Montabaur - 7
des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird aU f - DM festgesetzt.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: pje nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:
Zum Umlagebedarf mit 63.525,00 DM Montabaur, den 10. Oktober 1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: 029-702-900 Im Aufträge: gez. Wilhelmi (Siegel)
III.
veranschlagten Ausgaben belaufen sich auf 118.700 DM, so daß ein Erlös von 36.500 DM verbleibt.
Freiw. Feuerwehr Heiligenroth
Anläßlich der Brandschutzwoche 1974 findet am 19.10.1974 ab 13 Uhr ein “Tag der offenen Tür” im Gerätehaus statt.
Gegen 15 Uhr ist eine Alarmübung vorgesehen.
Um 20 Uhr startet im Saale Neuroth ein bunter Tanzabend mit Verleihung des silbernen Feuerwehrabzeichens an die Wehrmänner.
Rudi Hübinger, Wehrführer, Albert Hild, Oswald Hübinger, Helmut Jösch, Helmut Schmidt, Karl Sabel, Theo Neuroth, Erich Sabel, Gottfried Gläser, Otto Hild..
Die Freiw. Feuerwehr lädt die Dorfbewohner recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.10. bis 30.10.1974
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,
2. in der Gemeinde Boden montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
3. in der Gemeinde Heiligenroth montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters und
4. in der Gemeinde Ruppach-Goldhausen montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Heiligenroth, den 14. Oktober 1974 Abwasserverband Heiligenroth gez. Manns, Verbandsvorsitzender
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Heiligenroth am 10.10.1974 Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloß der Gemeinderat die zusätzliche Aufnahme des TO-Punktes “Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr”.
Der Gemeinderat hat den Kauf eines neuen Verstärkers und eines Mikrofones für die Lautsprecheranlage der Friedhofshalle beschlossen.
Der Gemeinderat erteilte dem Ortsbürgermeister vorbehaltlich des späteren Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Gemeindeprüfungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Entlastung.
Der Gemeinderat hat der vorgelegten Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ergänzungen zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Kostenbeteiligung für den Erweiterungsbau des Kindergartens der Kath. Pfarrgemeinde Ruppach unter der Bedingung zugestimmt, daß die Fahrtkosten für den Transport der Kinder entweder vom Land Rheinland-Pfalz getragen oder aufgeteilt werden.
Des weiteren muß gewährleistet sein, daß allen Kindern hinsichtlich der Aufnahme die gleichen Rechte eingeräumt werden. Der Gemeinderat stellte ausdrücklich fest, daß durch diesen Beschluß der Anspruch auf die Errichtung eines eigenen Kindergartens keineswegs aufgegeben wird. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, nach dem Freiwerden der jetzigen Schule, dieses Gebäude für einen Kindergarten zu nutzen.
Der Gemeinderat genehmigte den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1975 in der vorgelegten Form. Der Hauungsplan sieht einen Holzeinschlag von 2.055 fm vor. Im einzelnen sollen eingeschlagen werden:
Eiche 200 fm
Buche 140 fm
Fichte 1550 fm
Kiefer 165 fm
Hie Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzungen, Ersätze und j Jagdpachtanteil Wald werden auf 155.200 DM geschätzt. Die
Junge Union informiert:
Der Ortsverband der Jungen Union Heiligenroth beabsichtigt im Dezember 1974 einen Lehrgang “Erste Hilfe” durchzuführen. Interessenten (besonders Führerscheinbewerber) werden gebeten, sich beim Ortsvorsitzenden Erich Herbst anzumelden.
RUPPACH-GOLDHAUSEN Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 23. Oktober 1974 um 20 Uhr im Gasthof “Bergmannsklause” statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1975
2. Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Rechnungsjahr 1972
3. Aufstellung der Finanzplanung und des Investitionsprogrammes für die Rechnungsjahre 1975- 1978
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Darlehens
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Entscheidung über Stundungsanträge
gez. Luss, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Ruppach-Goldhausen
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde Straßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung: St. Barbara-Straße
verlaufend von Bodener Weg bis Bodener Weg (Ringstraße
bis: einschl. Fußweg)
Klassifizierung: Fahrbahn, Straßenbeleuchtung
Tag der Verkehrsübergabe: 1.8.1973
Bezeichnung: verlaufend von bis:
Klassifizierung:
Bodener Weg
Teüstück von Anwesen Kunath bis Anwesen Barbanus
Fahrbahn, Straßenbeleuchtung
Tag der Verkehrsübergabe: 1.8.1973
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -

