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Montabaur - 7

des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird aU f - DM festgesetzt.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: pje nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Zum Umlagebedarf mit 63.525,00 DM Montabaur, den 10. Oktober 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: 029-702-900 Im Aufträge: gez. Wilhelmi (Siegel)

III.

veranschlagten Ausgaben belaufen sich auf 118.700 DM, so daß ein Erlös von 36.500 DM verbleibt.

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Anläßlich der Brandschutzwoche 1974 findet am 19.10.1974 ab 13 Uhr einTag der offenen Tür im Gerätehaus statt.

Gegen 15 Uhr ist eine Alarmübung vorgesehen.

Um 20 Uhr startet im Saale Neuroth ein bunter Tanzabend mit Verleihung des silbernen Feuerwehrabzeichens an die Wehrmän­ner.

Rudi Hübinger, Wehrführer, Albert Hild, Oswald Hübinger, Hel­mut Jösch, Helmut Schmidt, Karl Sabel, Theo Neuroth, Erich Sabel, Gottfried Gläser, Otto Hild..

Die Freiw. Feuerwehr lädt die Dorfbewohner recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.10. bis 30.10.1974

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23,

2. in der Gemeinde Boden montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

3. in der Gemeinde Heiligenroth montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters und

4. in der Gemeinde Ruppach-Goldhausen montags bis freitags von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Heiligenroth, den 14. Oktober 1974 Abwasserverband Heiligenroth gez. Manns, Verbandsvorsitzender

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates

der Ortsgemeinde Heiligenroth am 10.10.1974 Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloß der Gemeinderat die zusätzliche Aufnahme des TO-PunktesBeschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr.

Der Gemeinderat hat den Kauf eines neuen Verstärkers und ei­nes Mikrofones für die Lautsprecheranlage der Friedhofshalle beschlossen.

Der Gemeinderat erteilte dem Ortsbürgermeister vorbehaltlich des späteren Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Gemeindeprüfungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Entla­stung.

Der Gemeinderat hat der vorgelegten Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Ergänzungen zugestimmt. Der Gemeinderat hat der Kostenbeteiligung für den Erweiterungs­bau des Kindergartens der Kath. Pfarrgemeinde Ruppach unter der Bedingung zugestimmt, daß die Fahrtkosten für den Trans­port der Kinder entweder vom Land Rheinland-Pfalz getragen oder aufgeteilt werden.

Des weiteren muß gewährleistet sein, daß allen Kindern hin­sichtlich der Aufnahme die gleichen Rechte eingeräumt werden. Der Gemeinderat stellte ausdrücklich fest, daß durch diesen Be­schluß der Anspruch auf die Errichtung eines eigenen Kinder­gartens keineswegs aufgegeben wird. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, nach dem Freiwerden der jetzigen Schule, die­ses Gebäude für einen Kindergarten zu nutzen.

Der Gemeinderat genehmigte den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1975 in der vorgelegten Form. Der Hauungsplan sieht einen Holzeinschlag von 2.055 fm vor. Im einzelnen sollen eingeschlagen werden:

Eiche 200 fm

Buche 140 fm

Fichte 1550 fm

Kiefer 165 fm

Hie Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzungen, Ersätze und j Jagdpachtanteil Wald werden auf 155.200 DM geschätzt. Die

Junge Union informiert:

Der Ortsverband der Jungen Union Heiligenroth beabsichtigt im Dezember 1974 einen LehrgangErste Hilfe durchzuführen. Interessenten (besonders Führerscheinbewerber) werden gebe­ten, sich beim Ortsvorsitzenden Erich Herbst anzumelden.

RUPPACH-GOLDHAUSEN Amtl. Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 23. Oktober 1974 um 20 Uhr im GasthofBergmannsklause statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kultur­plan für das Forstwirtschaftsjahr 1975

2. Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Rechnungsjahr 1972

3. Aufstellung der Finanzplanung und des Investitionsprogrammes für die Rechnungsjahre 1975- 1978

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Dar­lehens

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Entscheidung über Stundungsanträge

gez. Luss, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Gemeinde Rup­pach-Goldhausen

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeinde Straßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung: St. Barbara-Straße

verlaufend von Bodener Weg bis Bodener Weg (Ringstraße

bis: einschl. Fußweg)

Klassifizierung: Fahrbahn, Straßenbeleuchtung

Tag der Verkehrs­übergabe: 1.8.1973

Bezeichnung: verlaufend von bis:

Klassifizierung:

Bodener Weg

Teüstück von Anwesen Kunath bis Anwesen Barbanus

Fahrbahn, Straßenbeleuchtung

Tag der Verkehrs­übergabe: 1.8.1973

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffent­licher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -