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Montabaur - 10

Pater Guido Spee hat nun für immer von seiner Pfarrgemein- schaft und von uns Abschied genommen. Hr hat es so unauf­fällig getan, wie er zu seinen Lebzeiten gewirkt hat.

Auffällig aber ist die Lücke die er hinterlassen hat.

Wir haben mit Pater Spee einen Freund verloren, der durch einen unerwarteten und viel zu frühen Tod aus seiner Arbeit und unserer Gemeinschaft gerissen wurde.

Unsere Trauer weiß auch um den Verlust, den die Angehörigen des Verstorbenen erlitten haben.

Im Namen der Ortsgemeinde Oberelbert möchte ich hiermit unserem verschiedenen Seelsorger für sein Wirken, Dank und Anerkennung aussprechen.

Fr möge ruhen in Frieden!

Für die Ortsgemeinde Oberelbert gez. Weyand, Ortsbürgerineister

WELSCHNEUDORF

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde Welschneudorf erfolgt am Dienstag, dem 30.7.1974 in der bisher üblichen Form.

Fs wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

Nachruf

Plötzlich und unerwartet starb in den Morgenstunden des 18.

Juli 1974 unser verehrter Herr Pfarrer Guido Spee

Seit etwa einem Jahr hatte er hier in Welschneudorf die Pfarrei betreut. Seine Tätigkeit war von größter Gewissenhaftigkeit und Sorge für die Pfarrkinder geprägt. Mit der Ortsgemeinde verband ihn ein sehr gutes und freundschaftliches Verhältnis.

Die Zusammenarbeit war stets harmonisch und gut.

Wir danken ihm für seine geleistete Arbeit und werden sein An­denken in Fhren halten.

Für die Ortsgemeinde Welschneudorf gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Gefunden wurde ein rotes Brillenetui. Der Verlierer kann sich bei der hiesigen Gemeindeverwaltung melden.

Wir gratulieren

Herrn Karl Kettel nachträglich recht herzlich zur Vollendung sei­nes 86 . Lebensjahres am 23.7.1974.

gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister

A

HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN

HOLLER

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Holler eine gedruckte Ausfertigung der Hauplsatzung vom 17.7.1974 als amtliche Be­kanntmachung bei.

OAUBACH

Herr Ortsbürgermeister Frink

befindet sich vom 31. Juli 1974 bis I 5. August 1974 einschließ­lich in Urlaub, Die Verln lung wird vom I. Ortsbeigeordneten, Herrn Franz-Josef loggemami, Duubach, Schulstr. 6 , Telefon

02602/3970 übernommen. ]

Fs wird nochmals um Finhaltung der Sprechstunde J die mittwochs von 18 bis 19 Uhr stattfinden d

STAHLHOFEN

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Stahlhof > f druckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 17 7 ,?,] amtliche Bekanntmachung bei. 1

Amtliche Bekanntmachung I

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen \J gemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Kechl jahr 1974 1

L

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur EinführungJ Gemeindeordnung, Landkreisordnung und BezirksorJ vom 14.12.1973 (G VB1. S. 417) in Verbindung mit de] 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in de] sungvom 25.9.1964 (GVB 1 . S. 145) wird nach dem Bel des Ortsgemeinderates vom 21.6.1974 für das RochJ 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird iml ordentlichen Haushaltsplan in der Finnahme auf 328.000 DM in der Ausgabe auf 328.000 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Finnahme auf - DM in der Ausgabe auf -- DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern,! für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden folgt festgesetzt:

1 . Cirundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 260 v.H. 3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 36 DM, 2. Hund 48 DM, jeder weitere Hund« DM.

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im lautenden nungsjahr zur Aufrcchterhaltung des Betriebes dcri'Ui kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird aul- festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt; wird auf -- DM festgesetzt.

H.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Krad