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Montabaur 6 -

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(2) Futter- und Tränkebehälter sind sauber zu halten, sie müs­sen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, daß der Hund sich nicht verletzen kann. Fri­scher Trank muß dem Hund jederzeit in ausreichender Men­ge zur Verfügung stehen.

(3) Hunden, die angebunden oder in Räumlichkeiten nach § 6 gehalten werden, muß täglich mindestens 60 Minuten freier Auslauf gewährt werden.

6. Verbotsvorschriften §8

Es ist verboten,

1. a) Hunde mittels Würge-oder Stachelhalsband,

b) tragende Hündinnen vom letzten Drittel der Trächtig­keit ab,

c) säugende Hündinnen oder

d) kranke Hunde angebunden zu halten,

2. Hunde bei anhaltend nasser Witterung angebunden oder in offenen, nicht überdachten Zwingern zu halten.

7. Ordnungswidrigkeiten §9

Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 16 des Tier­schutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 einen Hund oh­ne Schutzraum hält,

2. einer Vorschrift des § 3 Abs. 1 od. 3Satz 1 über die Anbin­dung von Hunden zuwiderhandelt,

3. einer Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 oder 3, auch in Ver­bindung mit Abs. 7 Satz 2, über die Mindestgröße der Zwinger zuwiderhandelt

oder

4. einem Verbot des Anbindens von Hunden nach § 4 Abs. 5 oder § 5 Nr. 1 zuwiderhandelt.

Schlußvorschriften

§ 1 °

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsge­setzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt IS. 1) in Ver­bindung mit § 22 des Tierschutzgesetzes auch im Land Berlin. Bonn, den 6. Juni 1974

Der Bundesminister für Ernährung, Landw. und Forsten

J. Ertl

(Fortsetzung der Standesamtlichen Nachrichten von Seite 4) Weis, Josef, geb. 4.2.1912, Boden, Moschheimer Str. 1

EHESCHLIESSUNGEN:

Baumann, Christopf, Heiligenroth, Weserstr. 1 mit Baumann Anna Maria geb. Hanfland, Heiligenroth, Weserstr. 1 Bermel, Herbert Peter, Kettig, Bassenheimer Str. 42 mit Cäci- lie Lore geb. Fein, Eitelborn, Schulstr. 2

Bereitschaftsdienst der Gemeindekrankenschwestern

Verbandsgemeinde Montabaur und Wallmerod 12.10. und 13.10.

Schwester Bertrandia, Montabaur, Tel.02602 / 20 11 Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. 06435 / 82 63

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 12./13.10.1974

Dr. Perscheid, Montabaur, Dillstr. Tel. 02602 / 33 74

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435 / 288

Zahnärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 12./13.10.1974

Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57, Tel. 02602 / 38 37

ZA Clemens, Käfferbitz, Ransbach-Baumbach, Bahnhofstr. 28

Telefon 02623 / 23 28

Apothekendienst

Samstag, den 12.10.1974 bis Samstag, den 19.10.1974 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. Tel. 02602 / 42 9o mittwochs von 13-18 Uhr Amts- und Marien-Apotheke, Montabaur

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN Amtsapotheke Wallmerod jeden Sonntag von 10-12 Uhr 13.10.1974

Neue Apotheke, Westerburg, Tel. 02663 / 323

Krankenwagen

12.10. - 13.10.1974

Transportstelle Montabaur, Tel. 02602 / 37 77 Transportstelle Herschbach, Tel. 02626 / 51 66

Notfalldienst Augst

12./13.10.1974

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338

Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf

13.10.1974

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602 / 34 41

Notrufe

Überfall/Verkehrsunfall, Tel. 110

Feuerwehr Montabaur, Tel. 5011/2041

Feuerwehr Nentershausen, Tel.06485/261 und 849

Polizei, Tel. 5011/5012

Gend.Kommando Montabaur, Tel. 3050, 3061

Deutsches Rotes Kreuz und Krankentransport Tel. 37 77

Aus den Gemeinden

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MONTABAUR

Stückgutbahnhof Montabaur

Wie bereits an dieser Stelle berichtet wurde, ist die von der Dl sehen Bundesbahn geplante Auflösung des Stückgutbahnhofsl tabaur sowohl in den politischen Gremien der Verbandsgemei und der Stadt Montabaur als auch bei der Verbandsgemeindej waltung auf heftige Kritik gestoßen. Der Verbandsgemeinderl und Stadtrat haben sich mit Nachdruck gegen die geplante Zu Ordnung der Stückgutabfertigung zum Bahnhof Siershahn auf sprochen:

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in einer Eingabe an di« Bundesbahndirektion Frankfurt auf die gleichlautenden Be-1 Schlüsse des Verbandsgemeinderates und des Stadtrates hinga wiesen. Außerdem ist bezüglich des von der Bundesbahndirel tion angeführten geringen Stückgutaufkommens geltend geml worden, daß die Gemeinden Staudt, Bannberscheid, Moschlii Niederahr, Oberahr und Boden entgegen ihrem Willen demSJ gutbahnhof Siershahn zugeordnet wurden. Diese Gemeinden] zum Einzugsbereich der Stadt Montabaur gehören und keine] falls nach Siershahn orientiert seien, hätten relativ großes Stl gutaufkommen. Wenn diese Mengen wieder nach Montabaur! verlagert würden, könnte das geforderte MindestaufkomiWH| Montabaur erreicht werden.

Die Bundesbahndirektion Frankfurt hat auf diese Eingaben folgendes geantwortet;

Der Stückgutbahnhof Montabaur zählt aufgrund seines ged! Stückgutaufkommens zu den Stückgutbahnhöfen,die untere