Einzelbild herunterladen

Montabaur 2

Ooon säd e ebbes, haast et gleich:

Hai doch däi Maul, du Sembel!

Dau bess jo nemmi off der Hieh,

Dau heirs bäid ahl Gerembel.

Wu die Zaid hin, wu die Läid Des Naachds noch rohig schliefe Un durch die Kärschgass reeschds un links Die klare Flässjer liefe!

Wu Bierjer owens on de Nool Die Awedsschierze hinge On en der Kärschgass off un ab Met lange Peife ginge!

Jakob Hannappel, Montabaur

Wenn vom 3. bis 6. August die kath. Kirchengemeinde St. Pe­ter in Ketten ihr Kirchweihfest begeht, so gibt dies auch der weltlichen Gemeinde, unserer Stadt, Anlaß zum Feiern. Nach alter Tradition feiern wir in diesen Tagen unsere Kirmes. Wenn sich auch im Wandel der Zeiten nicht alle mit dem Kir­mesfest verbundenen Bräuche erhalten haben, so sollten wir doch die dargebotenen Möglichkeiten zur geselligen Begeg­nung mit unseren Mitbürgern nutzen. Die kath. Kirchenge­meinde hat in diesem Jahr doppelten Anlaß zur Freude, da das Geläut der 1000jährigen Pfarrkirche nach notwendig ge­wordenen Renovierungsarbeiten endlich wieder zu hören sein wird.

Allen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wünsche ich in den Ta­gen der "Montabäurer Kirmes Stunden der Freude und Ge­selligkeit. Den Gästen aus nah und fern rufe ich ein herzliches Willkommen zu und wünsche froht! und erholsame Stunden in Montabaur.

Mangels, Bürgermeister

Aushilfe für das Hallen- und Freibad der Stadt Mon­tabaur gesucht

Im Hallenbad der Stadt Montabaur wird für den Gardero­bendienst von Zeit zu Zeit eine Urlaubs- bzw. eine Kranken­haushilfe benötigt. Interessenten für diese Aushilfsstelle wol­len sich bitte mit der Verwaltung des Hallen- und Freibades - Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 9/10 - in Verbindung setzen. Die Entlohnung erfolgt nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter der Gemeinden (BMT-G.).

Für die Aushilfsstelle kommt auch ein rüstiger Rentner(in) in Frage. ^

Repräsentative Zwischenzählung der Schweine am 2. August 1974

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine repräsentative Zwischenzählung der Schweine statt.

Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Schweine der in die repräsentative Zwischenzählung einbe­zogenen Schweinehalter richtig und vollständig erfaßt wer­den.

Auskunftspflichtig sind gern. § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge­setzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Be­triebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Be­treten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu ge­statten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnun­gen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr be­

schränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler kunftspflichtigen hieraufhinzuweisen. VOn< ^

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder f a h i künfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht* erteilt oder unrichtige oder unvollständige Ana h oder wer sich weigert, den Zählern das Betrete' oder anderer Örtlichkeiten, in denen Schweine den oder gehalten werden können, zu gestatten haf* nungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mitem 3 ^ ße geahndet werden. er ^

Die Einzelangaben der Halter und die Feststelluno Zählung unterliegen der Geheimhaltung. 9eril:

Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist un Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dieni durch die erhebenden Behörden an die für Ernährun * Wirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bund Landesbehörden und die von ihnen bestimmten steir Personen ohne Nennung des Namens des Auskunft«! gen ist durch Gesetz zugelassen. p

Montabaur, den 29.7.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Moni

Die nächste Altpapierabholung

in der Stadt Montabaur und den Stadtteilen Bladernheim - Eigendorf - Eschelbach - EttersdorLHorrl - Reckenthal und Wirzenborn sowie den Gemeinden Boden.Daubach - Eitelborn - Gackenbach - Girod - Gi, hausen - Großholbach Heilberscheid - Heiligenroth-H Horbach - Hübingen - Kadenbach-Nentershausen -?i sei - Niederelbert - Niedererbach - NomborivOberelj Ruppach-Goldhausen - Simmern - Stahlhofen - Unterst!

und Welschneudorf

erfolgt

am Montag, dem 12. August 1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird gebeten, das Altpapier nicht schon am Abend sondern erst am Sammeltag ab 7 Uhr verpackt an der zur Abholung bereitzustellen.

Die Fahrzeuge sind wie folgt rot-weiß beschriftet: Nord-Westdeutsche Papierrohstoff GmbH., Altpapier-j dienst."

Hinweis für die Stadt Montabaur sowie Stadtteile:

Der den Aushangstellen bereits durch die abholende mitgeteilte Abfuhrtermin für den 6.8.1974 mußte Kirmes in Montabaur auf den 12.8.1974 verschobene Wir bitten um Beachtung.

Montabaur, den 23. Juli 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montj Wehrbereichsverwaltung IV - Schutzbereichbel

I. Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereicj

Bundesministerium der Verteidigung U I 5 - Anordnungsnummer IV/182/US

53 Bonn, den 14. JuniJ

Anordnung

Aufgrund des § 9 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes die Beschränkung von Grundeigentum für die n Verteidigung (Schutzbereichsgesetz) vom 7. Dezember] (BGBl. I S. 899), zuletzt geändert durch Art. 56 EG zur nungswidrigkeitengesetz vom 24. Mai 1968 (BGBl. ISJ bzw. BGBl. III Nr. 54-2)

wird das Gebiet in der Stadt Montabaur, Kreis Unterwesterwald. Landfl land-Pfalz, das in dem Plan vom 14.6.1974 des Schuft] ches für die Verteidigungsanlage Montabaur durch Ei^ nung in blauer, roter und grüner Farbe abgegrenzt ist, zum Schutzbereich erklärt. Folgende Grundstücke werden vom Schutzbereich er«

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5411 Weitersburg Postanschrift: 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon

Verantwortlich für den Inhalt: Robert Degen

Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preise von 0,50 DM zuzügl. Versandkosten

(0 2 6 22) 4055 »