Montabaur - 5 -
Feuerwehr Montabaur, Telefon 5011/2041 Feuerwehr Nentershausen, Telefon 06485/261 und 849 Schutzpolizei-Inspektion Montabaur, Bahnhofstr. 32,
Telefon 02602/5011/12/13
Mord-Gend. Kommando Montabaur, Telefon 02602/3050/3061 Deutsches Rotes Kreuz und Krankentransport, Telefon 3777
Bereitschaftsdienst der Gemeindekrankenschwestern
Verbandsgemeinde Montabaur und Wallmerod 16./17.11.1974
Schwester Hildegard, Heiligenroth, Tel. 02602/5477 Schwester Beate, Hundsangen, Tel. 06435/658
Aus den Gemeinden
,L
MONTABAUR
LhiI
des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16.10.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Montabaur, den 11. November 1974 Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil- Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER STADT MONTABAUR
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung
Oderstraße Parz. 377/1 Elbestraße Parz. 348 Warthestraße Parz. 317/1
Neißestraße Teil I, Parz. 371
Neißestraße Teil II, Parz. 310/1
verlaufend von bis
Klassifizie
rung
Tag der Verkehrsübergabe
Albertstr. bis Grenzweg
Fahrbahn
15.10.74
Albertstr. bis Neißestraße
Fahrbahn
15.10.74
Albertstr. bis Grenz weg
Fahrbahn
15.10.74
Oderstr. bis Warthestraße
Fahrbahn
15.10.74
Warthestr. bis Moselstraße
Fahrbahn
15.10.74
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz , Regierungsstraße 7, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung
Bezeichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung
Oderstr, Parz.
Albertstr. bis Grenz-
Fahrbahn
377/1
weg
Elbestr., Parz. 348
Alberstr. bis Neißestr.
Fahrbahn
Warthestr., Parz. 317/1
Albertstr. bis Grenzweg
Fahrbahn
Neißestr., Teil I Parz. 371
Oderstr. bis Warthestr.
Fahrbahn
Neißestr., Teil II Parz. 310/1
Warthestr. bis Moselstr.
Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 15 10.1974.
Montabaur, den 11. November 1974 Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER STADT MONTABAUR
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der Ver- bis kehrsübergabe
Rödernweg, Teil I
Bornwiesenstr. bis Schubertstr., links- seits bzw. bis Brun- nenstr. rechtsseits
Fahrbahn, 1.10.74 Bürgersteig,
Straßenbe
leuchtung
Brunnenstraße Rödemweg bis Bachstraße
Fahrbahn, Bürgersteig, Stra- 1.10.74 ßenbeleuchtung
Weststraße Rödernweg bis Bach- Fahrbahn, Bürstraße gersteig, Stra- 1.10.74
ßenbeleuchtung

