Montabaur - 9
gr soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werdet*
11 Neubau von Straßen 70.000 DM
12 Erweiterung der Wasserversorgung 100.000 DM
H.
LjeHaushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
III.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
[pienach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der iFassungvom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das RJ 1974 [wird hiermit erteilt.
Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Lusgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt Lind, in Höhe von 170.000 DM.
Lje Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. § 91 GO. Montabaur, den 11.9.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-900(79)
(L.S.) Im Aufträge: gez. Unterschrift
IV.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 23.9. bis 2.10.1974
1, während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und
2. montags bis freitags täglich von 9 bis 12 Uhr im Rathaus Welschneudorf
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Welschneudorf, den 16.9.1974
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister (L.S.)
Wir gratulieren!
Frau Eva Geissler nachträglich recht herzlich zur Vollendung des 70. Lebensjahres am 14.9.1974.
Frau Rosa Billaudelle recht herzlich zur Vollendung des 73. Lebensjahres am 22.9.1974.
Frau Maria Wilhelmi recht herzlich zur Vollendung des 76. Lebensjahres am 24.9.1974.
gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Junge Union Welschneudorf
Für den Bereich der Gemeinden Welschneudorf, Oberelbert und Niederelbert gründete die Junge Union einen Ortsverband.
Bei der Gründungsversammlung referierte der Kreisvorsitzende der JU Rainer Nick über die Grundsätze und Grundwerte der Jungen Union und über die Aufgaben eines JU-Ortsverbandes. Hierbei legte er einen besonderen Akzent auf die Aktivität der JUim kommunalpolitischen Bereich. Die Gründung eines JU- lOrtsverbandes Welschneudorf, Oberelbert und Niederelbert fand bei allen anwesenden Mitgliedern der Jungen Union einheitliche Zustimmung
Zum Ortsverbandsvorsitzenden wurde Kurt Merz gewählt. Sein [Stellvertreter wurde Franz Billaudelle. Als Pressereferent wählten die Mitglieder Rainer Steudter, sowie als Beisitzer Hanneloire Billaudelle und Thomas Benzing.
|In der Diskussion über die Arbeit im Ortsverband machten die [^'Mitglieder des neu gegründeten Ortsverbandes auf das Kostenproblem der Wasserversorgung aufmerksam. Der anwesende JU-Gemeindeverbandsvorsitzende Erich Herbst forderte hie Verbandsgemeindeverwaltung auf, die Kosten für die Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde (die Zuständigkeit geht
ab 1.1.1975 an die Verbandsgemeinde über) so gering wie möglich zu halten.
Der Kreisvorsitzende der Jungen Union Rainer Nick unterstrich energisch, daß durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Wasserversorgung auf die Verbandsgemeinde kein aufgeblähter Verwaltungsapparat entstehen dürfte.
Der CDU-Ortsvorsitzende Hermann Zimmermann begrüßte die Gründung eines neuen JU-Ortsverbandes und forderte die jungen Mitglieder zu einer kritischen aber konstruktiven Mitarbeit auf.
Hinweis für Pferdefreunde
Wie in der “Rheinischen Bauernzeitung” vom 17.8.1974 bereits veröffentlicht wurde, soll hier an dieser Stelle noch einmal für alle Pferdefreunde darauf hingewiesen werden, daß in diesem Jahr auch in unserem Verbandsgemeindebereich eine Veranstaltung des “Pferdezuchtverbandes Rheinland/ Nassau’stattfindet.
Am Samstag, dem 28.9.1974 - 14 Uhr - werden in Welschneudorf auf dem “Rückerhof”
Stuten und Fohlen prämiert,
Stuten eingetragen und Fohlen bekommen das Brandzeichen.
Interessierten Pferdefreunden ist Gelegenheit gegeben zu schauen und zu lernen ohne zu zahlen!
&
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Holler
Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.1 2.1973 (GVB1. S. 41 7) in Verbindung mit den §§96 ff.der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 27.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 554.000 DM in der Ausgabe auf 554.000 DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 227.000 DM in der Ausgabe auf 227.000 DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

