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Lontabaur- 15 j) Grundsteuer

t für land- und forstwirtschaftliche 1 Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

|b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

|2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 320 v.H.

|b) Gewerbemindeststeuer jährlich 12 DM.

|3, Hundesteuer, jährlich

|1 Hund 20 DM, 2. Hund 30 DM, jeder weitere Hund 40 DM.

iFür die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1975 und 1976 Ihat der Gemeinderat folgende Personen vorgeschlagen: [Maurermeister Herbert Frink, Wiesenstr. 2 (Betriebswirt Waldemar Bendel, Hauptstr. 38.

Amtliche Bekanntmachung

|Fiir die Pflege und Reinigung der gemeindeeigenen Anlagen lund Plätze wird eine männliche Kraft gesucht. Die Entlohnung Ierfolgt nach Vereinbarung. Bewerber können während den hienststunden beim Ortsbürgermeister vorsprechen.

Gefunden

If.s wurde ein Hammer gefunden, der vom Eigentümer beim Orts- | bürgermeist er abgeholt werden kann, gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

I Amtliche Bekanntmachung - NIEDERELBERT

Amtl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemein- | de Niederelbert - Verbandsgemeinde Montabaur, Kreis Wester- | wald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25,9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des i Ortsgemeinderates vom 9.5.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

1 § 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im

I ordentlichen Haushaltsplan

inder Einnahme auf 1.823.000 DM

in der Ausgabe auf 1.823.000 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 1.150.000 DM in der Ausgabe auf 1.150.000 DM festgesetzt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für Jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und-kapital Hebesatz 300v.il.

b) Gewerbemindesteuer jährlich 12 DM

3. Hundesteuer, jährlich

1. Hund 18 DM, 2. Hund 27 DM, jeder weitere Hund 36 DM.

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgesetzt

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 500.000 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbaumaßnahmen 120.000 DM

2. Kanalisationsbaumaßnahmen 350.000 DM

3. Erweiterung der Wasserversorgung 30.000 DM

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

I.

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land - und forstwirtsch. Betr. (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

b) Gewerbemindeststeuer 12 DM jährlich

II.

Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 500.000 DM. Die Genehmigung zu II gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der einzelnen Darlehen gern. § 91 GO.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az. 029-500(52)

Montabaur, den 2. Juli 1974 Im Aufträge:

(L.S.) gez. Ruff

IV.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 12.8. bis 21.8.1974 1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemein­deverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und