.) gez. Mangels, Bürgermeister

Viehseuchenbekämpfung:

Gemäß der §§ 9 und 10 des Viehseuchengesetzes vom ni 1909 in der Fassung vom 19. Dezember 1973 (BGB| S. 1) weisen wir alle Tierhalter nochmals darauf hin, di bei einem eventuellen Ausbruch einer Viehseuche in Viehbestand dazu verpflichtet sind, den Ausbruch der der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

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5 W

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwo Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, Weitersburg. Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfai Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haflän der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

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