Ltabaur 7 §3
l lt hstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech- l • hr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemein- C^sein Anspruch genommen werden dürfen, wird auf —
festgesetzt. § 4
Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von hpn des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt ufird auf 20.000 DM festgesetzt
' 0 II nach dem Haushaltsplan für foiaende Zwecke verwen- Iwerden:
Lterung der Kanalisation 20.000 DM.
II.
^Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
hehmlgung der Haushaltssatzung:
/ nach § 99 der Gemeindeordnunq für Rheinland-Pfalz in [Fassung vom 25.9.1964 (GVBI. S. 145) erforderliche Ge- Imigung zu folqenden Teilen der Haushaltssatzung für das Lungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:
[den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von aaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt .1 Höhe von 20.000 DM.
[Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur litswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. §
lo.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1a Az.: 029-900 (24)
ltabaur, den 30.7.1974
(L.S.) Im Aufträge: gez. Wilhelmi
IV.
Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 19.8. bis 28.8.1974 ährend der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge- eindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, ind
iontags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Woh- iung des Ortsbürgermeisters tu jedermanns Einsicht öffentlich aus. roßholbach, den
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach gez. Metternich, Ortsbürgermeister
(L.S.)
ÖRGESHAUSEN
Hinweis
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Müllkip- e der Ortsgemeinde Görgeshausen für die Anfuhr von lauschutt und Erdaushub nur nach vorheriger Rückspra- [he mit der Ortsqemeindeverwaltung auf deren Anwei- ng hin geöffnet wird. Die Ablagerung von sonstigem üll ist streng verboten.
'es weiteren wird darauf hingewiesen, daß die Abfallgru- auf dem Friedhof nicht zur Ablagerung von Kränzen, lumentöpfen, Steinen, Holz usw. dient, sondern nur für bfälle, die vermodern.
gez. Herz, Ortsbürgermeister Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates [der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 9.8.1974
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde entgehend der Vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung raten und beschlossen.
'ie Bezuschussung von Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Wendfahrten und Studienfahrten wurde lt. Vorlage begossen. Hiernach wird pro Tag und Person ein Zuschuß in Höhe von 1,50 DM gezahlt.
3 ne Firma erhielt den Auftrag zur Einplanierung der Müll- fljppe
D|e Überlassung der alten Handspritze der Feuerwehr an ne Firma muß vor einer endgültigen Beschlußfassung Erträglich geregelt werden.
Gemeinderät stimmte einer Erhöhung der Unfallversicherung der Feuerwehrleute zu.
) ine Erhöhung der Kanalgebühren wurde abgelehnt.
Für den Bebauungsplan "Im Strichen" soll ein gesetzliches Umlegungsverfahren eingeleitet werden.
Der Gemeinderat beschloß weiterhin, dem Deutschen Jugendherbergswerk eine Spende zukommen zu lassen.
Im nichtöffentlichen Teil wurden ein Antrag auf Hundesteuerermäßigung sowie ein Antrag auf Zuteilung einer Doppelgrabstelle behandelt.
HEILBERSCHEID
Kirmes in Heilberscheid am 18.8.1974
Am Sonntag, dem 18. Auqust 1974 feiert unsere Gemeinde nach alter Tradition Kirmes.
Wie in den vergangenen Jahren, so haben auch in diesem Jahr die Kirmesgesellschaft und die hiesigen Gaststätten die Gestaltung der Festtage übernommen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich unsere Dorfbevölkerung bitten, einen besonderen Augenmerk auf die Reinigung der Ortsstraßen zu verwenden, damit unser Dorf in einen sauberen und festlichen Zustand versetzt wird.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sowie unseren Gästen wünsche ich frohe und gemütliche Stunden an den Kirmestagen.
gez. Bendel, Ortsbürgermeister
NOMBORN
Am Mittwoch, dem 21. August 1974
zwischen 17 und 18 Uhr ist im II. Programm des Südwestfunks die Sendung
“Nomborn • ein Dorf im Westerwald”
zu hören.
Herr Hans-Christian Kirsch, der mit mehrfachen Preisen ausgezeichnete Schriftsteller Frederik Hetmann, ist der Initiator der Sendung. Er dankt in einem Schreiben den Einwohnern der Ortsgemeinde Nomborn für die freundliche Unterstützung bei der Arbeit zur Vorbereitung der Sendung.
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT
Amtl. Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Niederelbert
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre Nr. 2 vom 19.4.1973.
Aufgrund der §§16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14. 12.1973 (GVBI. S. 419) hat der Rat der Gemeinde Niederelbert am 16.7.1974 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die am 19.4.1973 beschlossene Satzung über eine Veränderungssperre Nr. 2 wird zur weiteren Sicherung der Planung für den Bereich der Grundstücke Flur 11 , Flurstücke 263, 264, 265, 266, 270, 271, 272 und 318 gemäß § 17 (1) des Bu- n4esbauqesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 um ein Jahr verlängert.
§ 2 Die Veränderungssperre tritt vorzeitig außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der im § 1 genannten Satzungen ein Bebauungsplan rechtswirksam wird.
Niederelbert, den 31.7.1974
(Siegel) gez. Hübinger, Ortsbürgermeister Diese Satzung wird gemäß § 17 ( 1 ) des BBauG vom 23. 6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3(1) der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.1961 (GVBI. S. 151) genehmigt.
Montabaur, den 31.7.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Siegel) Im Aufträge: gez. Nüller

