Montabaur • 6 -
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(2) Futter- und Tränkebehälter sind sauber zu halten, sie müssen aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, daß der Hund sich nicht verletzen kann. Frischer Trank muß dem Hund jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
(3) Hunden, die angebunden oder in Räumlichkeiten nach § 6 gehalten werden, muß täglich mindestens 60 Minuten freier Auslauf gewährt werden.
6. Verbotsvorschriften §8
Es ist verboten,
1. a) Hunde mittels Würge-oder Stachelhalsband,
b) tragende Hündinnen vom letzten Drittel der Trächtigkeit ab,
c) säugende Hündinnen oder
d) kranke Hunde angebunden zu halten,
2. Hunde bei anhaltend nasser Witterung angebunden oder in offenen, nicht überdachten Zwingern zu halten.
7. Ordnungswidrigkeiten §9
Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 16 des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 Satz 1 einen Hund ohne Schutzraum hält,
2. einer Vorschrift des § 3 Abs. 1 od. 3Satz 1 über die Anbindung von Hunden zuwiderhandelt,
3. einer Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 oder 3, auch in Verbindung mit Abs. 7 Satz 2, über die Mindestgröße der Zwinger zuwiderhandelt
oder
4. einem Verbot des Anbindens von Hunden nach § 4 Abs. 5 oder § 5 Nr. 1 zuwiderhandelt.
Schlußvorschriften
§ 1 °
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt IS. 1) in Verbindung mit § 22 des Tierschutzgesetzes auch im Land Berlin. Bonn, den 6. Juni 1974
Der Bundesminister für Ernährung, Landw. und Forsten
J. Ertl
(Fortsetzung der Standesamtlichen Nachrichten von Seite 4) Weis, Josef, geb. 4.2.1912, Boden, Moschheimer Str. 1
EHESCHLIESSUNGEN:
Baumann, Christopf, Heiligenroth, Weserstr. 1 mit Baumann Anna Maria geb. Hanfland, Heiligenroth, Weserstr. 1 Bermel, Herbert Peter, Kettig, Bassenheimer Str. 42 mit Cäci- lie Lore geb. Fein, Eitelborn, Schulstr. 2
Bereitschaftsdienst der Gemeindekrankenschwestern
Verbandsgemeinde Montabaur und Wallmerod 12.10. und 13.10.
Schwester Bertrandia, Montabaur, Tel.02602 / 20 11 Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. 06435 / 82 63
Ärzte-Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 12./13.10.1974
Dr. Perscheid, Montabaur, Dillstr. Tel. 02602 / 33 74
WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435 / 288
Zahnärzte-Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 12./13.10.1974
Dr. Knips, Wirges, Bahnhofstr. 57, Tel. 02602 / 38 37
ZA Clemens, Käfferbitz, Ransbach-Baumbach, Bahnhofstr. 28
Telefon 02623 / 23 28
Apothekendienst
Samstag, den 12.10.1974 bis Samstag, den 19.10.1974 Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. Tel. 02602 / 42 9o mittwochs von 13-18 Uhr Amts- und Marien-Apotheke, Montabaur
WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN Amtsapotheke Wallmerod jeden Sonntag von 10-12 Uhr 13.10.1974
Neue Apotheke, Westerburg, Tel. 02663 / 323
Krankenwagen
12.10. - 13.10.1974
Transportstelle Montabaur, Tel. 02602 / 37 77 Transportstelle Herschbach, Tel. 02626 / 51 66
Notfalldienst Augst
12./13.10.1974
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 338
Notfalldienst Stahlhofen - Welschneudorf
13.10.1974
Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602 / 34 41
Notrufe
Überfall/Verkehrsunfall, Tel. 110
Feuerwehr Montabaur, Tel. 5011/2041
Feuerwehr Nentershausen, Tel.06485/261 und 849
Polizei, Tel. 5011/5012
Gend.Kommando Montabaur, Tel. 3050, 3061
Deutsches Rotes Kreuz und Krankentransport Tel. 37 77
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Stückgutbahnhof Montabaur
Wie bereits an dieser Stelle berichtet wurde, ist die von der Dl sehen Bundesbahn geplante Auflösung des Stückgutbahnhofsl tabaur sowohl in den politischen Gremien der Verbandsgemei und der Stadt Montabaur als auch bei der Verbandsgemeindej waltung auf heftige Kritik gestoßen. Der Verbandsgemeinderl und Stadtrat haben sich mit Nachdruck gegen die geplante Zu Ordnung der Stückgutabfertigung zum Bahnhof Siershahn auf sprochen:
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in einer Eingabe an di« Bundesbahndirektion Frankfurt auf die gleichlautenden Be-1 Schlüsse des Verbandsgemeinderates und des Stadtrates hinga wiesen. Außerdem ist bezüglich des von der Bundesbahndirel tion angeführten geringen Stückgutaufkommens geltend geml worden, daß die Gemeinden Staudt, Bannberscheid, Moschlii Niederahr, Oberahr und Boden entgegen ihrem Willen demSJ gutbahnhof Siershahn zugeordnet wurden. Diese Gemeinden] zum Einzugsbereich der Stadt Montabaur gehören und keine] falls nach Siershahn orientiert seien, hätten relativ großes Stl gutaufkommen. Wenn diese Mengen wieder nach Montabaur! verlagert würden, könnte das geforderte MindestaufkomiWH| Montabaur erreicht werden.
Die Bundesbahndirektion Frankfurt hat auf diese Eingaben folgendes geantwortet;
Der Stückgutbahnhof Montabaur zählt aufgrund seines ged! Stückgutaufkommens zu den Stückgutbahnhöfen,die untere

