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j Satzung Simmem - 3

| Landesstraßen und Kreisstraßen liegen, können über § 2 Abs. 5 I hinaus Beiträge in den Grenzen des § 2 erhoben werden (§180 ] Abs. 3 BBauG).

§ 11

INKRAFTTRETEN

1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1.1.1974 in Kraft.

2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 13.12.1965 außer Kraft.

3) Soweit für die Herstellung von Erschließungsanlagen eine Beitragspflicht aufgrund der in Abs. 2 genannten Satzung entstanden ist, gilt diese für die Veranlagung der Erschlie­ßungskosten weiter.

5411 Simmem, den 9. 11.1974

(S.) gez. Schneider, Ortsbürgermeister

Vorstehende Satzung wird hiermit genehmigt.

Montabaur, den 8. November 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt.:la, Az.: 029-020

(Siegel) Im Auftrag: gez. Schmidt

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