Montabaur - 8
meinde Montabaur sichergestellt.
Nachdem im TO-Punkt Verschiedenes einige Angelegenheiten angesprochen wurden, mußte man erneut erkennen, daß es wieder einmal eine abendfüllende Sitzung war, die bestimmt für die Zukunft bedeutend sein dürfte.
Wir erlauben uns nochmals darauf hinzu weisen, daß am Freitag, dem 13.12.1 974 im Anschluß an eine öffentliche Gemeinderatssitzung um 20 Uhr im Saale der Gaststätte Fries (Inh.
H. Knorr) eine Bürgcrversammlung stattfindet.
Da hier jedem Bürger die Möglichkeit geboten wird, Fragen zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen, wäre es sehr erfreulich, wenn die Versammlung gut besucht würde, gez. Karbach, Oltsbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung Reinigung von Straßen
ln letzter Zeit wurde festgestellt, daß verschiedentlich die Straßenreinigung in unserer Gemeinde nicht durchgeführt wurde.
Fs wird nochmals auf die Straßenreinigungssatzung verwiesen, wonach jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Straße grundsätzlich an den lagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag z.u reinigen. Die betreffenden Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht pünktlich nachzukommen, gez. Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Bekanntmachung
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES “SCHLOSSSTRASSE DER ORTSGEMEINDE SIMMERN GEMÄSS § 1 1 BBauG
hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG
Der Gemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom 12.8. 1974 die Änderung des Bebauungsplanes “Schloßstraße” beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die im rechtskräftigen Bebauungsplan “Schloßstraße” unter Ziffer 12.1 festgesetzte Drempelhöhe von 0,50 m auf 0,70 m für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes erhöht wird.
Gemäß § 2 Abs. 6 BBauG liegen die Änderungsunterlagen in der Zeit
vom 16. Dezember 1974 bis 16. Januar 1975 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 541 1 Simmern. Im Maerenlhal 8, während den ortsüblichen Dienststunden dienstags und donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Simmern, den 2. Dezember 1974
gez. Schneider, Ortsbürgermeister
Neuer Kindergarten in Simmern
Nach der Einweihung des neuen Drci-Gruppen-Kindergartens konnten die geschmackvoll und zweckmäßig eingerichteten Räume besichtigt werden. Die Bevölkerung von Neuhäusel und Simmern nutzte den “Tag der offenen Tür”.
Mehr als 300 Besucher konnten von den Ortsbürgermeistern Schneider und Hümmerich sowie der Leiterin des Kindergartens, Brunhüde Güllering begrüßt werden.
Zu den Aufführungen des Kasperltheaters waren 1 50 jubelnde Kinder erschienen.
Nicht nur die innere sondern auch die äußere Gestaltung des “Zwillingsgebäudes” ist voll gelungen. Ob Gruppenräume, Mehrzweckraum oder Nebenräume, wie Teeküche, Personalzimmer, Toiletten- und Waschräume - alles ist klar gegliedert.
Die Planung und Bauleitung lag in den Händen der Architekten Klaus Schughart und Manfred Weber des Planbau 3 in Siershahn.
In gemeinsamen Anstrengungen und unter Zurückstellung von Prestigedenken konnte dieser Neubau in Simmern errichtet werden. Fröhliche Kinder sollen hier unter fachkundiger Anleitung heranwachsen.
Mit der Fertigstellung des Kindergartens sind wir in den beiden Augstgemeinden Neuhäusel und Simmern einen Schritt a dem Weg zur Verwirklichung der Bildungsgerechtigkeit voran gekommen.
Bestellung von Weihnashtsbäumen
Weihnachtsbäume können auch in diesem Jahr wieder durch die Gemeinde beschafft werden.
Bestellungen werden bis zum 12. Dezember 1974, während den Dienststunden entgegengenommen. Die ca. -Größe ist hierbei anzugeben.
Der Verkauf erfolgt voraussichtlich am Samstag, dem 21.12 1974.
Genauer Termin wird im Amtsblatt noch bekanntgegeben.
Nikolausfeier für alle Kinder
Am Sonntag, dem 15. Dezember nachmittags um 15.30 Uhi findet im Saalbau Schneider eine Nikolausfeier für alle Kinder bis einschl. 4. Schuljahr statt.
Der Ortsring Simmern hat die Gestaltung der Nikolausfeier übernommen. Alle Kinder erhalten vom Nikolaus eine Tüte überreicht.
Die Kosten dieser Feier werden gemeinsam vom Ortsring, de Zivilgemeinde und der Kath. Kirchengemeinde getragen. Alle Kinder sind zu dieser Nikolausfeier recht herzlich eingeladen.
gez. Schneider, Ortsbürgermeister
Heimlichen Glückwunsch
Am 29.11.1974 wurde Anton Witsch, Hauptstr. 17, 77 Jahn alt und Frau Maria Reiner, Waldstr. 12, 77 Jahre alt.
Die Gemeindeverwaltung gratuliert recht herzlich und wünsc den Geburtstagskindern alles Gute, insbesondere Gesundheit gez. Schneider, Ortsbürgermeister
BUCHFINKENLAND
WZV Buchfinkenland
Amtliche Bekanntmachung - Satzung vom 7. November 197
über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Wasserzweckverban des Buchfinkenland (2. Änderung).
Aufgrund des § 28 des Zweckverbandsgesetzes vom 3.12. 1954 (GVB1. S. 156) in der jetzt gültigen Fassung in Verbindung mit § 11 der Satzung des Wasserzweckverbandes Buchfinkenland vom 15.10.1964, des § 24 der Gemeindeordnunf für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom I 12.1973 (GVB1. S. 419) sowie der §§ 2 und 8 des Kommun, abgabengesetzes in der Fassung vom 12.1 1.1964 (GVB1. S. 227) wird auf Beschluß der Verbandsversammlung vom 14)

