Montabaur - 11
statt, wozu alle Grundstückseigentümer, die am Verfahren beteiligt sind, hiermit eingeladen werden.
Limburg, den 28.10.1974
Hessisches Amt für Landeskultur Limburg - Am Renngraben 7 (Siegel)
Altpapiersammlung in den Ortsgemeinden Görgeshausen - Nentershausen und Niedererbach
Am Samstag, dem 23. November 1974 findet in o.a. Ortsgemeinden die nächste Altpapiersammlung statt.
GIROD
Freiw. Feuerwehr Girod
Am Buß- und Bettag dem 20. November 1974 vormittags um 10 Uhr findet wie in den vergangenen Jahren unsere Jahresabschlußübung statt. Treffpunkt am Gerätehaus. Alle aktiven aber auch die älteren Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Anschließend an diese Übung veranstalten wir ein Spießbratenessen mit Umtrunk.
Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frl. Marg. Noll, geb. am 17.11.1898, wohnhaft im Ortsteil Kleinholbach,
Frau Barbara Schöpping, geb. am 17.11.1900, Girod.
Die Gemeindeverwaltung wünscht weiterhin alles Gute, vor allem aber Gesundheit.
gez . Leber, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH Einladung zum Altentag!
Am Mittwoch, dem 20.11.1974 um 15 Uhr findet in der Gastwirtschaft Meudt, Inh. Frau Krekel, der diesjährige Altentag statt.
Alle über 70 Jahre alten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Auch in diesem Jahre sollen unsere Alten wieder ein paar gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen sowie bei gastlicher Bewirtung erleben und versuchen, die Sorgen des Alltags zu vergessen. Der MGV Cäcilia Großholbach sowie die Frauengemeinschaft werden zur Gestaltung des Nachmittags beitragen.
Für gehbehinderte und kränkliche Personen ist eigens eine Fahrgelegenheit eingerichtet worden. Entsprechende Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 19. November an Ortsbürgermeister Herz.
Bringen Sie bitte ein aufgeschlossenes Herz und gute Laune mit. gez. Metternich, Ortsbürgermeister
Feuerwehrübung in Großholbach
Am Mittwoch, dem 20.11.1974 findet am Vormittag die Jahreshaupteinsatzübung der Freiw. Feuerwehr Großholbach statt.
Wir gratulieren!
Frau Katharina Schlemmer zum 73. Geburtstag am 18.11.1974. gez. Metternich, Ortsbürgermeister
görgeshausen
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
|der Ortsgemeinde Görgeshausen am 5. November 1974 [Der Gemeinderat lehnte den Erlaß einer Satzung zur Änderung per Satzung über die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren pnd Kanalbaubeiträgen ab . Wegen des bevorstehenden Aufga- Ibenüberganges auf die Verbandsgemeinde wurde eine Erhöhung Idieser Beiträge abgelehnt.
|Es wurde einem Antrag auf Zuschuß zum Schullandheimaufent
halt von 8 Schulkindern im Rechnungsjahr 1975 in Höhe von 680 DM stattgegeben.
Der Gemeinderat beschloß, die Erstellung der Omnibushaltestellen zurückzustellen, bis die Bürgersteige fertiggestellt sind.
Die Brunnenanlage soll im Frühjahr 1975 erstellt werden.
Die Arbeiten zur Pflege der Friedhofsanlagen und der Leichenhalle wurden vergeben und die Entschädigung festgesetzt.
Der Gemeinderat beschloß über die Übernahme der Fahrt- und Benutzungskosten für den Sportunterricht in der Turnhalle Nentershausen.
Der Kostenübemahme wurde unter dem Vorbehalt zugestimmt, daß auch die Ortsgemeinde Niedererbach ihre Zustimmung erteilt. Die Genehmigung der Kostenübemahme gilt nur für das Winterhalbjahr 1974/75.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloß der Gemeinderat über die Änderung von Darlehenskonditionen für im Rechnungsjahr 1973 aufgenommene Darlehen und den Abschluß eines Vertrages.
Lohnsteuerkarten 1975
Ende Oktober bzw. Anfang November 1974 wurden den Arbeitnehmern der Verbandsgemeinde Montabaur die Lohnsteuerkarten für 1975 zugestellt.
Die Lohnsteuerkarten sind durch den Computer erstellt und werden nicht mehr geprüft. Fehlerhafte Eintragungen werden nur von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur berichtigt und können über die Ortsgemeindeverwaltung weitergeleitet werden. Sollte ein Arbeitnehmer noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, so kann er diese über die Ortsge- meinde beantragen.
Steuerkarten, die nicht benötigt werden, müssen zurückgegeben werden.
gez. Herz, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH Amtl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Hofacker - Mühlstück” der Ortsgemeinde Niedererbach gern. § 11 BBauG; hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG
Der Gemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung vom 20.9.1974 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan “Hofacker - Mühlstück” zu ändern.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die in dem rechtskräftigen Bebauungsplan “Hofacker - Mühlstück” in den Festsetzungen durch Text unter Ziffer 3 festgesetzte Mindestgröße der Baugrund stücke von 500 qm für den genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgehoben wird.
Gemäß § 2 Abs. 6 BBauG liegen die Änderungsunterlagen in der Zeit
vom 25. November 1974 bis 27. Dezember 1974 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie in der Wohnung des Ortsbürgermeisters in 5431 Niedererbach, Bahnhofstr. 21, innerhalb der ortsüblichen Dienststunden dienstags und donnerstags von 19 bis 20.30 Uhr öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Niedererbach, den 6. November 1974 gez. Zey, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN
Hinweis
Der heutigen Ausgabe - Nummer 46 - liegt für die Gemeinde

