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Montabaur - 8

Sonntag, den 1. September 1974

14.30 Uhr Beginn der Einweihungsfeierlichkeiten mit ökumenischer Einsegnung

16.00 Uhr Eisbachtaler SF-Spvgg Fürth (2. Bund.Liga Süd) anschließend Tanz im Festzelt

Es wirken mit:

Ballett-Gruppe Rot-Weiß Höhr-Grenzhausen Feuerwehrkapelle Meudt

Chorgemeinschaften: Görgeshausen-Nentershausen

Heilberseheid-Nomborn

Fanfarenzug Salz Spielmannszug Nentershausen

gez. Perne, Ortsbürgermeister

Defekte Straßenleuchten

Wird festgestellt, daß eine Straßenleuchte defekt ist, kann ein Straßenanlieger dies sofort mittels einer Postkarte oder telefo­nisch an die KEVAG - Abt. Straßenleuchten - 543 Montabaur, melden.

Einhaltung von Dienststunden

Allmählich wird es zur Gewohnheit, daß ich mehr in der Woh­nung aufgesucht werde als in den festgesetzten Dienststunden im Rathaus. Ich möchte daher alle Mitbürgerinnen und Mitbür­ger bitten, von Hausbesuchen abzusehen, da auch ein Bürger­meister einen Anspruch auf die ihm ohnehin kaum noch ver­bleibenden Feierabendstunden hat.

Dienststunden sind dienstags von 19 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 10.30 Uhr.

Eltern sind haftbar

Für Schäden, die durch Kinder oder Jugendliche an Gemeinde­eigentum entstehen sind bekanntlich die Eltern haftbar. Es ist daher verboten im Turnhallengarten, auf dem Rasenplatz (Sportstadion) und an der Anlage am Jugendheim Ball-Fußball zu spielen. Es ist nicht zu verantworten, wenn durch Kinder oder Jugendliche Gemeindeeigentum zerstört oder willkürlich beschädigt wird. Der Hausmeister in der Turnhalle und sonstige Aufsichtspersonen sind angewiesen, der Gemeindeverwaltung bei Verstoß die Namen der Übeltäter bzw. deren Eltern mitzuteilen, damit Anzeige erstattet wird.

Ich möchte die Eltern eindringlich bitten, ihre Kinder entsprechend zu unterrichten, damit sie selbst vor Schaden bewahrt bleiben, gez. Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH Amtl. Bekanntmachung

TERMINVERSCHIEBUNG DER GEMEINDERATSSITZUNG VOM 30.8. auf 6.9.1974

Wegen dienstlicher Abwesenheit von Ortsbürgermeister Zey muß die für Freitag, den 30.8.1974 vorgesehene Sitzung um eine Wo­che verschoben werden.

Die Sitzung findet am

Freitag, dem 6.9.1974 um 20 Uhr im Sitzungssaal statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung:

1. Verlesung des letzten Protokolls

2. Aussprache über die Neubaustrecke Köln - Groß Gerau der Deitschen Bundesbahn

3. Beratung und Beschlußfassung der Geschäftsordnung für Y den Gemeinderat

4. Festlegung und Gestaltung des diesjährigen Altentages .Y

5. Verschiedenes

(

II. Nichtöffentliche Sitzung: ]

1. Bauanfrage

2 . Antrag auf Anschluß an die Gemeindewasserversorgu ngs

anlage

3. Grundstücksangelegenheiten

gez. Zey, Ortsbürgermeistcr

N0MB0RN

Bekanntmachung

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLAN] Baumort und Waldstraße der Ortsgemeinde Nomborn ge, § 13 BBauG

hier: Offenlage gemäß § 12 BBauG Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung vo 30.4.1974 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Baumort und Waldstraße gemäß § 13 BBauG beschlösse. Die Änderung hat zum Inhalt: daß die Baulinie an der Südseite des Grundstückes 198, Flur 1, in eine Baugrenze umgewandelt wird. Gemäß § 12 BBauG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 5 d, Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nomborn vom 16.7.1974 die Änderungsunterlagen in der Zeit vom

2. September 1974 bis 11. September 1974 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Mo baur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 während den Dien stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters 5431 Nomborn, während den ortsüblichen Dienststunden dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr öffentlich Ortseifen, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

DER HAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGF.MEINDEf BORN, VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR, KREIS | WESTERWALD, FÜR DAS RECHNUNGSJAHR 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der^ meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung» 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96fj der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fas 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Orj gemeinderates vom 26.6.1974 für das Rechnungsjahr I gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 265.610 DM in der Ausgabe auf 265.610 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 11.800 DM in der Ausgabe auf 11:800 DM festgesetzt.

§2. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern,#!

jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wieMJ

festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Gewerbemindeststeuer

Hebesatz 320 v.H. jährlich 12 DM