Montabaur - 10
Gemeinderates vom 12.4.1974 folgende Satzung erlassen:
SIMMERN
Volkstrauertag - Totenehrung
Am Sonntag, dem 17. November 1974 begehen wir den Volkstrauertag zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet am Sonntag vormittag nach der Messe statt. Der Musikverein und der Männergesangverein nehmen an dieser Feier teil, gez. Schneider, Ortsbürgermeister
§ 1
Moi
Einweihung Kindergarten
Wie bereits im letzten Amtsblatt berichtet, findet am Freitag, dem 15.11.1974 - nachmittags 15 Uhr - die Einweihung des Kindergartens statt.
Zu dieser Feier sind alle Mitbürger recht herzlich eingeladen. Auch möchten wir nochmals auf den “Tag der offenen Tür” am Sonntag, dem 17.11.1974 - nachmittags ab 14 Uhr-hin- weisen.
Für die Kinder kommt am Sonntag dem 17.11.1974 nachmittags 15 Uhr die Kasperle-Bühne . Einlaß ab 14.30 Uhr im Saalbau Schneider.
Der § 3, Abs. 1 und 2 der vorgenannten Gebührensatzung wy, wie folgt geändert:
(1) Die laufenden Benutzungsgebühren werden nach den brauch an Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wa: serversorgungsanlage errechnet (Frischwassermaßstab). Sie tragen je cbm Wasser (Berechnungseinheit) 0,30 DM.
Für die nicht an die Kläranlage angeschlossenen Ortsteile DieJ und Kirchähr ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,10 DM.
(2) Der Mindestbetrag der laufenden Benutzungsgebühr beträj 20 DM.
Für die Ortsteile Dies und Kirchähr ermäßigt sich dieser Mind| betrag auf 10 DM.
§2
Diese Satzung tritt am 1.1.1974 in Kraft. Gackenbach, den 6. November 1974
(Siegel) gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Freiw. Feuerwehr
Auf die traditionelle Schnitzeljagd am Buß- und Bettag möchten wir nochmals hinweisen. Anmeldungen nimmt Herr Alfred Diefenbach, Haüptstr. 26, entgegen , und zwar bis zum 17.11.1974.
HORBACH SG Winden/Horbach
Am Buß- und Bettag, dem 20.11.1974 (Mittwoch) um 14 Uh| trifft die SG Horbach/Winden auf den Bezirksligisten Burg- schwalbach in der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde. Das Spiel findel
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EISBACHGEMEINDEN
Zu einer kulturellen Veranstaltung laden wir alle in die Gastwirtschaft Alfons Weidenfeller, Gackenbach, am Samstag, dem 16.11. dieses Jahres um 20 Uhr ein.
Es unterhält Sie der Musikverein “Heiligenroth” unter Leitung seines Dirigenten Alois Belesem.
Wir bitten um Ihren freundlichen Besuch.
Die Jahreshauptversammlung 1974/75 findet endgültig wie angekündigt am 20.11. d.J. (Buß- und Bettag) in der Gastwirtschaft Emil Merz, Hübingen, 20 Uhr statt.
Alle Mitglieder und Bürger sind herzlichst eingeladen. TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung und Totenehrung - Vorsitzender
2. Jahresbericht - Geschäftsführer
3. Kassenbericht - Kassierer
4. Prüfbericht der Kassenprüfer und Entlastung
5. Neuwahl des Vorstandes
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Gemütliches Beisammensein.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und hoffen, daß wir viele begrüßen können.
Wasserzweckverband Görgeshausen - Nentershausen Einladung
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am Frj tag, dem 22. November 1974 um 20 Uhr in Görgeshausen (fj haus) statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die 1. Nachtragshaus-J haltssatzung für das Rechnungsjahr 1974
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Aufnahme eines Darlehens
2. Grundstücksangelegenheiten
Mit freundlichem Gruß
gez. Herz, Verbandsvorsitzender
GACKENBACH
Amtl. Bekanntmachung - Satzung vom 6. November 1974
zur Änderung der Gebührensatzung vom 8.2.1969 zur Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach vom 14.1.1963 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage (2. Änderung).
Aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) und der §§ 1, 2, 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des
Amtliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Görgeshausen und Niedererbach
Az.: WF 358
Im Flurbereinigungsverfahren von Elz fand der Einleitungst| min und Wahl der Mitglieder des Vorstandes am 8.5.1964s wie durch eine weitere Ergänzungswahl am 7.11.1968 stall Der von der Teilnehmerversammlung in diesen Terminen gef wählte Vorstand ist durch Niederlegung des Amtes bzw. duj Krankheit nicht mehr funktionsfähig. Aus diesem Grunde ist eine Nachwahl für diese Mitglieder erforderlich.
Diese Wahl findet unter Bezugnahme auf § 21 des Flurbeiei| gungsgesetzes vom 14.7.1953 - BGBl. I S. 591 - am Montag, dem 2. Dezember 1974 vormittags 9.30 Uhr in Elz, im Gasthaus Nassauer Hof,
Inh. Fiegel,
Fra

