Montabaur - 15
geführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Dielkopfweg
Flurstück 1430 bis
1338/1 dorfseits u. von Flurstück
2499/14 wald- Fahrbahn, Straßen*
seits beleuchtung
Bornplatz
L 327 bis Straße Fahrbahn und
“Am Weißen Stein” Bürgersteige
Am Weißen
Bornplatz bis Wald- Bürgersteig
Stein
Straße
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.10.1974.
Welschneudorf, den 25. November 1974 Ortsgemeinde Welschneudorf gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ORTSGEMEINDE WELSCHNEUDORF Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der bis Verkehrs
übergabe
Dielkopfweg
Bornplatz
Flurstück 1430 bis Flurstück 1338/1 dorfseits u.v. Flurstück 2499/6 bis Fahrbahn, 2499/14 wald- seits
L 327 bis Straße “Am Weißen Stein”
Straßenbeleuch
tung
Fahrbahn und Bürgersteige
Am Weißen Bomplatz bis Stein Waldstraße
Bürgersteig
1.10.1974
1.10.1974
1.10.1974
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds- ibeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt
unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Welschneudorf vom 16.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Welschneudorf, den 26. November 1974 Ortsgemeinde Welschneudorf gez. Stahlhofen, OrtsbUrgermeister
Altenfeier in Welschneudorf
Am Sonntag, dem8. Dezember 1974 um 14.30 Uhr im Saale “Westerwälder Hof”
Der Pfarrgemeinderat Welschneudorf lädt hiermit zum diesjährigen Altennachmittag alle Bürger Uber 60 Jahre und alle alleinstehenden Einwohner unserer Gemeinde recht herzlich ein.
Zur Unterhaltung haben wir ein buntes Programm zusammengestellt. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt sein.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir recht vielen Bürgern eine Freude bereiten könnten.
Es ladet freundlichst ein der Pfarrgemeinderat Welschneudorf.
Herbstkonzert des MGV "Eintracht" Welschneudorf
Am Samstag, dem 30. November 1974 veranstaltet der MGV “Eintracht Welschneudorf” um 20 Uhr sein diesjähriges Herbstkonzert im Vereinslokal “Westerwälder Hof” .
Der MGV “Arion ” Nombom und der MGV “Frohsinn” Steinefrenz werden diesen Konzertabend mitgestalten. Als Solist wirkt mit: Ludwig Wallroth, Arzbach (Trompete). Zu diesem Konzertabend laden wir alle Freunde des Chorgesangs und der Musik recht herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wir gratulieren!
Herrn Andreas Schein zur Vollendung des 73. Lebensjahres am 29.11.1974.
Herrn Nikolaus Dommermuth zur Vollendung des 83. Lebensjahres am 5.12.1974.
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HOLLER Amtl. Bekanntmachung
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß der Schulhof, Kläranlage sowie die Anlagen bei der Kirche und Leichenhalle keine Kinderspielplätze sind.
In der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Sträucher abgebrochen wurden und Rutschbahnen bei der Leichenhalle angelegt werden.
Wir bitten daher die Eltern, ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, und bitten um Verständnis.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister
Sportverein SV Fortuna Holler
Am Samstag, dem 7. Dezember 1974 um 20 Uhr finden sich die Alten Herren der Fortuna zu ihrer diesjährigen Gemeinschaftsfeier in der Gastwirtschaft Heibel ein. Auch die Frauen und Bräute der Spieler sind hierzu herzlich eingeladen. Stimmung und gute Laune sind mitzubringen.
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

