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Montabaur - 15

geführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlos­sen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Dielkopfweg

Flurstück 1430 bis

1338/1 dorfseits u. von Flurstück

2499/14 wald- Fahrbahn, Straßen*

seits beleuchtung

Bornplatz

L 327 bis Straße Fahrbahn und

Am Weißen Stein Bürgersteige

Am Weißen

Bornplatz bis Wald- Bürgersteig

Stein

Straße

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1.10.1974.

Welschneudorf, den 25. November 1974 Ortsgemeinde Welschneudorf gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE WELSCHNEUDORF Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver­kehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der bis Verkehrs­

übergabe

Dielkopfweg

Bornplatz

Flurstück 1430 bis Flurstück 1338/1 dorfseits u.v. Flur­stück 2499/6 bis Fahrbahn, 2499/14 wald- seits

L 327 bis Straße Am Weißen Stein

Straßenbeleuch­

tung

Fahrbahn und Bürgersteige

Am Weißen Bomplatz bis Stein Waldstraße

Bürgersteig

1.10.1974

1.10.1974

1.10.1974

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds- ibeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wi­derspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonde­ren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klage­erhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt

unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Ge­meinde Welschneudorf vom 16.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Welschneudorf, den 26. November 1974 Ortsgemeinde Welschneudorf gez. Stahlhofen, OrtsbUrgermeister

Altenfeier in Welschneudorf

Am Sonntag, dem8. Dezember 1974 um 14.30 Uhr im Saale Westerwälder Hof

Der Pfarrgemeinderat Welschneudorf lädt hiermit zum diesjäh­rigen Altennachmittag alle Bürger Uber 60 Jahre und alle alleinstehenden Einwohner unserer Gemeinde recht herzlich ein.

Zur Unterhaltung haben wir ein buntes Programm zusammen­gestellt. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt sein.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir recht vielen Bürgern eine Freude bereiten könnten.

Es ladet freundlichst ein der Pfarrgemeinderat Welschneudorf.

Herbstkonzert des MGV "Eintracht" Welschneudorf

Am Samstag, dem 30. November 1974 veranstaltet der MGV Eintracht Welschneudorf um 20 Uhr sein diesjähriges Herbst­konzert im VereinslokalWesterwälder Hof .

Der MGVArion Nombom und der MGVFrohsinn Stei­nefrenz werden diesen Konzertabend mitgestalten. Als Solist wirkt mit: Ludwig Wallroth, Arzbach (Trompete). Zu diesem Konzertabend laden wir alle Freunde des Chorgesangs und der Musik recht herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wir gratulieren!

Herrn Andreas Schein zur Vollendung des 73. Lebensjahres am 29.11.1974.

Herrn Nikolaus Dommermuth zur Vollendung des 83. Lebens­jahres am 5.12.1974.

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HOLLER Amtl. Bekanntmachung

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß der Schulhof, Kläranlage sowie die Anlagen bei der Kirche und Leichenhalle keine Kinderspielplätze sind.

In der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Sträucher abgebrochen wurden und Rutschbahnen bei der Leichenhalle angelegt werden.

Wir bitten daher die Eltern, ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, und bitten um Verständnis.

gez. Molsberger, Ortsbürgermeister

Sportverein SV Fortuna Holler

Am Samstag, dem 7. Dezember 1974 um 20 Uhr finden sich die Alten Herren der Fortuna zu ihrer diesjährigen Gemeinschafts­feier in der Gastwirtschaft Heibel ein. Auch die Frauen und Bräute der Spieler sind hierzu herzlich eingeladen. Stimmung und gute Laune sind mitzubringen.

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN