jontabaur - 5
Als Standort für den neu zu errichtenden Kindergarten ist das Gelände westlich der Ev. Lutherkirche an der Elgendorfer Straße vorzusehen.
Die Bereitstellung der erforderlichen Grundstücksfläche- ist unverzüglich von der Verwaltung zu veranlassen.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Verhandlungen ist anzustreben, die Betriebsträgerschaft für diesen Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde Montabaur zu übertragen, die nach Möglichkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Ev . Kirchengemeinde Montabaur diesen Kindergarten als ökumenische Einrichtung ! führen soll.
garten des Stadtteiles Horressen ist nach diesem neuesten Zahlenmaterial bereits im Jahre 1975 sowohl nach den Richtzahlen des Kindergartengesetzes als auch nach den Geburtenzahlen eine Gruppe unterbelegt. Dieses zusätzliche Platzangebot ist in der Planung insoweit berücksichtigt worden, als hier einem Argument des Kindergartenausschusses der Kath. Pfarrgemein- de Eigendorf entgegengekommen wird.
Es bietet sich nämlich hier die Möglichkeit, die Kinder in einem Kindergarten zusammenzuziehen, die auch später gemeinsam die Grundschule besuchen werden.
Natürlich steht es allen Eltern frei, ihre Kinder auch an einem der Kindergärten in der Innenstadt anzumelden, vor allem für die geplanten Ganztagsgruppen.
Wegen der Entfernung des vorgesehenen Kindergartenstandortes zu den einzelnen Stadtteilen ist der Trans- | port der Kindergartenkinder auf Kosten der Stadt durchzuführen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Maßnahme ist nach Möglichkeit der Neubau in Fertigbauweise zu Festpreisen durchzuführen.
us der Hochrechnung der Bedarfsermittlung für Kindergartenätze im Stadtgebiet, die wir im Anschluß an diesen Bericht röffentlichen, läßt sich deutlich ablesen, daß der größte fcdarf an Kindergartenplätzen in der Innenstadt, in Eschelbach jidinden Stadtteilen des Gelbachtales besteht. Der Kinder
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Stadtrat in seinen Überlegungen davon ausgeht, über die Forderung des Kindergartengesetzes hinaus, Plätze für alle 5-jährigen, 75 % der 4-jährigen und 50 % der 3-jährigen zur Verfügung zu stellen, den wirklichen Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet für die Zukunft zu befriedigen
Hochrechnung der Bedarfsermittlung für Kindergartenplätze im Stadtgebiet unter Zugrundelegung der Richtzahlen nach dem Kindergartengesetz und einer geschätzten Zahl der Kann- Kinder
- siehe untenstehende Tabelle -
3-jährige
4-jährige
5-jährige
Richt
Kann-
1 2 3
4
5
—
—
—
—
zahl
kinder
Gesamt- tatsüch- Fehlbe
Gesamt -
Fe hl be
Geb.
Richt
Geb. Richt-
Geb. Richt-
ge
richtzahl lieh vor- darf an
gebu r-
darf an
Zahl
zahl
Zahl zahl
Zahl zahl
schätzt
einschl. handene Kinder-
tenzahl
Kinder
50%
75%
100%
Kann- Kinder- garten-
einschl.
garten
Kinder garten- plät/.en
Kann-
plätzen
platze bezo
Kinder
bezogen
gen a.d.
auf die
Richt
Geburten
zahl n.
zahl
d.Kindergartengesetz
97 4
nenstadt
tchelbach
Elbachtal
prtessen
gendorf
125
12
5
19
19
63
6
3
10
10
111
6
6
16
17
84
5
5
12
13
118
17
4
32
15
118
17
4
32
15
265
28
12
54
38
50
3
1
5
5
)
) 359 )
59
43
200
75
25
- 159
+ 16
- 18
458
72
56
- 258
+ 3
- 31
[97 5
[nenstadt
122
61
125
94
111
111
266
50
)
[chelbach
10
5
12
9
6
6
20
3
) 352
200
- 152
455
- 255
[ibachtal
4
2
5
4
6
6
12
1
)
kessen
15
8
19
15
16
16
39
5
44
75
+ 31
55
+ 20
Bendorf
17
9
19
15
17
17
41
5
46
25
-21
58
-33
1)76
(nenstadt
91
46 .
122
92
125
125
263
50
)
[chelbach
3
2
10
8
12
12
22
3
) 351
200
- 151
433
- 233
[ibachtal
7
4
4
3
5
5
12
1
)
[fressen
13
7
15
12
19
19
38
5
43
75
+ 32
52
+ 23
feendorf
14
7
17
13
19
19
39
5
44
25
- 19
55
-30
[77
penstadt
80
40
91
69
122
122
231
50
)
[chelbach
5
3
3
3
10
10
16
3
) 312
200
- 1 12
378
- 178
[ibachtal
2
1
7
6
4
4
11
1
)
[nessen
9
5
13
10
15
15
30
5
35
75
+ 40
42
+ 33
Bendorf
12
6
14
11
17
17
34
5
39
25
- 14
48
- 23

