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NENTERSHAUSEN Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Her Ortsgemeinde Nentershausen, Verbandsgemeinde Montabaur, |[ re j S Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

Lfgrund des § II des Landesgesetzes zur Einführung der Ge- Ineindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom |j4 12.1973 (CiVBl. S. 4 17) in Verbindung mit den §§ 96 ff ler Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom »SD |%4 (CiVBl. S. 145) wird nach dem Beschluß desürts- Teineinderules vom 27.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 fol- [emlc llaustiallssalzung erlassen:

§ 1

ner Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im Ordentlichen Haushaltsplan Inder Hinnahme auf 1.199.130 DM Inder Ausgabe auf 1.199.130 DM

lufSerordentlichen Haushaltsplan nder Hinnahme auf 565.050 DM n der Ausgabe auf 565.050 DM lestgesetz t.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für |edcs Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

.Grundsteuer

) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

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. Gewerbesteuer ) nach Gewerbeertrag und -kapital

|b) nach der Lohnsumme Gewerbemindeststeuer

Hebesatz 300 v.H. Hebesatz 300 v.H.

p. Hundesteuer, jährlich

[I. Hund 18 DM, 2. Hund 27 DM, jeder weitere Hund 36 DM.

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per Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM [festgesetzt.

§4

Per Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga joen des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wir luf 138.100 DM festgesetzt.

prsoll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwende Werden:

l Turnhallenumbau 1 03. 1 00 DM

Sportplatzbau (II. Bauabschn.) 35.000 DM

§5

ie Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der GO für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das RJ 1974 wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen) Gewerbesteuer nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.

II. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ao. Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 138.100 DM.

Die Genehmigung zu II gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. § 91 GO, soweit die Darlehensaufnahme nicht nach § 65 der DVO zu § 91 genehmigungsfrei ist.

Gleichzeitig wird gern. § 5 der Landesverordnung über die Real­steuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVBI. S. 43) die Zu­stimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer von 300 v.H. für das RJ 1974 erteilt.

Montabaur, den 30. Juli 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) i.A. gez. Wilhelmi

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.9. bis 11.9.1974

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und

2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Woh­nung des Ortsbürgermeisters und während der allgemeinen Dienststunden im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nentershausen, den 26.8.1974

Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (L.S.) gez. Perne, Ortsbürgermeister

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Ortsgemeinde Nentershau­sen erfolgt am Montag, dem 2. September 1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

Stadion-Einweihung

Am Samstag/Sonntag, dem 31.8. und 1.9.1974 findet die Ein­weihung des FußballstadionsEisbachtal statt. Veranstalter ist der Verein. Zahlreiche Ehrengäste und Festbesucher werden in unserer Gemeinde zu Gast sein. Wir wollen alle dazu beitra­gen, daß sie sich bei uns wohlfühlen. Hierzu gehört u.a. ein sau­beres, festlich geschmücktes Dorf und ein freundliches Entge­genkommen allen Festbesuchern gegenüber.

Die Anlieger der Koblenzer Straße - Eppenroder Straße und des Oberdorfes werden gebeten, ihre Häuser zu beflaggen.

Dem Festverein wünsche ich ein gutes Gelingen des Festes und uns allen einige frohe Stunden mit unseren Festgästen.

PROGRAMMABLAUF:

Samstag, den 31.8.1974

ab 14.00 Uhr ab 17.00 Uhr ab 20.00 Uhr

Jugendspiele Alte-Herren-Pokalturnier Kommers im Festzelt am Stadion

anschließend Tanz