Montabaur - 4
9.40 Uhr in Ruppach-Goldhausen
10.15 Uhr in Großholbach
10.40 Uhr in Girod-Kleinholbach 16.00 Uhr in Niedererbach
Freitag, den 8.11.1974 8.00 Uhr in Görgeshausen
8.30 Uhr in Nentershausen
9.30 Uhr in Nombom 10.00 Uhr in Heilberscheid
13.30 Uhr in Holler 14.00 Uhr in Untershausen
14.30 Uhr in Stahlhofen 15.00 Uhr in Daubach
15.30 Uhr in Horbach-Gackenbach
16.15 Uhr in Hübingen Montag, den 11.11.1974
12.00 Uhr in Simmem
14.00 Uhr in Eitelbom-Neuhäusel
15.00 Uhr in Kadenbach
Dienstag, den 12.11.1974 9.00 Uhr in Niederelbert
9.40 Uhr in Oberelbert
10.15 Uhr in Welschneudorf
DIE IMPFLOKALE VERBLEIBEN WIE IN DEN VORJAHREN.
Das Deutsche Rote Kreuz sammelt Altkleider!
Der Kreisverband Unterwesterwald des Deutschen Roten Kreuzes führt am Samstag, dem 26.10.1974 eine Altkleidersammlung durch, auf die schon heute empfehlend hingewiesen wird, damit die Haushaltungen die entsprechenden Vorbereitungen treffen können.
Altkleider sind keine Lumpen und eine Altkleidersammlung ist kein Geschäft, sondern eine Hilfsaktion.
Oberbekleidung und Wäsche - getragen oder noch tragbar - müssen vorrätig sein, wann immer die Nachricht einer Katastrophe überrascht Kleidung gehört zu den am dringendsten benötigten Gegenständen in Katastrophengebieten.
Freilich steht ein Teil dieser Vorräte auch den Bedürftigen im Kreis zur Verfügung.
Etwas anderes sind jene alten nicht mehr als tragbar zu bezeichnenden Altkleider.
Für das Deutsche Rote Kreuz sind sie trotzdem wertvoll.
Sie werden als Rohmaterial in den Reißwolf gesteckt und verstärken mit ihrem Erlös die Finanzierung für weitere notwendige Aufgaben des Roten Kreuzes.
Der Reinerlös dieser Altkleidersammlung wird für die Verbesserung des Unfallrettungsdienstes und den Ausbau der Rettungsleitstelle verwendet.
Jeder sechste Patient, der in einem Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes befördert wird, ist ein Unfallverletzter. Helfen Sie auch mit, bei der am 26. Oktober 1974 stattfindenden Altkleidersammlung, um weitere Verbesserungen im Unfallrettungsdienst zu ermöglichen.
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MONTABAUR
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Beilage von Salzungen
Der heutigen Ausgabe liegt die Hauptsatzung der Stadt Montabaur bei. Wir bitten um Beachtung.
Satzung der Stadt Montabaur vom 16.10.1974
Zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung zur Sat zung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anscl an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur i F. vom 19.1.1962, zuletzt geändert durch Satzung vom 21 i 1971.
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) der jetzt gültigen Fassung wird gemäß Beschluß des Stadtrati vom 29.8.1974 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 2 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührenordnung zur Satz über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß ai die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur vom! 1.1962, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.1971, J durch folgenden Wortlaut ersetzt: i
§ 2
Einmaliger Anschlußbeitrag
Für den Anschluß an die öffentliche Entwässerungsanlage ist ein einmaliger Anschlußbeitrag zu entrichten.
Für Grundstücke, die an die bestehende Kanalisation angeschlossen werden, sind je qm Grundstücksfläche 1,30 DM zj zahlen.
§ 2
Die übrigen Vorschriften der Beitrags- und Gebührenordnung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt M« tabaur vom 19.1.1962 werden nicht geändert.
Die Satzung tritt am 1.2.
§ 3
Die Satzung tritt am 1.2.1969 in Kraft.
543 Montabaur, den 16.10.1974 !
Stadt Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Genehmigt!
543 Montabaur, den 3.10.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. I, Az.: 029-020 (4.69)
(Siegel) In Vertretung: gez. Simon, Regierungsrat z.A,
Verlegung des Sitzungstermins für den Haupt- und Finanzausschuß der Verbandsgemeinde
Die Verwaltung gibt zur Kenntnis, daß der im Sitzungskalen der festgelegte Termin für die nächste Haupt- und Finanzaul schußsitzung am Donnerstag, dem 7. November auf den 12. November 1974 - 17 Uhr - verlegt werden muß.
Amtl. Bekanntmachung
Die nächste Altpapierabholung in der Stadt Montabaur undl den Stadtteilen I
Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wirzenborn erfolgt am I
Dienstag, dem 29. Oktober 1974 I
in der bisher üblichen Form. I
Es wird gebeten, das Altpapier nicht schon am Abend vor-1 her, sondern erst am Sammeltag ab 7 Uhr verpackt an der I Straße zur Abholung bereitzustellen. 1
Die Fahrzeuge sind wie folgt rot-weiß beschriftet. I
“Nord-Westdeutsche Papierrohstoff GmbH, Altpapier-Abholj dienst”. I
Montabaur, den 21. Oktober 1974 I
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I

