Montabaur - 12
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Ortsgemeinde Großholbach
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung: verlängerter Orgelsweg
verlaufend von Mittelstraße bis Komgasse bis:
Klassifizierung: Fahrbahn Tag der Verkehrsübergabe: 1.9.1974
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstraße 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werclen. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Großholbach vom 2.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Großholbach, den 14.10.1974 Ortsgemeinde Großholbach gez. Metternich, Ortsbürgermeister
Wir gratulieren!
Herrn Johann Hommrich zum 88. Geburtstag am 24.10.1974. gez. Metternich, Ortsbürgermeister
Hinweis!
Am Samstag, dem 19 10.1974 um 15 Uhr veranstaltet die Jugendfeuerwehr Großholbach eine Einsatzabschlußübung. Dies erfolgt aufgrund der Übernahme von 10 Jugendfeuerwehrmän- nem in die aktive Wehr. Die Bevölkerung wird hierzu recht herzlich eingeladen. Bei dieser Übung kommt auch das neuerworbene Schlauch- und Mannschaftsfahrzeug zum Einsatz, gez. Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Offenlage der genehmigten Änderung gern. § 12 BBauG
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 30.9.1974, Az.: 610-13 (23) nachstehende Genehmigung erteilt:
Die Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” wird hiermit
gemäß § 11 BBauG in Verbindung mit Artikel 1 der 2. Verordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur D w d fuhrung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 - GVBl. Nr 11 - genehmigt.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Landstraße I. Ordnung von Montabaur nach Diez bzw. durch Flur 3, Gewann 7 Im Osten: durch die Wohnstraße ‘B\ Die östliche Bebau I
ung der Wohnstraße ‘B’ ist als Baulückenschld ßung ohne Umlegung vorgesehen.
Im Süden: durch die Wohnstraße ‘C’ bzw. durch Flm jq j
und Teilgrundstücke der 3. bis 6. Gewann (siehe Planung).
Im Westen: durch Wohnstraße ‘E’, welche erst nach vollständigem späteren Ausbau der Straße lt. Planung bebaut werden soll.
Gemäß § 12 BBauG liegen die genehmigten Änderungsunterl] gen in der Zeit
vom 21. Oktober 1974 bis 31. Oktober 1974 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde Mond baur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7 in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters (Rathaus) in 6251 Görgeshausen während den ortsüblichen Dienststunden| dienstags und donnerstags von 18 bis 20 Uhr öffentlich aus, gez. Herz, Ortsbürgermeister
Altentag 1974 in Görgeshausen
Die Ortsgemeinde hatte eingeladen und viele ältere Mitbürger] kamen.
Am 6.10.1974 fand im Gasthaus Martin der diesjährige Alten] tag der Ortsgemeinde Görgeshausen statt. 60 ältere Mitbürger erlebten einige gemütliche Stunden bei Kaffee und Kuchen.li ihren Begrüßungsworten gedachten Ortsbürgermeister Herz j und Pfarrer Bellinger der im vergangenen Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder. Die Feier, die damit begann, bot den äl-| teren Bürgern ein abwechslungsreiches unterhaltsames Progi an deren Gestaltung u.a. die Schulkinder unter Leitung von Herrn Lehrer Pickart, der Frauenchor und der Männergesang] verein mitwirkten. Diesen und allen anderen Mitwirkenden ( auf diesem Wege ein herzliches “Danke” gesagt. Daß derNaq mittag Freude bereitet hat, brachte u.a. auch Herr JohannM] in seinen Dankesworten im Namen der Altbürger zum Ausdruck. Es bleibt zu wünschen, daß diese Veranstaltung, die c lebendiges Zeichen der Verbundenheit und der Gemeinschaflj der jüngeren und älteren Generation innerhalb unserer Ortsgemeinde darstellt, im Jahre 1975 wieder stattfinden wird.
Winter- und Weihnachtsbeihilfe
Es wird daran erinnert, daß die Anträge zur Winter- und Weit, nachtsbeihilfe bis zum 31.10.1974 bei der Verbandsgemeind Verwaltung eingereicht werden. Antragsformulare sind beim Ortsbürgermeister erhältlich.
HEILBERSCHEID/NENTERSHAUSEN Das Fußballfreundschaftsrückspiel
zwischen dem Stammtisch “Feuchte Brüder” Nentershausen! und der “Thekenmannschaft” Heilberscheid findet am Sams] tag, dem 19.10.1974 um 16 Uhr in Heilberscheid statt.
Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, fürdasRtj nungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der ^ meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVBl. S. 417) in Verbindung mit den §§

