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jontabaur - 5

Als Standort für den neu zu errichtenden Kindergarten ist das Gelände westlich der Ev. Lutherkirche an der Elgendorfer Straße vorzusehen.

Die Bereitstellung der erforderlichen Grundstücksfläche- ist unverzüglich von der Verwaltung zu veranlassen.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Verhandlungen ist anzustreben, die Betriebsträgerschaft für diesen Kin­dergarten der Kath. Kirchengemeinde Montabaur zu übertragen, die nach Möglichkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Ev . Kirchengemeinde Monta­baur diesen Kindergarten als ökumenische Einrichtung ! führen soll.

garten des Stadtteiles Horressen ist nach diesem neuesten Zah­lenmaterial bereits im Jahre 1975 sowohl nach den Richtzahlen des Kindergartengesetzes als auch nach den Geburtenzahlen eine Gruppe unterbelegt. Dieses zusätzliche Platzangebot ist in der Planung insoweit berücksichtigt worden, als hier einem Argument des Kindergartenausschusses der Kath. Pfarrgemein- de Eigendorf entgegengekommen wird.

Es bietet sich nämlich hier die Möglichkeit, die Kinder in einem Kindergarten zusammenzuziehen, die auch später gemeinsam die Grundschule besuchen werden.

Natürlich steht es allen Eltern frei, ihre Kinder auch an einem der Kindergärten in der Innenstadt anzumelden, vor allem für die geplanten Ganztagsgruppen.

Wegen der Entfernung des vorgesehenen Kindergarten­standortes zu den einzelnen Stadtteilen ist der Trans- | port der Kindergartenkinder auf Kosten der Stadt durch­zuführen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Maßnahme ist nach Möglichkeit der Neubau in Fertigbauweise zu Festprei­sen durchzuführen.

us der Hochrechnung der Bedarfsermittlung für Kindergarten­ätze im Stadtgebiet, die wir im Anschluß an diesen Bericht röffentlichen, läßt sich deutlich ablesen, daß der größte fcdarf an Kindergartenplätzen in der Innenstadt, in Eschelbach jidinden Stadtteilen des Gelbachtales besteht. Der Kinder­

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Stadtrat in seinen Überlegungen davon ausgeht, über die Forderung des Kinder­gartengesetzes hinaus, Plätze für alle 5-jährigen, 75 % der 4-jährigen und 50 % der 3-jährigen zur Verfügung zu stellen, den wirklichen Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet für die Zukunft zu befriedigen

Hochrechnung der Bedarfsermittlung für Kindergartenplätze im Stadtgebiet unter Zugrundelegung der Richtzahlen nach dem Kindergartengesetz und einer geschätzten Zahl der Kann- Kinder

- siehe untenstehende Tabelle -

3-jährige

4-jährige

5-jährige

Richt­

Kann-

1 2 3

4

5

zahl

kinder

Gesamt- tatsüch- Fehlbe­

Gesamt -

Fe hl be­

Geb.

Richt­

Geb. Richt-

Geb. Richt-

ge­

richtzahl lieh vor- darf an

gebu r-

darf an

Zahl

zahl

Zahl zahl

Zahl zahl

schätzt

einschl. handene Kinder-

tenzahl

Kinder­

50%

75%

100%

Kann- Kinder- garten-

einschl.

garten­

Kinder garten- plät/.en

Kann-

plätzen

platze bezo­

Kinder

bezogen

gen a.d.

auf die

Richt­

Geburten­

zahl n.

zahl

d.Kindergartengesetz

97 4

nenstadt

tchelbach

Elbachtal

prtessen

gendorf

125

12

5

19

19

63

6

3

10

10

111

6

6

16

17

84

5

5

12

13

118

17

4

32

15

118

17

4

32

15

265

28

12

54

38

50

3

1

5

5

)

) 359 )

59

43

200

75

25

- 159

+ 16

- 18

458

72

56

- 258

+ 3

- 31

[97 5

[nenstadt

122

61

125

94

111

111

266

50

)

[chelbach

10

5

12

9

6

6

20

3

) 352

200

- 152

455

- 255

[ibachtal

4

2

5

4

6

6

12

1

)

kessen

15

8

19

15

16

16

39

5

44

75

+ 31

55

+ 20

Bendorf

17

9

19

15

17

17

41

5

46

25

-21

58

-33

1)76

(nenstadt

91

46 .

122

92

125

125

263

50

)

[chelbach

3

2

10

8

12

12

22

3

) 351

200

- 151

433

- 233

[ibachtal

7

4

4

3

5

5

12

1

)

[fressen

13

7

15

12

19

19

38

5

43

75

+ 32

52

+ 23

feendorf

14

7

17

13

19

19

39

5

44

25

- 19

55

-30

[77

penstadt

80

40

91

69

122

122

231

50

)

[chelbach

5

3

3

3

10

10

16

3

) 312

200

- 1 12

378

- 178

[ibachtal

2

1

7

6

4

4

11

1

)

[nessen

9

5

13

10

15

15

30

5

35

75

+ 40

42

+ 33

Bendorf

12

6

14

11

17

17

34

5

39

25

- 14

48

- 23