Montabaur - 8
5. Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund Nachlassens der Quellschüttung ist ab sofort in der Ortsgemeinde Heilberscheid untersagt:
Das Waschen von Fahrzeugen aller Art sowie das Besprengen von Hausgärten und Hofflächen. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Satzung geahndet. 543 Montabaur, den 17.9.1974
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Wasserwerk
NENTERSHAUSEN Schirmbildaktion des Gesundheitsamtes
Wir weisen Schüler und Bevölkerung darauf hin, daß im Rahmen der vom Gesundheitsamt Montabaur durchgeführten Schirmbildaktion ein Röntgenwagen der Landesbildstelle am Dienstag, dem 8. Oktober 1974 von 15 bis 17 Uhr (Bevölkerung)
Mittwoch, dem 9. Oktober 1974 von 8 bis 9 Uhr (Schüler)
an der Volksschule zur freiwilligen und kostenlosen Röntgenuntersuchung zur Verfügung steht.
gez. Perne, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH Rüstiger Rentner gesucht!
Die Ortsgemeinde Niedererbach sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt
“Rüstigen Rentner”
für anfallende Gemeindearbeiten (Grabaushub etc.).
Interessenten möchten sich bitte mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung setzen.
gez . Zey, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
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NIEDERELBERT
Schirmbildaktion des Gesundheitsamtes
Wir weisen Schüler und Bevölkerung darauf hin, daß im Rahmen der vom Gesundheitsamt Montabaur durchgeführten Schirmbildaktion ein Röntgenwagen der Landesbildstelle am Donnerstag, dem 3. Oktober 1974 von 12 bis 13 Uhr (Schüler) und von 14.30 bis 15.30 Uhr (Bevölkerung)
an der Volksschule zur freiwilligen und kostenlosen Röntgenuntersuchung zur Verfügung steht.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT
Amtliche Bekanntmachung • Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, dem 27. September 1974 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 1975
2. Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Rechnungsjahr 1972
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderungssatzung zur Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren
4. Beratung und Beschlußfassung über die Einführung einer Satzung über die Benutzungsgebühren für die Friedhofshalle
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1 Beratung und Beschlußfassung über Anträge von ]
2. Verschiedenes
gez. Weyand, Ortsbürgermeister
Schirmbildaktion des Gesundheitsamtes
Wir weisen Schüler und Bevölkerung darauf hin, daß i m p-, men der vom Gesundheitsamt Montabaur durchgeführteil Schirmbildaktion ein Röntgenwagen der Landesbildstellff Mittwoch, dem 2. Oktober 1974 von 12 bis 13 Uhr in der Schule Oberelbert zur freiwilligen und kostenlose!! genuntersuchung zur Verfügung steht.
gez. Weyand, Ortsbürgermeister
WELSCHNEUDORF Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf',!, bandsgemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Reif jahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung di meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 9{ _ der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1 . S. 145) wird nach dem Beschlu*' Ortsgemeinderates vom 5.8.1974 für das Rechnungsjahr! folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird i ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 646.000 DM in der Ausgabe auf 646.000 DM
außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 612.000 DM in der Ausgabe auf 612.000 DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, di jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie| festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) - Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H.
b) Gewerbemindeststeuer 12 DM jährlich
3. Hundesteuer, jährlich
| Wirf
& Frau
1. Hund 36 DM, 2. Hund 54 DM, jeder weitere
Hund 71
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite,die im laufenden R jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde Anspruch genommen werden dürfen, wird auf -- DM fes
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung völ ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sil auf 170.000 DM festgesetzt.

