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Montabaur - 4

Hin neu ausgearbeiteter Durchführungsmodus, von einer Fach­kommission erstellt, wird den Vorstellungen der Spieler ge­recht werden. Alle Einzelheiten sind dem Aushang am Mini­golfkiosk zu entnehmen.

Anmeldeschluß ist Samstag, der 3. August 1974 mittags um 14 Uhr, weil anschließend die Auslosung der Paarungen vor­genommen wird.

Folgende Preise sind zu gewinnen:

(Es gibt immer zwei Preise, weil im Paarsystem gespielt wird)

1. Preis je ein Spießbraten und ein Kasten Bier

2. Preis je ein Spießbraten

3. Preis je eine Flasche Cognac

4. Preis je eine Flasche Wein

KADENBACH

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910

Achtung Fußballfreunde!

Am 4. August 1974 findet auf unserem Sportplatz ein Fuß­ballturnier mit 10 teilnehmenden Mannschaften statt.

Folgende Mannschaften haben gemeldet:

Hitelborn, Horchheim, Kobern-Gondorf, Koblenz-Moselland, Koblenz-Mosel weiß, Neuhäusel, Oberelbert, Pfaffendorf,

Rhens, Warendorf.

Die starke Besetzung läßt schon von Beginn des Turniers,

Anstoß 9.30 Uhr, spannende Spiele erwarten.

Wie immer so ist auch in diesem Jahr für Speisen und Getränke gesorgt.

Bereits am Samstag, dem 3. August 1974, starten gegen nam­hafte Gegner:

14.00 Uhr Jugendmannschaften,

15.15 Uhr die II. Mannschaft und 17.00 Uhr die I. Mannschaft.

Im Anschluß an diese Spiele veranstalten wir ein Waldfest.

Eine große Freilufttanzfläche und Zelt stehen für Ihre Unterhal­tung zur Verfügung. Auch an diesem Tag halten wir Speisen und Getränke in reicher Auswahl bereit.

Wir laden zu beiden Tagen recht herzlich ein und freuen uns über Ihren Besuch.

Verkehrsverein Kadenbach

3 Tage Waldfest in Kadenbach!

Der Verkehrsverein lädt herzlich zu seinem traditionellen Wald­fest am 10., 11. und 12. August 1974 in die Schutzhütte Schauinsland ein.

Für musikalische Unterhaltung , Tanz, Getränke und Imbiß ist bestens gesorgt.

NEUHAUSEL

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt für die Ortsgruppe Neuhäusel eine ge­druckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 17.7.1974 als amtliche Bekanntmachung bei.

Lärmbelästigung

In der Einwohnerschaft wird in der letzten Zeit mehr und mehr darüber geklagt, daß Gruppen Jugendlicher insbesondere in den späten Abendstunden mit Mopeds und Mofas die Orts­straßen befahren . Der dabei entstehende Lärm wird als sehr belästigend empfunden. An die J ugendlichen wird deshalb die herzliche Bitte gerichtet, auf das Ruhebedürfnis der Bevöl­kerung Rücksicht zu nehmen und diese Fahrten einzustellen.

Verloren Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung wurde am 4.7.1974 ein größerer Geldbetrag als Fundsache abgegeben. Der Verlierer kann den Betrag bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der

Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung abholen gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern V

meinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Reri, = 1974'ctnnungsjj

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnune 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassungv j 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß desOri gemeinderates vom 29.5.1974 für das Rechnungsjahr 19]i gende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 729.000 DM in der Ausgabe auf 729.000 DM

außerordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 135.000 DM in der Ausgabe auf 135.000 DM festgesetzt.

§2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, diel jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wiefol festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital

b) Gewerbemindeststeuer

Hebesatz 320 v.H. jährlich 12 DM

3. Hundesteuer Jährlich 1. Hund 36 DM, 2. Hund 54 DM, jeder weitere Hund 54D

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rtt nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gerne® kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ­festgesetzt.

§4 » Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von.

gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt su

wird auf - DM festgesetzt.

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: Gesehen (keine Bedenken)! ,

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-900(71)