Montabaur - 2
Zählung unterliegen der GEHEIMHALTUNG. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gern. § 8 des Viehzählungsgesetzes lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
DIE BENUTZUNG DER EINZELANGABEN ZU STEUERLICHEN ZWECKEN IST UNZULÄSSIG.
Die Verwaltung informiert
Hallenbad der Stadt Montabaur
Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist in der Wintersaison an den nachfolgend genannten Tagen für das Familienbaden geöffnet :
montags
von
14.00-
• 16.00
Uhr
dienstags
von
9.00-
21.30
Uhr
mittwochs
von
9.00-
■ 20.00
Uhr
von
20.00-
21.30
Uhr(Frauenbaden)
donnerstags
von
9.00-
• 20.00
Uhr
freitags
von
9.00-
■ 18.30
Uhr
samstags
von
7.00-
19.00
Uhr
sonntags
von
8.00-
13.00
Uhr
Die Besucher werden gebeten, die Badehaubenpflicht und vor dem Baden die Körperreinigung in den Duschen zu beachten.
Notfallausweise Aufgabe an die Bevölkerung
Wie uns das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mitteilte, hat das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit den übrigen Bundesländern und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit einen bundeseinheitlichen Notfallausweis geschaffen, der die Vielzahl der angebotenen und vielfach unzureichenden Unfallpässe, Anhänger, Aufkleber usw. ersetzen soll.
Der Notfallausweis, der kein amtlicher Ausweis ist, ist zunächst für all die Bürger gedacht, die Träger medizinischer Risikofaktoren sind. Darüber hinaus ist der Notfallausweis für diejenigen Personen bestimmt, bei denen eine Schutzimpfung gegen Tetanus durchgeführt oder bei denen die Blutgruppe festgestellt wurde. Der Notfallausweis soll aber auch allen Personen ab dem 16. Lebensjahr zur Verfügung stehen; im Einzelfall bestehen keine Bedenken gegen die Ausgabe an Kinder. Damit wird sichergestellt, daß bei einem Notfall der Arzt über die zur raschen und zielgerichteten Hilfeleistung erforderlichen medizinischen Daten verfügt.
Dem Ausweis liegt ein Merkblatt bei, das über alle weiteren Einzelheiten unterrichtet. Das Merkblatt wird zusammen mit dem Ausweis ausgehändigt.
Mit der Herausgabe des Notfallausweises durch das Land Rheinland-Pfalz wird ein weiterer Schritt zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in unserem Land getan.
Die Ausgabe der Ausweise soll in der Zeit vom I
10. Dezember 1974 bis 28. Februar 1975 dezentral!
in den einzelnen Ortsgemeinden erfolgen. Ein besonderer« waltungsaufwand ist mit der Ausgabe der Ausweise nicht# bunden, da die notwendigen Eintragungen vom Ausweisinl und dem behandelnden Arzt selbst vorgenommen werden! Es kommt nun ganz entscheidend darauf an, in welchem fl fang die Bürger von dem Angebot der kostenlosen überlafl des Notfallausweises Gebrauch machen. I
Erstattung der Lernmittelkosten für Schüler aus Rheinlan 1 die Schulen in Hessen besuchen 1
Durch eine Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen ui| Rheinland-Pfalz wird den Schülern die aus Rheinland-Pf al fl Schulen in Hessen besuchen, ab 1.8.1974 Lernmittelfreihfl gewährt. |
Nach den bisherigen Richtlinien des Kultusministeriums dl Landes Hessen, sind die Schüler aus dem Lande Rheinland! nicht in den Genuß der Lernmittelfreiheit gekommen. | Im Zusammenwirken der Kultusminister Rheinland-Pfalz! Hessen wurde mit Wirkung vom 1.8.1974 vereinbart, daß ! Schülern in Hessen Lernmittelfreiheit gewährt wird, unabfl davon, wo sie ihren ständigen Wohnsitz oder welche Staat! hörigkeit sie haben. I
Das bedeutet, daß Schüler aus Rheinland-Pfalz, die Schule! Hessen besuchen, voll in die Lernmittelfreiheit des Landes! sen einbezogen werden. I
Öffentlicher Vortrag in der Josef-Kehrein-Schule, MontaiJ
Freitag, den 29. November 1974 - 20 Uhr - I
Dr. med. E. Meyer-Camberg, Seeshaupt I
Facharzt für innere Medizin I
“Krankheiten unserer Zeit und ihre naturheil- I kundliche Bekämpfung!” I
Cholesterinkrankheit - Gefäßsklerose, Angina pectoris und! infarkt - Streß und vegetative Dystonie - Die Gesamttoxisfl Situation und ihre Folgen - Leberschaden und Schrumpfle Über- und Fehlernährung - Fettsucht - Zuckerkrankheit. Jedermann ist herzlich eingeladen!
Unkostenbeitrag: 2,00 DM - Mitglieder: frei Kneipp-Verein 543 Montabaur, Geschäftsstelle Walterstr.!
Tag der "offenen Tür" in Wirges
Zum Tag der “offenen Tür” am Sonntag, dem 24.11.1974 der Tagesbildungsstätte und Sonderschule für geistig Behir in Wirges, Schillerstraße, laden wir alle, die sich für die Arl am behinderten Menschen interessieren, sehr herzlich ein. Geöffnet ist von 14 bis 18 Uhr.
Die jugendlichen und erwachsenen Behinderten werden, w jedem Jahr, ihre Hand- und Werkarbeiten ausstellen und zi Verkauf anbieten.
Beim Standesamt beurkund*
Personenstandsmeldungen für die Zeit vom 12.11. bis 18.1
Geburten:
Roos Daniela, Montabaur, Ortsteil Horressen, Amselstr. lfl Luhs Tanja Bettina, Großholbach, Am Strietchen 4 Bay Andrea, Heiligenroth, Weserstr. 4 Pizettu Debora, Nentershausen, Koblenzer Str. 20 Mais Patrick, Neuhäusel, Graf-von-Westphalen-Str. 19 Reinhardt Doris-Elisabeth, Römerstr. 26
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Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich für den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwowi Für den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittioh, Weitersburg. Postanschrift; 5413 Bendorf, Postfach Telefon (02622) 4055/56. Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Häusl der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

