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mtsblatt

ler Verbandsgemeinde Montabaur

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[nd der verbandsangehörigen Gemeinden loden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, lorbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, pberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

lahrgang 2

Freitag , den 22. November 1974

Nummer 47

Wieder Fußgängerzone in Montabaur

istmals im Jahre 1972 hat man den Versuch unternommen, im Stadtkern von Montabaur eine Fußgängerzone einzurichten. Die rfahrungen, die sowohl die Geschäftswelt wie auch die kauflustige Bevölkerung hierbei sammeln konnten, werden im allgemeinen sgut bezeichnet. Die vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten sollen deshalb erneut freie Straßen für den König Kunde ingen.

asim Jahre 1972 negativ beurteilt wurde, ist im Jahre 1974 weitgehend behoben. Durch den Ausbau der Straßenkreuzung Frei- irr-vom-Stein-Straße - Elgendorfer Straße, Fürstenweg - Albertstraße und die Verkehrsverbesserungsmaßnahmen mit einer neuen raßenführung der Eschelbacher Straße, sind wesentliche Erleichterungen im Umleitungsverkehr geschaffen worden, ie Verkehrsbetriebe sind außerdem bemüht, für bessere Verbindungen, insbesondere für die Rückfahrt in die Umgebung, zu sor- n.

ne weitere Neuerung wird sein, daß die Sperrung der Fußgängerzone für den Kraftfalirzeugverkehr erst um 10 Uhr beginnt, so daß e Warenanlieferung der Geschäfte ohne Störung erfolgen kann.

der nächsten Ausgabe des Amtsblattes werden Einzelheiten über die Sperrung und die Umleitungsstrecken, vor allem aber die An- id Abfahrtszeiten der Bus- und Bahnverbindungen bekanntgegeben.

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Amtl. Bekanntmachungen

tpapierabholung

e nächste Altpapierabholung erfolgt in den Ortsgemeinden Bo- n, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Großholbach, Heili- tfoth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Neuhäusel, Nie- relbert, Niedererbach, Nombom, Oberelbert, Ruppach-Gold- usen, Simmern, Untershausen, Stahlhofen und Welschneudorf am Montag, dem 25. November 1974 der bisher üblichen Form.

wird dringend gebeten, das Altpapier nicht schon am Abend her, sondern erst am Sammeltag ab 7 Uhr verpackt an der Stra- zur Abholung bereitzustellen. i Fahrzeuge sind wie folgt rot-weiß beschriftet: ordwestdeutsche Papierrohstoff GmbH, Altpapier-Abholdienst s gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß nach Stellungen des Müllbeseitigungsverbandes eine große Anzahl i Bürgern das Altpapier nicht aussortieren, sondern der Sperr- llabfuhr beigeben. Dieses entspricht nicht dem Sinne der ern­ährten Altpapiertage und führt letztlich nur zu einer Erhöhung Müllabfuhrgebühren.

bitten daher im Interesse aller Bürger von den Altpapiertagen en Gebrauch zu machen und somit die Sperrmüllabfuhr zu ent- en. Montabaur, den 18.11.1974 Verbandsgemeindever- waltung Montabaur

Stat. Landesamt Rheinland-Pfalz:

Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1974

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.

1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine allgemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

RINDVIEH - SCHWEINE - PFERDE - SCHAFE UND GEFLÜGEL.

Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungs­gesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anord­nungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr be­schränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Aus­kunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig er­teilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrig­keit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der

«TSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 1-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00- 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, erstag 8.00-12.00 Uhr.

ISPRECHANSCHLÖSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels W044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur 1 D 8 , Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.